Das rechte Wort zur rechten Zeit

Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, 2008, Hrsg. Gütersloher Verlagshaus, ISBN 978-3-579-05906-8

Fussnoten

  1. Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen - EKD-Denkschrift 1970, Ziffer 32 (zu finden in Band 1/1 des Sammelwerks "Die Denkschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland", Gütersloh 1978, 43-76, dort S. 58. [Im Folgenden abgekürzt mit: Aufgaben und Grenzen]) Seit 2003 sind die Denkschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland 1962-2002 auch in digitaler Form in einer CD-ROM-Ausgabe zugänglich.
  2. Wie die Evangelische Kirche in Deutschland das Gegebensein dieses Auftrags versteht, ist im Vorspruch ihrer Grundordnung niedergelegt: "Grundlage der Evangelischen Kirche in Deutschland ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments gegeben ist. Indem sie diese Grundlage anerkennt, bekennt sich die Evangelische Kirche in Deutschland zu dem Einen Herrn der einen heiligen allgemeinen und apostolischen Kirche." (Grundordnung der EKD in der Bekanntmachung der Neufassung vom 20.11.2003, Amtsblatt der EKD Heft 1, Jg. 2004, S.1¬6, dort S.1, zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 10. 11. 2005, Amtsblatt der EKD, Heft 12, Jg. 2005, S. 549¬551.)
  3. Aufgaben und Grenzen (siehe oben Anm. 1), Ziffer 10, S. 49.
  4. Theologische Erklärung von Barmen, 1934, These 6: "Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk." (Am leichtesten zugänglich ist dieser Text im Anhang des Evangelischen Gesangbuchs; die Nummer variiert je nach regionaler Ausgabe des Gesangbuchs.)
  5. Ebd., These 2: "Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben; durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen."
  6. Vgl. Gewissensentscheidung und Rechtsordnung ¬ Thesenreihe der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD, EKD-Texte 61, Hannover 1997.
  7. Confessio Augustana 28: "sine vi humana, sed verbo" (Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, Göttingen 1930, 12. Auflage 1998, 124,9). Genau genommen ist dort nur vom Bischofsamt die Rede ¬ gleichwohl hat die Formel "sine vi, sed verbo" sich als umfassendes Merkmal christlicher Verkündigung zu Recht eingeprägt und wird hier in diesem Sinne verwendet.
  8. Diese Unterscheidung geht zurück auf Dietrich Bonhoeffers 1948 posthum herausgegebene Ethik, die jetzt als Bd. 6 der Ausgabe Dietrich Bonhoeffer Werke, München 1992 zugänglich ist, dort S. 137­162: "Die letzten und die vorletzten Dinge".
  9. So hat es die Barmer Theologische Erklärung (s. o. Anm. 4) in These 5 gültig formuliert.
  10. Siehe dazu die ausführlichere Darlegung in Abschnitt 5: "Unter welchen gesellschaftlichen Bedingungen spricht die Kirche?".
  11. Vgl. hierzu: Christentum und politische Kultur: Über das Verhältnis des demokratischen Rechtsstaates zum Christentum, Erklärung des Rates der EKD, EKD Texte 63, Hannover 1997.
  12. Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie. Der Staat des Grundgesetzes als Angebot und Aufgabe (1985), in: Die Denkschriften der EKD, Bd. 2/4, Gütersloh 1992, dort S. 19.
  13. Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher, Kurze Darstellung des theologischen Studiums zum Behuf einleitender Vorlesungen (1811/1830), hg. von D. Schmid, Berlin/New York 2002, S. 251 (§ 314) und 256 (§ 328).
  14. Kirchenrechtlich gesehen bedürfen Kundgebungen oft zusätzlicher Eigenschaften, um mehr als bloße Beschlüsse zu sein; so etwa quantitativ genau definierte Mehrheitsverhältnisse (Zweidrittelmehrheit).
  15. Ein Beispiel dafür bietet die Schrift "Der Friedensdienst der Christen" (1969), die ursprünglich als eine Thesenreihe der Kammer für Öffentliche Verantwortung erarbeitet worden war. Sie wurde erst nachträglich, durch den aufmerksamen und intensiven Gebrauch in der kirchlichen Praxis, zur Denkschrift erhoben (vgl. Die Denkschriften der EKD, Bd. 1/2, Gütersloh 3. Auflage 1991, S.35­60). Ebenso gilt dies für den Text "Gewalt und Gewaltanwendung in der Gesellschaft" (1973), der als "theologische Thesenreihe zu sozialen Konflikten" von der Kammer für Öffentliche Verantwortung erarbeitet worden war (ebd., S. 61­85). Auch synodale Erklärungen (ebd., S. 127­133) sind teilweise in der Sammlung der Denkschriften vertreten, was ebenfalls belegt, wie fließend die Grenzen zwischen Denkschriften und anderen kirchlichen Textgattungen sind.
