Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel

Europa-Informationen Nr. 134

Jugend in Aktion: Aktion 4.3.c - Unterstützung für Mobilität und Austausch von Jugendbetreuern

Ausschreibung

(Harald Krauth)

 

Förderziel:

Ziel der Aktion 4.3.c ist es, auf experimenteller Basis die Mobilität und den Austausch von Jugendarbeitern mit Schwerpunkt auf dem Erlernen neuer Fähigkeiten und Kompetenzen zu unterstützen, um ihr Profil als Fachkräfte im Jugendbereich zu bereichern und sie dabei zu unterstützen, sich besser an die sich verändernden Bedürfnisse junger Menschen anzupassen. Die Aktion soll auch zum Kapazitätsaufbau und zur Entwicklung der damit verbundenen Strukturen beitragen.

 

Die Ziele der vorliegenden Aufforderung sind im Einzelnen:

·          Jugendarbeitern die Möglichkeit zu verschaffen, in einem anderen Arbeitsumfeld im Ausland zu arbeiten;

·          ein besseres Verständnis der europäischen Dimension der Jugendarbeit zu gewinnen;

·          die beruflichen, interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen von Jugendarbeitern zu verbessern;

·          Erfahrungsaustausch und Ansätze zur Jugendarbeit und außerschulischer Bildung in Europa zu unterstützen;

·          zur Entwicklung stärkerer und qualitativ hochwertigerer Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen in Europa beizutragen;

·          Qualität und Rolle der Jugendarbeit in Europa zu stärken.

 

Vorrang haben dabei Initiativen, die die ständigen Prioritäten des Programms "Jugend in Aktion" am besten aufgreifen: Teilhabe junger Menschen, kulturelle Vielfalt, Unionsbürgerschaft sowie Integration junger Menschen mit erhöhtem Förderbedarf. Bevorzugt werden zudem Projekte, die den folgenden jährlichen Prioritäten Rechnung tragen:

·          Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung;

·          Jugendarbeitslosigkeit und Förderung der aktiven Partizipation arbeitsloser Jugendlicher in der Gesellschaft;

·          Sensibilisierung und Mobilisierung junger Menschen für globale Herausforderungen (wie nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Migration, die UNO-Milleniumsziele).

 

 

Förderfähige Maßnahmen:

Im Rahmen dieses Projekts wird die individuelle Mobilität von bis zu zwei  Jugendarbeitern unterstützt. Sind zwei Jugendarbeiter an dem Projekt beteiligt, so gilt der Grundsatz der Gegenseitigkeit, d. h. es sollte ein Austausch der Jugendarbeiter zwischen den beiden Partnerorganisationen stattfinden. Dies ermöglicht es den Partnern auch, die Stabilität ihres Personalwesens aufrechtzuerhalten.

 

Jugendarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, sollten nachweisen, dass eine stabile Verbindung sowie eine regelmäßige, strukturierte und langfristige Zusammenarbeit mit der Organisation bestehen, die sie entsendet.

 

Die Aufforderung richtet sich nicht an junge ehrenamtliche Mitarbeiter, die nur gelegentlich in einer Jugendorganisation oder öffentlichen Einrichtung arbeiten.

 

Antragsteller:

Projekte einreichen bzw. daran teilnehmen können:

·          Nichtregierungsorganisationen,

·          auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätige Organisationen, die mindestens in acht am Programm teilnehmenden Ländern (EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei) Mitgliedsorganisationen haben, sowie

·          öffentliche Einrichtungen mit Niederlassungen auf regionaler oder lokaler Ebene.

 

An den Projekten müssen zwei Partner in solider Partnerschaft aus mindestens zwei verschiedenen Programmländern beteiligt sein, von denen mindestens eines  ein Mitgliedstaat der EU sein muss und als entsendende oder aufnehmende Organisation des/der Jugendarbeiter(s) am Projekt beteiligt ist.

 

Förderung:

Insgesamt stehen für die Mobilitäts- und Austauschmaßnahmen 600.000 Euro zur Verfügung; pro Projekt sind max. 25.000 Euro möglich.

 

Informationen:

Die aktuelle Ausschreibung, das Antragsformular sowie die Leitfaden für Antragsteller können von folgender Website heruntergeladen werden:

http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2010/call_action_4_3_de.php

 

Die Aktion 4.3c wird zentral in Brüssel verwaltet. Ansprechpartner ist: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, Programm „Jugend in Aktion“ – EACEA/15/10, BOUR, 4/029, Avenue du Bourget, 1, B-1140 BRÜSSEL

 

Fragen zur der Ausschreibung können unter folgender E-Mail an die Exekutivagentur gerichtet werden:youthcallforproposals@ec.europa.eu

 

Fristen: Die Antragsfrist endet am 22. Oktober 2010. Die Projekte müssen zwischen dem 1. März 2011 und dem 30. Juni 2011 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 12 Monate. Die Laufzeit der Aktivitäten beträgt mindestens 2 Monate und höchstens 6 Monate.



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