Evangelische*r Pfarrer*in in JVA
Veröffentlicht am 30. April 2025
- Arbeitsort
- Umlostraße 100, 33649 Bielefeld
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Stellenumfang
- Vollzeit
- Voraussetzung
- Mitglied in einer evangelischen Landeskirche
- Ende der Bewerbungsfrist
- 18. Juni 2025
In der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer evangelischen Pfarrerin/
eines evangelischen Pfarrers (m/w/d)
als Beamtin/Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen
mit einem Stellenumfang von 100 Prozent zu besetzen.
Die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede ist eine Haftanstalt des geschlossenen Vollzuges. Sie besteht aus acht Hafthäusern und weist 666 Haftplätze aus, 598 für Männer, 68 für Frauen. In fünf Hafthäusern sind männliche Inhaftierte untergebracht, in einem Hafthaus die Frauen. Darüber hinaus gibt es einen verstärkt gesicherten Haftbereich und eine Transportabteilung. Die Männer und Frauen sind in Strafhaft und in Untersuchungshaft untergebracht, in einzelnen Fällen auch in Auslieferungs- oder Durchgangshaft sowie in Zivilhaft oder im Strafarrest.
Aufgabenbeschreibung
Die Kernaufgabe der Pfarrerin/des Pfarrers ist die seelsorgliche Begleitung der Gefangenen durch Einzel- und Gruppengespräche, durch Gottesdienste und Kasualien und durch Gestaltung unterstützender Kontakte zwischen Inhaftierten und den Angehörigen. Außerdem gehört die Verbindung zwischen der Gemeinde innerhalb und außerhalb der JVA zu den Aufgaben, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den verschiedenen Unterstützungsangeboten für Inhaftierte auch außerhalb des Gefängnisses.
Die Befähigung und Bereitschaft zur ökumenischen Zusammenarbeit sowie mit den anderen Diensten in der Anstalt wird ebenso vorausgesetzt wie die Befähigung und Bereitschaft zur seelsorglichen Begleitung der Mitarbeitenden.
Voraussetzungen
Für die Stelle suchen wir eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der
■ Berufserfahrung hat,
■ Freude an der Seelsorge, an Menschen und der Kirche hat,
■ an der Zusammenarbeit mit verschiedenen Menschen interessiert ist,
■ bestenfalls über eine pastoralpsychologische Zusatzausbildung verfügt,
■ die Bereitschaft mitbringt, sich berufsbegleitend fortzubilden.
Die Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin / Pfarrer in der Evangelischen Kirche von Westfalen ist Bewerbungsvoraussetzung. Die Altersbegrenzung für die Aufnahme als Beamtin/Beamter des Landes ist mit der Vollendung des 42. Lebensjahres erreicht. Hiervon kann nach landesrechtlichen Regeln abgewichen werden.
Wir bieten
Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe A13/A14 des Besoldungsrechts für das Land NRW.