Konsultation zur Zukunft des Europäischen Forschungsraums

(Julia Maria Eichler/ Katrin Hatzinger)

Bis zum 30. November 2011 führt die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum Europäischen Forschungsraum (EFR) durch. Wissenschaftskreisen und anderen interessierten Gruppen und Personen wird Gelegenheit gegeben, bei der Gestaltung der europäischen Forschungslandschaft mitzuwirken. Ausgehend von dieser Konsultation soll bis Ende 2012 ein Kommissionsvorschlag für einen verbesserten EFR-Rahmen fertiggestellt werden.

 

2000 wurde die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon beschlossen. Ein solcher Raum soll dazu dienen, die Freizügigkeit von Forschung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologien zu ermöglichen. Ziel ist somit ein Binnenmarkt für Wissen, Forschung und Innovation bis 2014, in dem durch grenzenlose Zusammenarbeit das Wachstumspotential gesteigert werden soll. Dafür werden steuerliche und rechtliche Hindernisse abgebaut und verschiedene Programme, Strategien und Projekte ins Leben gerufen, wie zum Beispiel das momentan aktuelle 7. EU-Forschungsrahmenprogramm.

 

In neun Abschnitten setzt sich die Konsultation mit der Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums auseinander. Neben einem allgemeinen Konsultationsteil, der nach den größten Herausforderungen auf dem Weg zur vollständigen Schaffung des EFR und denkbaren längerfristigen Anstrengungen nach 2014 fragt, werden unterschiedliche einzelne Aspekte beleuchtet. So wird nach den Arbeitsbedingungen, den Karrierechancen, den Qualifikationen und der Mobilität von Forschern gefragt. Schwierigkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit werden ebenso thematisiert, wie bei der Weiterentwicklung der Forschungsinfrastruktur und des Wissensaustausches. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Koordinierung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern und die Attraktivität Europas als Wissenschafts- und Technologie-Standort.

 

In einem letzten Abschnitt werden neben neuen Regelungs- und Kontrollmöglichkeiten auch die „Gender-Balance“ und wissenschaftliche Integrität angesprochen.

 

Aus kirchlicher Sicht interessant sind die Fragen zu dem Ausbau der vorhandenen Forschungsinfrastruktur, wie auch die Frage nach einem freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Daten. Gerade ein freier Online-Zugang ist eng verknüpft mit der Unterrichtung und Beteiligung der Zivilgesellschaft. Daneben sollten aber auch die Fragen nach der (Weiter-) Entwicklung einer strategischen Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Forschungssektor und nach möglichen Themenfeldern nach 2014 nicht unbeantwortet bleiben.

 

Weitere Ansatzpunkte für eine Beteiligung aus kirchlicher Perspektive bietet der letzte Abschnitt, der zunächst feststellt, dass bestimmte Prinzipien wie Nichtdiskriminierung und Transparenz Teil des EFR-Rahmens sein sollten und danach zur Diskussion stellt, welche weiteren Prinzipien Bestandteil sein könnten (genannt werden u.a. Vielfalt, wissenschaftliche Unabhängigkeit und der Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft). Darüber hinaus wird aber auch nach der Beurteilung gemeinsamer europäischer Ansätze und Verfahren für Forschungsethik und wissenschaftliche Integrität gefragt. Aus kirchlicher Sicht kommt es insbesondere hier darauf an, die Besonderheit von Ethik als historisch gewachsener Ausdruck nationaler Identität zu verdeutlichen, die man gerade nicht ohne weiteres harmonisieren kann.

 

Nähere Informationen zu dem Konsultationsverfahren finden Sie hier:

http://ec.europa.eu/research



erweiterte Suche