Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel

Europa-Informationen Nr. 134

Kultur 2007-2013: Förderung von kulturellen Projekten und europäischen Kulturfestivals

Ausschreibung

(Harald Krauth)

 

Förderziel:

Das EU-Programm Kultur 2007-2013 zielt auf die Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Kulturraums ab. Das Programm will einen Beitrag leisten, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa zu achten und zu fördern und den europäischen Bürgern eine bessere Kenntnis der anderen Kulturen Europas zu ermöglichen und dabei gleichzeitig ihr Bewusstsein für ihr gemeinsames europäisches Kulturerbe zu stärken.

 

Das Programm unterstützt zur Erreichung der o.g. Ziele die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen europäischen Kulturveranstaltern und Kultureinrichtungen.

 

Die spezifischen Ziele des Kulturprogramms sind:

·          die Unterstützung der grenzüberschreitende Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten;

·          die Unterstützung der transnationalen Verbreitung von Kunstwerken sowie kulturellen und künstlerischen Erzeugnissen;

·          sowie die Förderung des interkulturellen Dialogs.

 

Dieses Jahr können noch Projektanträge für mehrjährige Kooperationsprojekte, kleinere Kooperationsmaßnahmen sowie für Kulturfestivals eingereicht werden.

 

Die Antragsformulare für die Förderbereiche 1.1. Mehrjährige Kooperationsprojekte und 1.2.1. Kleinere Kooperationsmaßnahmen werden Mitte Juli veröffentlicht. Die Antragsformulare für Förderbereich 2, Betriebskostenzuschüsse für kulturelle Einrichtungen, werden im September 2009 veröffentlicht.

 

Förderfähige Maßnahmen:

Aktionsbereich 1: Unterstützung kultureller Projekte

Im Aktionsbereich 1 erhalten Einrichtungen, die vorrangig im Kulturbereich tätig sind, Unterstützung, um grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten und kulturelle und künstlerische Aktivitäten zu initiieren und durchzuführen. Der Schwerpunkt dieses Aktionsbereichs liegt darin, Kulturorganisationen aus verschiedenen Teilnehmerländern bei der Zusammenarbeit zu unterstützen, damit verschiedene Sektoren zusammenarbeiten und ihren kulturellen und künstlerischen Wirkungsbereich über die Grenzen hinweg ausdehnen können. Die Projekte sollen sowohl den interkulturellen Dialog zwischen den beteiligten Kulturakteuren anregen, als auch breite Bevölkerungsschichten einbeziehen, um möglichst vielen Menschen den Zugang zum kulturellen Schaffen und zum Kulturerbe zu ermöglichen.

 

Aktionsbereich 1.1: Mehrjährige Kooperationsprojekte

Im Rahmen dieser Kategorie werden mehrjährige (zwischen drei und fünf Jahren), grenzüberschreitende kulturelle Kooperationsprojekte gefördert, an denen mindestens sechs Kulturakteure aus mindestens sechs förderfähigen Ländern beteiligt sind. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollen gemeinsame kulturelle Aktivitäten innerhalb eines Bereichs oder bereichsübergreifend entwickelt werden. Die EU möchte mit dieser Förderung zur Bildung von großen, dauerhaften europäischen Netzwerken im kulturellen Bereich anregen.

 

Aktionsbereich 1.2.1: Kleinere Kooperationsmaßnahmen

Die zweite Kategorie bezieht sich auf Kooperationsmaßnahmen mit mindestens drei Kulturakteuren aus mindestens drei förderfähigen Ländern, die über einen kürzeren Zeitraum (bis zu zwei Jahren) bereichsintern und bereichsübergreifend zusammenarbeiten. Maßnahmen, die Möglichkeiten einer längerfristigen Zusammenarbeit ausloten, werden besonders berücksichtigt.

 

Aktionsbereich 1.3.6: Europäische Kulturfestivals

Ziel dieses Aktionsbereichs ist die Unterstützung von Einrichtungen, die Festivals organisieren. Die Festivals müssen einen hohen europäischen Mehrwert von geographischer Reichweite besitzen und eine große europäische Öffentlichkeitswirkung haben. Die Einrichtungen können für eine oder drei Ausgaben des Festivals Projektförderung beantragen. Die Festivals müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf-mal stattgefunden haben. (Filmfestivals sind nicht förderfähig)

 

Antragsteller:

Projektvorschläge einreichen können öffentliche oder private Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die hauptsächlich im kulturellen Bereich tätig sind.

 

Das Programm steht den 27 Mitgliedstaaten, den EWR Ländern Island, Lichtenstein und Norwegen sowie den Kandidatenländern (Türkei, Kroatien, Mazedonien) und Serbien zur Teilnahme offen.

 

Förderung:

Für mehrjährige Kooperationsprojekte stehen in der aktuellen Förderrunde 20,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Höhe der Förderung pro Projekt bewegt sich zwischen 200.000 Euro und 500.000 Euro pro Jahr, mit denen bis zu 50% der förderfähigen Kosten abgedeckt werden können.

 

Für kleinere Kooperationsmaßnahmen stellt die EU-Kommission Haushaltmittel in Höhe von ca. 18,5 Millionen Euro bereit. Die Projektförderung beläuft sich zwischen 50.000 Euro und 200.000 Euro. Die EU-Förderung ist auf maximal 50 % der gesamten förderfähigen Kosten beschränkt.

 

Für europäische Kulturfestivals stehen 2,5 Millionen bereit. Der Zuschuss beträgt maximal 100.000 Euro. Die Förderung darf nicht mehr als maximal 60 % der förderfähigen Projektkosten überschreiten.

 

Informationen:

Der Leitfaden, der eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Aktionsbereiche und eine detaillierte Auflistung der Auswahlkriterien beinhaltet, findet sich unter:

http://eacea.ec.europa.eu/culture/programme/programme_guide_de.php

Informationen zur Antragstellung können hier eingesehen werden:

http://eacea.ec.europa.eu/culture/programme/how_apply_de.php

 

Projektinteressierte können sich an die offizielle Nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der Europäischen Union, den Cultural Contact Point Germany (CCP) wenden. Die Kontaktstelle informiert ausführlich über das EU-Kulturprogramm und berät in allen Phasen der Antragstellung. Internetadresse:

http://www.ccp-deutschland.de/home.html

 

Ansprechpartner in der Brüsseler Exekutivagentur, die das Programm verwaltet, finden Sie unter:

http://eacea.ec.europa.eu/culture/tools/contacts_en.php

 

Fristen:

Aktionsbereich 1.1.:              1. Oktober 2010

Aktionsbereich 1.2.1.:           1.  Oktober 2010

Aktionsbereich 1.3.6:            15. Nov. 2010

 

Die Projekte der drei Unteraktionen müssen zwischen dem 1. Mai 2011 und dem 30. April 2012 beginnen.



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