Mehr Spielräume für Mitgliedstaaten

(Andreas Abelein)

In einer Mitteilung vom 28. Oktober 2011 hat die EU-Kommission die Ergebnisse zweier Gutachten über die EU-Gesetzgebung zu genetisch veränderten Organismen (GVO) präsentiert. Die beiden englischsprachigen Berichte “Evaluation der gesetzgeberischen EU-Rahmenbedingungen im Bereich genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel” und „Evaluation der gesetzgeberischen EU-Rahmenbedingungen im Bereich des Anbaus von GVO und des Inverkehrbringens von GVO in Produkten oder als Produkte“ wurden zwischen 2009 und Anfang 2011 erarbeitet. Darin wird festgestellt, dass die gesetzgeberischen Ziele, Gesundheit und Umwelt zu schützen sowie einen Binnenmarkt für GVO zu schaffen, bisher nicht vollständig erreicht werden. Der Grund dafür liege jedoch nicht in der Konstruktion oder den Zielen der Gesetzgebung, sondern in dem schwierigen politischen Kontext. Daher wären die Probleme am ehesten durch eine bessere Umsetzung der bisherigen Regeln und sorgfältig gestaltete Maßnahmen zum Umgang mit den politischen Streitfragen zu lösen. So könnte den Mitgliedstaaten laut dem Bericht mehr Freiheit bei der Frage eingeräumt werden, ob und in welchem Ausmaß sie den Anbau von GVO erlauben, was zu mehr Möglichkeiten für die Einrichtung gentechnikfreier Zonen führen würde.

 

Außerdem wurde festgestellt, dass für die ökologische Risikobewertung detailliertere Vorgaben benötigt werden, weshalb in absehbarer Zeit der überarbeitete Leitfaden der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einen Gesetzestext eingearbeitet werden soll. Da weltweit stetig mehr genetisch veränderte Nutzpflanzen angebaut werden, gehen die Gutachter auch davon aus, dass in importierten Lebens- und Futtermitteln sowie Saatgut häufiger kleine Mengen von unautorisierten GVO enthalten sein werden. Deshalb sollen die Auswirkungen einer bereits in Kraft getretenen Verordnung überprüft und zusätzlich präzisere Anforderungen an die Zulassung von veränderten Lebens- und Futtermitteln erarbeitet werden. Abgesehen davon ist geplant, einen freiwilligen, harmonisierten Ansatz für die Kennzeichnung von gentechnikfreien Produkten zu erarbeiten, der den betroffenen Unternehmen bessere Marktchancen ermöglichen soll.

 

Die beiden Gutachten und deren Kurzfassung finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/food



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