Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Euro-Rettungsschirm

(Christopher Hörster)

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Oktober 2011 entschieden, dass das speziell für Entscheidungen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms eingesetzte parlamentarische Gremium (sog. 9-er Gremium) vorerst nicht die notwendige Zustimmung des Bundestages in Zusammenhang mit dem Rettungsschirm erklären darf.

 

Die Beteiligung des Bundestages bei Entscheidungen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms war aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (s. ArtikelBundesverfassungsgericht billigt Finanzhilfen für Eurostaaten“) am 9. Oktober 2011 umfassend neu geregt worden. In dem betreffenden Gesetz (Stabilisierungsmechanismus­gesetzes - StabMechG) war vorgesehen, dass in Fällen besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit ein 9-köpfiges Gremium aus Abgeordneten des Haushaltsausschusses die Zustimmung des Bundestages erklären dürfte. Solche besondere Fälle lagen nach dem StabMechG immer dann vor, wenn Ansteckungsgefahren bestanden oder die Bundesregierung eine Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit geltend machte. Die SPD-Abge­ordneten Swen Schulz und Peter Danckert hatten gegen die Entscheidungsmöglichkeit durch das Sondergremium geklagt und ihre Klage mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden.

 

Das Bundeverfassungsgericht gab dem Antrag statt und führte aus, dass die einstweilige Verfügung ergehen musste, um eine eventuell drohende Verletzung der Abgeordnetenrechte aus Art. 38 GG zu verhindern. Die Zustimmung des 9-er Gremiums könne nämlich zu einer völkerrechtlichen Verpflichtung Deutschlands führen, die irreversibel sei. Daher dürfe eine solche Entscheidung durch das Gremium nicht erfolgen, bis die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Verfahrens abschließend geklärt sei.

 

Die Entscheidung im Rahmen einer einstweiligen Verfügung bedeutet keine abschließende Wertung in der Sache. Allerdings zeigt sie, dass die Richter die Verfassungswidrigkeit der Entscheidung durch das 9-er Gremium nicht für ausgeschlossen halten. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelte in einem Gutachten Ende September 2011 die Vereinbarkeit der Zustimmung durch das 9-er Gremium mit dem Grundgesetz. Eine abschließende Entscheidung kann, nach Aussage des Gerichts, noch vor Weihnachten erfolgen.

 

Sie finden den Beschluss unter:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/



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