Mehr Beteiligung für Europas Zivilgesellschaft: Die Bürgerinitiative

(Patrick Roger Schnabel)

Am 30. November stimmt das Europäische Parlament (EP) über den Entwurf einer Legislativen Entschließung über die Europäische Bürgerinitiative ab, wie sie der Vertrag von Lissabon erstmals einführt. Mit diesem Instrument soll die partizipative Demokratie gestärkt werden, indem die Bürger die Möglichkeit erhalten, die Kommission zur Wahrnehmung ihres weiterhin exklusiven Initiativrechts aufzufordern. Damit sind sie in dieser Hinsicht ähnlich gestellt wie Rat und Parlament (Europa-Informationen Nr. 132, 133)

Die Ausführungsbestimmungen über die Bürgerinitiative werden von Rat und Parlament auf Vorschlag der Kommission in Form einer Verordnung beschlossen. Die Verhandlungen darüber gestalten sich schwierig, da sowohl Rat als auch EP Änderungswünsche am Kommissionentwurf haben – allerdings zum Teil gegenläufige. Das Europäische Parlament ist besonders daran interessiert, Hürden für die Bürger zu beseitigen und das Instrument zu einem Mittel des Engagements und auch der Kooperation über die Staatengrenzen hinweg zu machen. Daher sieht der EP-Entwurf vor, die Zahl der Mitgliedstaaten, aus denen Unterstützer der Initiative kommen müssen, von 1/3 auf 1/5 herabzusetzen. Das Beteiligungsalter soll auf 16 Jahren festgesetzt werden, statt sich an den nationalen Regeln zum Wahlalter für das EP zu orientieren. Zur besseren Sichtbarkeit sollen die Initiatoren, die nach dem Willen der Abgeordneten nur natürliche Personen sein dürfen, ein Bürgerkomitee aus mindestens sieben Personen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten bilden. Die Kommission soll nur ein rein formelles Prüfungsrecht bekommen, durch das sie nur solche Vorschläge ausschließen kann, die ganz offensichtlich außerhalb ihres Kompetenzbereichs liegen, ganz offensichtlich beleidigend oder herabwürdigend sind, oder ganz offensichtlich den Werten der Union widersprechen. Damit entfiele auch das Erfordernis, zunächst 300.000 Stimmen vorzusammeln, bis die Kommission den Vorschlag überhaupt erwägt.

Sollte der Vorschlag des EP im Rat nicht beschlossen werden, wird es zu einem Vermittlungsverfahren kommen. Es ist zu hoffen, dass das Instrument möglichst bald einsatzfähig wird, um den Bürgern Mitbestimmung und damit auch neue Identifikationsmöglichkeiten zu eröffnen.

Den Berichtsentwurf finden Sie unter:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE-445.836+02+DOC+PDF+V0//EN&language=EN



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