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Friedhofsverwaltungsmitarbeitende (m/w/d)

Veröffentlicht am 24. April 2024

Arbeitsort
Riesaer Straße 31, 04328 Leipzig
Bundesland
Sachsen
Stellenumfang
Teilzeit
Befristung
Befristung aufgrund einer Krankheitsvertretung
Dienstbeginn
01. Juni 2024
Voraussetzung
Keine bestimmte Konfession notwendig
Ende der Bewerbungsfrist
23. Mai 2024

Das Ev. – Luth. Alesius – Kirchspiel Leipzig verwaltet mehrere kleine Friedhöfe im Leipziger Osten. Ab den 01.06.2024 ist die Stelle einer Verwaltungsmitarbeiterin (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % (20 Wochenstunden) zu besetzen. Es handelt sich bei dieser Stelle um eine auf zwei Jahre befristete Stelle aufgrund einer Krankheitsvertretung. Eine weitere unbefristete Beschäftigung nach Ablauf der Frist ist angestrebt. Die Probezeit beträgt 6 Monate.

Aufgabenbeschreibung

  •  Umgang mit EDV insbesondere MS Office
  •  Einarbeitung in die friedhofsbezogene EDV (Führung des Grabregisters)
  • Annahme von Bestattungen in verwaltungstechnischer Hinsicht
  • Umgang mit Trauerenden
  • Beratung der Friedhofsnutzer
  • Finanz- und Rechnungswesen (Erstellung von Bescheiden und Rechnungen, Kontrolle des Zahlungseinganges, Erstellung von Monatsabschlüssen, Führung der Barkasse)
  • Präsenz in den zwei Außenstellen der Friedhofsverwaltung (2x pro Woche jeweils 2 h)

Voraussetzungen

  • Ausbildung in einen dem Profil passenden Beruf (Verwaltungsberufe, Friedhofgärtner etc.)
  • Erfahrung in der Verwaltung
  • Erfahrung im Haushalts- und Kassenwesen
  • Sicherer und angepasster Umgang mit Menschen in Trauer
  • Mobilität für das Erreichen die Außenstellen idealerweise Führerschein Klasse B
  • Selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Dienstzeiten
  • Kenntnisse kirchlicher Strukturen und die Bereitschaft das christliche Profil der Einrichtung mitzutragen

Wir bieten

  • ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld
  • flexible Arbeitszeiten nach Vereinbarung
  • Vergütung gemäß kirchlicher Dienst- und Vertragsordnung der Landeskirche Sachsen EG 5
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr

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