Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel

Europa-Informationen Nr. 133

Europäische Politik für ein Ende geschlechtsspezifischer Gewalt

(Solveig Müller)

Die europäischen Minister für Beschäftigung und Sozialpolitik verabschiedeten auf ihrer Ratssitzung am 8. März 2010 Schlussfolgerungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in der Europäischen Union.

Darin rufen sie sowohl die Europäische Kommission als auch die Mitgliedstaaten auf, Strategien zu entwickeln, um die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und den Opfern Hilfe und Schutz zu gewährleisten. Dies sei allerdings nur auf der Grundlage einer umfassenden Kenntnis der Problematik möglich. An spezifische Informationen und vergleichbare Daten mangele es allerdings sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Deshalb fordert der Rat die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle geschlechtsspezifischer Gewalt.

Menschenrechtsorganisationen begrüßten diese Forderung. Es müsse allerdings eine selbständige Einrichtung sein, die sich mit jeder Form geschlechtsspezifischer Gewalt befasst. Die Daten sollten genutzt werden, um Aufklärungsarbeit zu leisten, Präventionsmaßnahmen einzuleiten, konsequente Strafverfolgung zu gewährleisten und um den Opfern Schutz und Rechtsbeistand zu ermöglichen. In den Schlussfolgerungen fordert der Rat u.a. auch die Bereitstellung einer EU-weiten kostenlosen Telefonnummer, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten Information und konkrete Hilfe anbieten könnten. Der Rat der Justiz- und Innenminister schloss sich in der Ratssitzung vom 26. April 2010 diesen Schlussfolgerungen an, betonte aber die nötige Anpassung mitgliedstaatlicher Rechtsprechung auf diesem Gebiet.

Die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zählt zu den Prioritäten der spanischen Ratspräsidentschaft. Spanien verabschiedete 2005 ein Gesetz, um Frauen vor Missbrauch und Gewalt zu schützen. Dies soll beispielgebend sein, denn: Europaweit sind 25% aller Frauen Opfer körperlicher Gewalt, ca. 10% der europäischen Frauen leiden unter sexuellen Übergriffen. Damit Gewalt gegen Frauen ein Ende gesetzt werden kann, bedarf es eines starken politischen Willens und einer gemeinsamen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die europäischen Vorgaben auf nationaler Ebene umzusetzen. Aber auch die Zivilgesellschaft und ihre Organisationen sind aufgefordert, mit ihren Mitteln entsprechenden Druck auszuüben.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.europa-eu-un.org/articles/en/article_9553_en.htm



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