  16. Gemeinsame Texte 3, hg. vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland und vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (1994).
  17. Argumentationshilfe für aktuelle medizin- und bioethische Fragen, EKD-Texte 71, 2002.
  18. Man denke auch an: "Neuorientierung für eine nachhaltige Landwirtschaft". Ein Diskussionsbeitrag zur Lage der Landwirtschaft. 2003; Gemeinsame Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Konvent zur Zukunft Europas, 2002. Bedeutsam ist auch: "Verantwortung und Weitsicht. Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur Reform der Alterssicherung in Deutschland", 2000. Für medizin- und bioethische Zusammenhänge gibt es die grundlegende Schrift: "Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens. Gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD" (1989).
  19. Schleiermacher spricht in seiner Kurzen Darstellung des theologischen Studiums (siehe oben Anm. 13, §203) im Hinblick darauf von heterodoxen Elementen. Darunter versteht er Elemente der christliche Lehre, die in der Absicht formuliert werden, "den Lehrbegriff beweglich zu erhalten und anderen Auffassungen Raum zu machen". Er ist der Auffassung, dass orthodoxe und heterodoxe Elemente für den geschichtlichen Gang des Christentums "gleich wichtig" (§ 204) seien; denn: "Wie es bei aller Gleichförmigkeit doch keine wahre Einheit gäbe ohne die ersten: so bei aller Verschiedenheit doch keine bewusste freie Beweglichkeit ohne die letzten" (ebd).
  20. Ihr ausführlicher Titel lautete: "Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn" (in: Die Denkschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh, 3. Aufl. 1988, Bd. 1/1, S. 77­126). Schon in diesem Titel wird der seelsorgliche Akzent der Schrift deutlich, indem sie ihren Ausgang nimmt von der schwierigen und bedrückenden "Lage der Vertriebenen" und von dort aus nach Möglichkeiten der Verständigung und der Versöhnung sucht.
  21. So in dem Bericht auf der 1. Vollversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) in Amsterdam 1948, in dem sich der ÖRK dazu bekannte, dass Krieg nach Gottes Willen nicht sein soll.
  22. Man denke exemplarisch an Jeremia 29; an Matthäus 5,9; 1 Petrus 3,9; Hebräer 12,14.
  23. Gesellschaftlich-politische Bedeutung erhält der auf Christian Wolff und Immanuel Kant zurückgehende Begriff "Pluralismus" erst im 20. Jahrhundert. 1977 wurde von der Arnoldshainer Konferenz der Text verabschiedet: "Pluralismus in der Kirche. Chancen und Grenzen". Er wurde wieder veröffentlicht in der Publikation des Theologischen Ausschusses der Arnoldshainer Konferenz: "Was gilt in der Kirche? Die Verantwortung für Verkündigung und verbindliche Lehre in der Evangelischen Kirche", Neukirchen-Vluyn 1985, S. 81­91. Hier wird allerdings die Unterscheidung zwischen "Pluralität" und "Pluralismus" nicht getroffen.
  24. Dies ist Kernbestandteil sowohl der Auslegung des dritten Glaubensartikels in Luthers Kleinem Katechismus als auch von Confessio Augustana Artikel V, wo das Zustandekommen des Glaubens beschrieben wird (in: Die Bekenntnisschriften der evangelisch­lutherischen Kirche, Göttingen 1930, 12. Auflage 1998, S. 58f.).
  25. Als Beispiele seien hier die Kultur- und Informations-Programme der ARD wie etwa Bayern 5, Deutschlandfunk oder Deutschland-Radio Kultur genannt.
  26. Zum journalistischen Ethos in der Demokratie vgl. die wichtigen Ausführungen in: Demokratie braucht Tugenden. Gemeinsames Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur Zukunft unseres demokratischen Gemeinwesens. Hannover/Bonn 2006, S. 34­40.
  27. So etwa in: Mandat und Markt. Perspektiven evangelischer Publizistik, Publizistisches Gesamtkonzept 1997.
  28. Als biblische Belege seien hier exemplarisch genannt: Jesaja 42,14; Amos^5,13; Matthäus 27,14; Markus 14,61a; Lukas 12,13f.
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