Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel

Europa-Informationen Nr. 131

Europäische Kommission wertet ihr „Register der Interessenvertreter“ als Erfolg

(Patrick Roger Schnabel)

Am 28. Oktober 2009 legte die Europäische Kommission (KOM) eine Evaluation des Registers der Interessenvertreter vor. Nach einem Jahr seines Bestehens zieht sie darin eine im wesentlichen positive Bilanz: Über 2000 Organisationen haben sich bisher eingetragen – Tendenz steigend. Die Freiwilligkeit soll daher beibehalten werden.

Die Kommission begrüßt, dass gleichwertige oder weitergehende Verhaltenskodices von Einzelorganisationen und -verbänden erlassen worden seien und viele der Registrierten in ihren Angaben sogar über das geforderte Maß hinaus gehen und so zur Transparenz beitrügen. Insgesamt sei ein erhöhtes ethisches Bewusstsein der Akteure erkennbar.

Ausnahmen oder separate Register wie sie etwa Anwälte und Think-Tanks wünschen, lehnt die KOM ab. Vertraulichkeit sei auch so zu wahren und die Eigenart jeder Organisation erkennbar. Das dürfte auch für die Kirchen gelten, denen man schon mit einer separaten Unterrubrik entgegen gekommen ist. Grundsätzlich ist zur Eintragung aufgefordert, wer darauf abzielt, „auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe Einfluss zu nehmen“. Eingeschlossen sind Aktivitäten, die sich an Mitarbeiter der Ständigen Vertretungen von Mitgliedstaaten bei der EU richten, nicht jedoch an andere nationale Behörden in den Mitgliedstaaten.

Die Sitzungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe von KOM und Europäischen Parlament (EP) für ein Gemeinsames Register werden fortgesetzt. Das EP legt dabei Wert darauf, dass das Register die Freiheit der Abgeordneten nicht einschränkt, ihr Mandat ohne Beschränkungen auszuüben. Es hält ein verpflichtendes Register für erstrebenswert, akzeptiert aber zunächst die Freiwilligkeit, da der Zugang zu seinen Gebäuden ohnehin nur mit Registrierung erfolgen kann. Es werden daher weiterhin zumindest alle Träger eines EP-Zugangsausweises im Gemeinsamen Register namentlich aufgeführt sein. Das neue Register soll den provisorischen gemeinsamen Zugang zu den separaten Registern möglichst früh in der neuen Legislaturperiode ablösen.

Die Kommission war im ersten Jahr bemüht, „Kinderkrankheiten“ des Registers abzustellen und auf Wünsche der Beteiligten einzugehen, soweit sie mit dem Konzept der Transparenzinitiative und der technischen Umsetzung grundsätzlich vereinbar sind. Einige Probleme bleiben bestehen. So ist fraglich, ob die KOM berechtigt ist, Aktivitäten einzubeziehen, die sich an die Ständigen Vertretungen richten. Für Anwaltskanzleien wird der Schutz ihrer Mandanten immer eine Abwägungsfrage zu den Vorteilen der Einbindung bleiben. Höchst fragwürdig ist auch, dass es detaillierte finanzielle Offenlegungspflichten etwa für NGOs, Think-Tanks und auch den Kirchen gibt, aber keine für Wirtschaftsvertreter.

Insgesamt dürfte man jedoch den Nutzen für die Öffentlichkeit und auch die Vorteile einer Registrierung als wichtiger bewerten können, wie z. B. die Öffentlichkeitswirkung für die eigene Arbeit. Durch die langsam greifenden Sanktionen bei Nicht-Registrierung (vgl. Europa-Informationen Nr. 130) erhöht sich zudem der Druck, die Eintragung vorzunehmen – freilich gerade auf jene Organisationen, die eher Interesse an öffentlichen Konsultationen und Anhörungen haben als auf jene, die ohnehin eher „im Verborgenen“ arbeiten und das eigentliche Ziel der Transparenzinitiative sind.

Aus kirchlicher Sicht bleibt es ärgerlich, dass sich der Begriff des „Lobbyismus“ in vielen offiziellen Kommuniqués und sogar auf den Seiten des Registers selbst findet. Will die Kommission Organisationen wie Kirchen, aber auch Think-Tanks die Eintragung schmackhaft machen, muss sie realisieren, dass nicht alle ihre gesellschaftlichen Dialog-Partner Lobbyisten sind. Gleichwohl braucht die EU öffentliche Kräfte, die im Sinne des Gemeinwohls arbeiten, advocacy-Arbeit betreiben oder politische Visionen entwickeln. Es ist daher ein Anliegen der EKD die Transparenzinitiative grundsätzlich zu unterstützen, aber gleichzeitig im Rahmen ihres „offenen, regelmäßigen und transparenten“ Dialogs mit der EU in ihrer Besonderheit als Kirche erkennbar zu sein. Sie arbeitet deshalb weiter darauf hin, dass in ausreichendem Maß deutlich gemacht wird, wie der kirchliche Beitrag unter Berücksichtigung des religiösen Selbstverständnisses einzuschätzen ist.

Die Mitteilung zur Evaluation finden Sie unter:
https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/welcome.do?locale=de

Das Register finden Sie unter:
https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/welcome.do?locale=de



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