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Evangelische*r Pfarrer*in in JVA

Veröffentlicht am 30. April 2025

Arbeitsort
Umlostraße 100, 33649 Bielefeld
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Stellenumfang
Vollzeit
Voraussetzung
Mitglied in einer evangelischen Landeskirche
Ende der Bewerbungsfrist
18. Juni 2025

In der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

einer evangelischen Pfarrerin/
eines evangelischen Pfarrers (m/w/d)

als Beamtin/Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen

mit einem Stellenumfang von 100 Prozent zu besetzen.

Die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede ist eine Haftanstalt des geschlossenen Vollzuges. Sie besteht aus acht Haft­häusern und weist 666 Haftplätze aus, 598 für Männer, 68 für Frauen. In fünf Hafthäusern sind männ­liche Inhaftierte unter­gebracht, in einem Haft­haus die Frauen. Darüber hinaus gibt es einen verstärkt gesicherten Haft­bereich und eine Transport­abteilung. Die Männer und Frauen sind in Strafhaft und in Untersuchungs­haft untergebracht, in einzelnen Fällen auch in Auslieferungs- oder Durchgangs­haft sowie in Zivilhaft oder im Strafarrest.

Aufgabenbeschreibung

Die Kernaufgabe der Pfarrerin/des Pfarrers ist die seelsorgliche Begleitung der Gefangenen durch Einzel- und Gruppen­gespräche, durch Gottesdienste und Kasualien und durch Gestaltung unterstützender Kontakte zwischen Inhaftierten und den Angehörigen. Außerdem gehört die Verbindung zwischen der Gemeinde inner­halb und außerhalb der JVA zu den Aufgaben, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den verschiedenen Unterstützung­sangeboten für Inhaftierte auch außerhalb des Gefängnisses.

Die Befähigung und Bereitschaft zur ökumenischen Zusammenarbeit sowie mit den anderen Diensten in der Anstalt wird ebenso vorausgesetzt wie die Befähigung und Bereitschaft zur seelsorglichen Begleitung der Mitarbeitenden.

Voraussetzungen

Für die Stelle suchen wir eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der

■  Berufserfahrung hat,

■  Freude an der Seelsorge, an Menschen und der Kirche hat,

■  an der Zusammenarbeit mit verschiedenen Menschen interessiert ist,

■  bestenfalls über eine pastoralpsychologische Zusatzausbildung verfügt,

■  die Bereitschaft mitbringt, sich berufsbegleitend fortzubilden.

 

Die Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin / Pfarrer in der Evangelischen Kirche von Westfalen ist Bewerbungsvoraussetzung. Die Altersbegrenzung für die Aufnahme als Beamtin/Beamter des Landes ist mit der Vollendung des 42. Lebensjahres erreicht. Hiervon kann nach landesrechtlichen Regeln abgewichen werden.

Wir bieten

Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe A13/A14 des Besoldungsrechts für das Land NRW.

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