Zulassungsmodalitäten für GVO weiter umstritten

(Patrick Roger Schnabel)

Am 15. November 2010 gelang es Experten der Mitgliedstaaten erneut nicht, sich auf die Zulassung bzw. Wiederzulassung zweier Gentechnisch Veränderter Organismen (GVO) zu verständigen. Die Zulassung der Maissorten MON89034- xMON88017 und Maize1507 muss nun vom Ministerrat beschlossen werden. Gibt es auch dort keine Einigung, liegt die Entscheidung bei der Europäischen Kommission.

Diese hatte im Juli vorgeschlagen, nur noch die Zulassung auf EU-Ebene zu beschließen, die Entscheidung über den Anbau den Mitgliedstaaten zu überlassen (Europa-Informationen Nr. 133). Dieser Vorschlag ist bei den Mitgliedstaaten aber nicht gut aufgenommen worden, u.a. deshalb, weil eher GVO-skeptische Mitgliedstaaten befürchten, dass rechtliche Gründe sie am Ende am Verbot hindern können: sowohl, was die Erfolgsaussichten einer Begründung vor dem EuGH angeht, als auch was die Vereinbarkeit mit den Regeln der Welthandelsorganisation betrifft. Schon in der Vergangenheit hat der EuGH sehr strenge Prüfmaßstäbe angelegt, die eine so hohe Kohärenz mitgliedstaatlichen Handelns verlangen, dass die Zulassung eines GVO zu bestimmten Zwecken ein Verbot anderer aus ethisch-moralischen Erwägungen fast unmöglich macht. Gesundheitliche und ökologische Gründe sind hingegen als Argument ausgeschlossen, weil diese bereits im EU-Zulassungsverfahren ausreichend geprüft seien. Ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom November bestätigt nach Medienberichten diese Bedenken.

Der Rat hatte schon im September eine ad-hoc-Gruppe eingesetzt, die neben landwirtschaftlichen auch die ökonomischen und rechtlichen Implikationen untersuchen soll. Ein vom Rat angeforderter Bericht der Kommission über die sozioökonomischen Folgen wird für Dezember erwartet.

In der Zwischenzeit hat am 12. November die Europäische Nahrungsmittelbehörde (EFSA), die wegen mutmaßlicher Verstrickungen mit der Lebensmittelindustrie in der Kritik ist, neue Richtlinien für die Risikoeinschätzung bei GVO herausgegeben, die nun von Kommission, Mitgliedstaaten und Interessengruppen diskutiert werden sollen. Die Gegner des Anbaus haben für diese Diskussion neue Argumente durch die Kontamination zugelassener mit nicht-zugelassenen GV-Kartoffeln der Firma Bayer in Schweden, Deutschland und der Tschechischen Republik erhalten.



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