Der ‚Mehrjährige Finanzrahmen‘: Haushaltsplanungen 2014 - 2020

(Christoph Schnabel)

Die EU-Kommission hatte am 29. Juni 2011 ihren Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union ab 2014 vorgelegt. Der ‚Mehrjährige Finanzrahmen‘ ist ein wesentliches Planungsinstrument der Europäischen Union, um die Ausgaben auf mittlere Frist festzulegen. Durch die gezielte strategische Ausrichtung wird eine Planbarkeit für alle Beteiligten ermöglicht und Konflikte um die jährlichen Haushalte werden vermindert. Der gegenwärtig geltende Finanzrahmen wurde im Jahr 2006 beschlossen und gilt für den Zeitraum 2007 bis 2013.

 

Das Ziel für den nächsten Finanzrahmen 2014 bis 2020 ist an der ‚Europa 2020 Strategie‘ ausgerichtet und soll Wachstum und Arbeitsplätze in Europa schaffen, eine umweltfreundlichere Landwirtschaft fördern und Europa insgesamt wettbewerbsfähiger und umweltbewusster machen. An die Entscheidungen für den nächsten Finanzrahmen ist ebenso die Mittelausstattung für einzelne Förderprogramme gebunden. Dementsprechend hat der Finanzrahmen unmittelbare Auswirkungen auf die finanzielle Gestaltung der zukünftigen Förderprogramme.

 

Die Europäische Kommission beziffert den Finanzrahmen 2014-2020 mit einem Umfang von 972,2 Milliarden Euro, was gegenüber dem gegenwärtigen Haushalt der Jahre 2007-2013 eine Steigerung von 5 % darstellt. „Jene Elemente des mehrjährigen Finanzrahmens, die von einigen angezweifelt und in Frage gestellt worden waren, die aber am stärksten den gemeinschaftlichen Charakter der Europäischen Union widerspiegeln, erhalten heute allmählich wieder einen höheren Stellenwert als noch vor ein paar Monaten“, stellte der polnische Regierungschef Donald Tusk fest.

 

Die beiden Politikbereiche mit den größten Ausgabenposten bilden die Gemeinsame Agrarpolitik (ca. 43 %) und die Regionalpolitik (ca. 35 %). Die Mittelvergabe soll nach Vorstellungen der Kommission dabei verstärkt an Bedingungen geknüpft werden, damit das Geld ergebnisorientierter eingesetzt wird. Die Kommission möchte hierzu mit den einzelnen Mitgliedstaaten Partnerschaftsvereinbarungen schließen, was eine Weiterentwicklung der gegenwärtigen Verhandlungspraxis darstellen würde.

 

Die polnische Ratspräsidentschaft, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben hierzu gemeinsam am 20. und 21. Oktober 2011 in Brüssel eine Konferenz abgehalten. Mit dieser Veranstaltung wurde vor allem den nationalen Parlamenten die Möglichkeit gegeben, den Finanzrahmen 2014–2020 mit Vertretern der EU-Institutionen zu erörtern. Dabei herrschte unter den 400 Teilnehmern weitestgehend Zustimmung, dass eine weitere Vereinfachung hinsichtlich der Verwendung von Haushaltsmitteln und Erleichterungen für die Nutzer angestrebt werden muss. Wobei anerkannt wurde, dass es sich hierbei um eine gemeinsame Verantwortung auf europäischer und auf mitgliedstaatlicher Ebene handelt.

 

Kontrovers diskutiert wird neben der Ausgabenseite des Finanzrahmens auch die Einnahmeseite. Die Kommission hat einen Vorstoß gewagt, zwei neue Eigenmittelquellen einzuführen. Eine Finanztransaktionssteuer und eine staatliche Mehrwertsteuer sollen neue Eigenmittel erzielen und gleichzeitig zur Senkung der nationalen Direktbeiträge beitragen. Ebenso sieht die Kommission hierbei die Möglichkeit die Konsolidierung der nationalen Haushalte, voranzutreiben. Über die Eigenmittelquellen beschließt der Rat einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments. Dieser Beschluss tritt erst nach Zustimmung aller Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

 

Bis Dezember 2012 muss eine Einigung über den EU-Haushaltsplan 2014 bis 2020 zwischen Parlament und Rat erarbeitet sein, so dass 2013 eine Annahme der neuen Gesetzesvorgaben möglich ist.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/

http://ec.europa.eu/budget/

 



erweiterte Suche