EP und Kommission verständigen sich auf ein "Transparenzregister"

(Patrick Roger Schnabel)

Am 10. November 2010 haben sich die Vertreter von EU-Kommission und Europäischem Parlament auf einen Entwurf für ein gemeinsames Register der Interessenvertreter geeinigt, der nun noch von den Institutionen beschlossen werden muss, bevor die Datenbank ab Juni 2011 verfügbar sein soll.

Den Kirchen war daran gelegen, dass sie ihrem Selbstverständnis – und ihrer tatsächlichen Arbeitsweise angemessen – nicht als Interessenvertreter oder „Lobbyisten“ geführt werden. Andere Gruppen, wie Think Tanks oder Anwälte hatten ähnliche Interessen. Es ist in Gesprächen insbesondere mit der EU-Kommission gelungen, diese Wünsche erfolgreich in die Verhandlungen einzubringen. Das Register wird nun „Transparenzregister“ heißen. Die Kirchen als solche werden sich nicht registrieren, aber es wird eine klar von anderen Gruppen abgegrenzte Rubrik für die EU-Vertretungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften geben.

Diese Lösung, die ähnlich für andere Gruppen zutrifft, gibt gut die Vielfalt von Kontakten wieder, die die EU-Institutionen und ihre Vertreter zu den gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen unterhalten. Es ist im Interesse der Bürger, dass diese vielfältigen Kontakte, bei denen es natürlich auch um die Vertretung von Partikularinteressen geht, transparent sind. Auch die Einhaltung eines Verhaltenskodex bei der Einflussnahme in der Politikgestaltung und Entscheidungsfindung auf EU-Ebene ist begrüßenswert. Da von der Registrierung abhängt, ob eine Organisation dauerhaften Zugang zu den Gebäuden insbesondere des EP erhält, hat die Registrierung auch einen erheblichen Anreiz, ist faktisch für alle aktiven Repräsentanten verbindlich. Eine Schärfung des Bewusstseins für legitime und illegitime Formen der Einflussnahme auf Seiten der EU-Beamten und Parlamentarier wird die notwendige Ergänzung sein müssen, um das Ziel der schon 2005 begonnenen Transparenzinitiative zu erreichen.

Offen ist immer noch die Beteiligung des Rates an dem interinstitutionellen Register. Bisher steht diese Institution auf dem Standpunkt, selbst nicht das Ziel von Lobbyarbeit zu sein, da diese sich im Fall der Mitgliedstaaten an die nationalen Regierungen richte. Da aber das Generalsekretariat selbst einen großen Einfluss hat, überzeugt diese Argumentation Kommission und Parlament nicht.



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