Neue Pläne für die Katastrophen- und Krisenreaktion

(Patrick Roger Schnabel)

Im November 2010 legte die Kommissarin für Internationale Zusammenarbeit, Humanitäre Hilfe und Krisenreaktion, Kristalina Georgieva, zwei Vorschläge vor, um die Reaktionsfähigkeit der EU bei Katastrophen in der EU und in der Welt zu verbessern: Nach einer Mitteilung der Kommission vom 26. November 2010 will sie die bestehenden Abwehrkapazitäten und Notfallressourcen der EU weiter ausbauen und ein Europäisches Notfallabwehrzentrum etablieren, in dem die EU-Hilfe im Katastrophenfall koordiniert werden soll und das dem Informationsaustausch dient.

Ziel ist es, die in den Mitgliedstaaten vorhandenen Kapazitäten nicht erst im Krisenfall ad hoc zu eruieren und zu mobilisieren, sondern einen Pool an Notfallressourcen verfügbar zu haben, die im Ernstfall nur noch abgerufen werden müssen. Die Verfügungsgewalt verbleibt bei den Mitgliedstaaten, die bei Eigenbedarf auch den Einsatz im Einzelfall ablehnen können. Die Koordinierung soll über das Notfallabwehrzentrum erfolgen, das aus der Zusammenlegung der Krisenstellen bei ECHO (Humanitäre Hilfe) und MIC (Katastrophenschutz) hervorgehen soll. Neben der Koordinierungsaufgabe soll es vor allem Gefahrsituationen überwachen, Frühwarnungen geben sowie Informationen sammeln und verbreiten. Georgieva überlegt zudem, den EU-Solidaritätsfonds so umzugestalten, dass – wie bei Drittstaaten – auch in der EU schnelle Finanzhilfen bereitgestellt werden können.

Auch Pläne, ein europäisches Freiwilligenkorps für den Zivilschutz, die Kommissar Barnier erstmals 2006 erfolglos vorstellte, greift die EU-Kommission wieder auf – der Lissabon-Vertrag macht es möglich. Eine entsprechende Mitteilung wurde bereits am 23. November 2010 vorgestellt.

Problematisch an den Vorschlägen ist, dass die EU-Kommission ihre Sichtbarkeit auch mit Hilfe der zivilen Partnerorganisationen erhöhen will, die die Arbeit vor Ort ausführen. Nach dem Prinzip, dass die EU als Geldgeber auch erkennbar sein muss, sollen die Partner zum Beispiel verpflichtet werden, die EU-Flagge bei ihren Projekten überall sichtbar zu verwenden. Damit kann dem Eindruck Vorschub geleistet werden, dass die NGOs lediglich ausführende Organe der EU seien. Hier müssen gegenüber der EU-Kommission die Grundlagen der Subsidiarität stark gemacht werden – ohne die legitimen PR-Anliegen der EU zu leugnen.

Die Mitteilungen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/echo/index_en.htm



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