1 Erzieher oder heilpädagogische Fachkraft (m/w/d)
Veröffentlicht am 17. April 2024
- Arbeitsort
- Wiedenburgstraße 5, 27336 Rethem
- Bundesland
- Niedersachsen
- Stellenumfang
- Teilzeit
- Befristung
- Ja
- Dienstbeginn
- 01. August 2024
- Voraussetzung
- Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.
- Ende der Bewerbungsfrist
- 15. Mai 2024
Der Ev.-luth. Kirchenkreis Walsrode sucht für seine Kindertagesstätte "Rethemer Arche" in Rethem
zum 01.08.2024
1 Erzieher oder heilpädagogische Fachkraft - Erzieher oder Erzieher mit entsprechender heilpädagogischer Zusatzqualifikation oder Heilerziehungspfleger oder Heilpädagoge (m/w/d) – für eine integrative Gruppe - 35,50 Std./ Woche
Aufgabenbeschreibung
Wenn Sie Freude bei der (heil-) pädagogischen Arbeit haben, selbstständig und verantwortungsbewusst arbeiten sowie teamfähig sind, einen respektvollen und empathischen Umgang mit Menschen pflegen, dann freuen wir uns auf ihre Bewerbung!
Voraussetzungen
- Erfahrungen und Kompetenzen in der (heil)-pädagogischen Arbeit
- Freude und Engagement bei der Arbeit
- selbstständiges und verantwortungsbewusstes arbeiten, sowie teamfähig sein
- das Kind im Mittelpunkt der pädagogischen und heilpädagogischen Arbeit sehen
- konstruktiv mit der Leitung, dem Team und den Eltern zusammenarbeiten
- Interesse an der religionspädagogischen Arbeit
- sichere Kenntnisse im Umgang mit den aktuellen EDV-Programmen
Die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft (m/w/d) im Bereich Kindertagesstätten hat einen Bezug zum evangelischen Bildungsauftrag. Daher setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen oder in der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden ist, für die Mitarbeit voraus.
Wir bieten
- ein engagiertes und fachlich qualifiziertes Team
- umfassende und vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vergütung nach TVöD-SuE analog DienstVO mit entsprechender Zusatzversorgung
- 30 Tage Urlaub sowie bezahlte Freistellung für den 24. und 31.12. eines Jahres und zwei Regenerationstage
- ein „alternatives Entgeltanreiz-System“