Neue Strategien und effizienterer Mitteleinsatz

(Andreas Abelein)

Der EU-Kommissar für Entwicklungszusammenarbeit, Andris Piebalgs, hat am 13. Oktober 2011 zwei Mitteilungen der Kommission zur künftigen Ausrichtung der Entwicklungshilfe vorgestellt. Die EU plant, ihre Hilfe effizienter zu gestalten und deren Gewährung an strategischeren Aspekten als bisher festzumachen. Laut der „Agenda für den Wandel“ in der EU-Entwicklungspolitik und einem neuen Konzept für EU-Budgethilfen soll die Entwicklungshilfe künftig hauptsächlich für Faktoren verwendet werden, die von entschei­dender Bedeutung für ein langfristiges und breitenwirksames Wirtschaftswachstum sind. Sie soll vor allem den Ländern zukommen, die am stärksten auf Außenhilfe angewiesen sind und in denen mit der größten Wirkung zu rechnen ist.

 

Die Europäische Union samt Mitgliedstaaten und Fonds unter Verwaltung der EU-Kommission ist weltweit der größte Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe; 2010 stellte sie mit insgesamt knapp 54 Mrd. Euro mehr als die Hälfte der weltweiten Entwicklungshilfe bereit. Doch trotz gewisser Fortschritte herrsche laut der „Agenda für den Wandel“ in vielen Teilen der Welt nach wie vor große Armut und es bedürfe weiterer Anstrengungen, um globalen Herausforderungen bezüglich Umweltschutz, Klimawandel und Konfliktprävention zu begegnen und globale öffentliche Güter wie Ernährungssicherheit, Zugang zur Wasser- und Sanitärversorgung sowie Energiesicherheit bereitzustellen. Um die Millenniumsentwicklungsziele bis zum Ablauf der Frist 2015 zu erreichen sowie angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten in der EU und weltweit, müsse nun besonders darauf geachtet werden, Entwicklungshilfegelder effizient einzusetzen und ein bestmögliches Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen. Gleichzeitig solle aber auch die Schlussfolgerung aus den Protestbewegungen in Nordafrika und dem Nahen Osten berücksichtigt werden, nämlich dass die Ziele Entwicklung, Demokratie, Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung sowie Sicherheit untrennbar miteinander verbunden sind.

 

Aus diesen Rahmenbedingungen hat die EU-Kommission in der „Agenda für den Wandel“ eine Reihe von Leitlinien entwickelt, an denen sich die Entwicklungshilfe der EU künftig ausrichten soll. So müsse erstens die Unterstützung für eine verantwortungsvolle Staatsführung in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und umweltpolitischer Hinsicht in allen Partnerschaften eine zentralere Rolle einnehmen. EU-Maßnahmen sollten insbesondere ausgerichtet werden auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit, die Stärkung der Rolle von Frauen, Korruptionsbekämpfung sowie die nachhaltige Verwaltung der natürlichen Ressourcen. Vernachlässigt ein Land seine Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie, so soll die EU enger mit nichtstaatlichen Akteuren und lokalen Behörden zusammenarbeiten, um den Armen die nötige Hilfe zukommen zu lassen. Zweitens müssen die Maßnahmen der EU ein breitenwirksames Wachstum fördern, bei dem die Menschen am Wohlstand und an der Schaffung von Arbeitsplätzen teilhaben. Hierbei sollte sich die Förderung konzentrieren auf Sozialschutz, Gesundheit und Bildung als Grundlage für das Wirtschaftswachstum und dessen Breitenwirksamkeit, auf eine größere regionale Integration sowie auf nachhaltige Landwirtschaft und Energie. Die Kommission schlägt drittens vor, die Herangehensweise der EU stärker nach dem Entwicklungsstand des jeweiligen Landes zu differenzieren und ihre Mittel auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen sie am dringendsten zur Armutsminderung benötigt werden. Dies kann für einige Länder bedeuten, dass sie in Zukunft weniger oder überhaupt keine Entwicklungshilfe-Zuschüsse der EU mehr erhalten, dafür aber Darlehen, technische Hilfe oder Unterstützung für trilaterale Zusammenarbeit. Viertens müssen die EU und die Mitgliedstaaten ihre Strategien und Programme künftig verstärkt gemeinsam ausarbeiten und auch die Entwicklungs- sowie die Außen- und Sicherheitspolitik sollten stärker miteinander verknüpft werden.

 

In Ergänzung dieser Leitlinien soll auch die EU-Budgethilfe effizienter gestaltet und an den Prinzipien von Rechtstaatlichkeit und Demokratie ausgerichtet werden. Sie stellt eines der wichtigsten Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit dar und umfasst neben dem Transfer von finanziellen Ressourcen an das Finanzministerium des Partnerlandes auch Politikdialog, Kapazi­täten­aufbau und die Bewertung bisheriger Fortschritte. Budgethilfe hat das Ziel, die Länder bei der eigenen Mobilisierung von Mitteln zu unterstützen, damit sie langfristig weniger stark von Außenhilfe abhängig sind.

 

Die Mitteilung „EU-Entwicklungspolitik: Agenda für den Wandel“ finden Sie hier:

http://ec.europa.eu/europeaid/

 

Die Mitteilung „Die Zukunft der EU-Budgethilfe“ finden Sie unter diesem Link:

http://ec.europa.eu/europeaid/



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