Strategie zur Einhaltung der Eu-Grundrechtecharta

(Doris Klingenhagen)

Für eine wirksame Umsetzung der EU-Grundrechtcharta (GRC) und zur Sicherstellung, dass alle EU-Vorschriften mit ihr vereinbar sind, hat die Europäische Kommission am 19. Oktober 2010 eine eigene Strategie verabschiedet. Die GRC ist mit dem Vertrag von Lissabon verbindlich geworden. Alle EU-Vorschriften sollen schon auf jeder Stufe des Gesetzgebungsverfahrens mit der Charta vereinbar sein. Diese enthält sämtliche bisher für die EU und die Mitgliedstaaten geltenden traditionellen Grundrechte und darüber hinaus solche der „dritten Generation“ wie Datenschutz, Garantien in Bezug auf bioethische Grundsätze oder eine transparente Verwaltung.

Die Kommission reagiert mit dieser neuen Strategie auf Forderungen des Europäischen Parlaments. Sie umfasst drei Maßnahmenfelder:

1. Die Garantie der gewissenhaften Achtung der Grundrechte in der EU
Auf der Grundlage einer Checkliste wird die Kommission feststellen, welche Grundrechte von einem Gesetzesentwurf betroffen sein könnten und prüfen, wie sich jede beabsichtigte Option auf die Grundrechte auswirken könnte. Im Zusammenwirken mit dem Parlament und dem Rat legt die Kommission Vorgehensweisen bei Vorschriftsänderungen fest, die Fragen der Grundrechteübereinstimmung aufwerfen. Darüber hinaus will die Kommission mit allen verfügbaren Mitteln dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten ihrer Pflicht der Einhaltung der Grundrechte in der Umsetzung von EU-Recht nachkommen.

2. Verbesserung der Bürgerinformation
Ab 2011 können alle Bürger im Falle einer Grundrechtsverletzung auf das neue e-Justice-Portal zugreifen, um sich über Rechtsmittel in allen Mitgliedstaaten zu informieren. Weiter wird die EU darlegen, in welchen Fällen sie bei Grundrechtsverletzungen tätig werden kann. Denn die GRC gilt nur für die Anwendung von Unionsrecht. Die Wahrung der Grundrechte wird in erster Linie Angelegenheit der nationalen Gerichte bleiben.

3. Verfolgung der Fortschritte
Die EU-Kommission veröffentlicht zukünftig jährlich einen Bericht über die Anwendung der GRC. Er soll aufzeigen, wie die Charta berücksichtigt wurde, und den Anstoß zu einem Meinungsaustausch mit dem Parlament und dem Rat geben.

Link zur neuen Strategie:
http://ec.europa.eu/justice/news/intro/news_intro_en.htm



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