Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 – Ein Zwischenfazit der Kommission

(Doris Klingenhagen)

Am 20. September 2011 hat die Europäische Kommission die „Mitteilung zu EU-Politik und Freiwilligentätigkeit: Anerkennung und Förderung grenzüberschreitender Freiwilligenaktivitäten in der EU“ veröffentlicht, in der sie die zukünftigen Herausforderungen der Freiwilligentätigkeit insbesondere im Ausland beschreibt sowie Politikempfehlungen an die Mitgliedstaaten und Maßnahmen zur Anerkennung und Förderung der Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene festhält.

 

Eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass 2010 etwa 100 Millionen Europäer und Europäerinnen sich freiwillig engagiert haben. In vielen EU-Mitgliedsstaaten engagieren sich zumeist Erwachsene im Alter von 30 bis 50 Jahren, die Zahl jüngerer und älterer Freiwilliger nimmt jedoch in der gesamten EU zu. Der größte Bereich, in dem die Menschen sich freiwillig engagieren ist der Sport, gefolgt von den Bereichen Soziales, Wohlfahrt und Gesundheit. Weiterhin gehören dazu Justiz, Kultur, Bildung, Jugend, Umwelt/Klimaschutz, Verbraucherschutz, humanitäre Hilfe, Entwicklungspolitik und Gleichberechtigung. Der Freiwilligentätigkeit wird auch über die nationalen Grenzen hinaus große Wirkung bescheinigt. Eine grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit bietet besonderes Potential in den Feldern Bildung, Beschäftigung und Bürgerschaft. Darüber hinaus trägt freiwilliges Engagement zu gegenseitigem Verständnis und zu einer stärkeren europäischen Identität bei.

 

Die größten Herausforderungen und Hindernisse sieht die Kommission im Fehlen eines klaren Rechtsrahmens, im Mangel an nationalen Strategien für die Förderung der Freiwilligentätigkeit (Schulung, Sozialversicherung, Erstattung von Ausgaben etc.), finanzielle Zwänge (bei Organisationen, die gerne Freiwillige engagieren würden, denen aber die finanziellen Mittel fehlen), die mangelnde Übereinstimmung zwischen Angebot und Nachfrage (Missverhältnis zwischen den Bedürfnissen der Freiwilligenorganisationen und den Erwartungen der Freiwilligen auf dem Hintergrund einer Professionalisierung von Freiwilligentätigkeit und den zeitlichen Dimensionen – Organisationen brauchen Menschen, die sich langfristig verpflichten, Freiwillige stehen oft nur für eine kurze Dauer zur Verfügung), mangelnde Anerkennung, steuerliche Hindernisse und unzureichende Daten.

 

In der Mitteilung weist die Kommission noch einmal ausdrücklich auf EU-Fördermöglichkeiten für Freiwilligentätigkeit hin:

Im Programm „Jugend in Aktion“ bietet der Europäische Freiwilligendienst jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit bis zu 12 Monaten einen Freiwilligendienst im europäischen Ausland zu leisten. Über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger wird eine große Bandbreite von Aktivitäten und Organisationen unterstützt, die die europäische Bürgerschaft z.B. über Städtepartnerschaften fördern und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Förderung der Freiwilligentätigkeit legen. Das Programm für lebenslanges Lernen umfasst das Programm Grundtvig, über das ebenfalls die Teilnahme an Freiwilligenprojekten in einem anderen europäischen Land gefördert wird.

 

Um das Potential von Freiwilligentätigkeit besser zu nutzen, empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen und Schritte:

·       Schaffung eines Rechtsrahmens in den Ländern, in denen es kaum eine Tradition oder Kultur des freiwilligen Engagements gibt.

·       Weitere Forschung und Datensammlung zur Freiwilligentätigkeit.

·       Anerkennung der Kompetenzen und Fähigkeiten, die aufgrund einer Freiwilligentätigkeit gesammelt werden.

·       Beseitigung allgemeiner Hindernisse, die insbesondere die grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit behindern.

·       Öffnung von nationalen Freiwilligenprogrammen für grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit.  

 

Als konkrete Maßnahmen auf EU-Ebene sieht die Kommission im Wesentlichen folgende Punkte:

·       Die Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe.

·       Den Fortbestand von Förderprogrammen, die insbesondere grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit fördern.

·       Ein erleichterter Überblick über die verschiedenen Förderprogramme.

·       Untersuchung von Möglichkeiten zur Stärkung und Verknüpfung im Bereich Gesundheit/Wohlfahrt im Hinblick auf die alternde Gesellschaft.

·       Vorbereitung einer Ratsempfehlung zur Validierung nicht formalen und informellen Lernens.

·       Nachweis über Fähigkeiten und Kompetenzen über den künftigen Europäischen Qualifikationspass.

·       Eine angemessene thematische Stellung der Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013.

 

Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier:

http://ec.europa.eu/



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