Klonen ist ein Irrweg
Erklärung des Vorsitzenden der DBK, Kardinal Karl Lehmann, und des Vorsitzenden des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber
Der Nationale Ethikrat hat am 13. September 2004 die Stellungnahme „Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken“ veröffentlicht. In dieser Stellungnahme haben sich die 25 vom Bundeskanzler berufenen Mitglieder des Nationalen Ethikrates, unter Beschränkung auf die Anwendung beim Menschen, sowohl zu Fragen des Klonens zu Fortpflanzungszwecken als auch zu Fragen des Klonens zu biomedizinischen Forschungszwecken geäußert. Der Text enthält eine sorgfältige Zusammenstellung und Erörterung der in diesem Zusammenhang verwendeten Argumente. Er verdient eine vertiefte Lektüre und Auseinandersetzung.
Es kann niemanden überraschen, dass sich der Nationale Ethikrat klar gegen ein Klonen zu Fortpflanzungszwecken ausspricht. Dies entspricht einer nahezu einhelligen Urteilsbildung weltweit und wird so seit langem auch in kirchlichen Stellungnahmen vertreten.
Wir bedauern allerdings, dass der Nationale Ethikrat sich nicht auf eine einheitliche ablehnende Stellungnahme zum Forschungsklonen einigen konnte. Unter den drei verschiedenen – namentlich gekennzeichneten – Voten lehnt nur das in Abschnitt A abgegebene Votum jede Form des Forschungsklonens ab. Begründet wird die Ablehnung mit den auch von den Kirchen in der bisherigen Diskussion vorgetragenen Argumenten, insbesondere dem tragenden Argument, dass menschlichen Embryonen Lebensrecht und Menschenwürde von Anfang an zukommen und sie deshalb keinesfalls für Forschungszwecke – und seien sie noch so plausibel – hergestellt und vernichtet werden dürfen.
Ein erheblicher Teil der Mitglieder des Nationalen Ethikrates spricht sich für eine reglementierte Zulassung des Forschungsklonens aus. Sie greifen dabei auf Argumente zurück, die aus der Diskussion im Vorfeld der Entscheidung über das Stammzellgesetz vor zwei Jahren bekannt sind. Die damalige Diskussion hatte nach ausgiebigen, auch parlamentarischen Debatten zu einer gesetzlichen Regelung geführt, die Forschungsklonen ausschließt und nur sehr begrenzte und stark reglementierte Forschung mit bereits bestehenden embryonalen Stammzelllinien aus dem Ausland ermöglicht. Der vor zwei Monaten erschienene „Erste Stammzellbericht“ macht deutlich, dass weder aus rechtlichen noch aus wissenschaftlichen Gründen ein Erweiterungsbedarf für diese Regelungen besteht. Entsprechend überraschend ist zum jetzigen Zeitpunkt das befürwortende Votum zum Forschungsklonen. Zudem irritiert die im Votum genutzte Wortwahl. Statt klar zu benennen, dass es sich um menschliche Embryonen in einem Frühstadium ihrer Entwicklung handelt, ist hier nun wieder von „menschlichen Blastozysten“ die Rede. Dies ist ein Schritt zurück hinter den bereits erreichten weitgehenden Konsens in der Begrifflichkeit. Einzelne zu beobachtende Entwicklungsphasen des Embryos, die verschiedene wissenschaftliche Bezeichnungen tragen, rechtfertigen keine Abstufung des Lebensschutzes und der Menschenwürde.
Angesichts der unterschiedlichen Meinungen im Nationalen Ethikrat ist die gemeinsame Empfehlung, das Forschungsklonen in Deutschland gegenwärtig nicht zuzulassen, folgerichtig. Diese gemeinsame Empfehlung nehmen wir zur Kenntnis und unterstützen sie.
Auf Weltebene stehen in nächster Zeit erneut Verhandlungen der Vereinten Nationen zu einem Klonverbot an. Wir erwarten, dass sich die Vertreter der Bundesregierung an den Parlamentsbeschluss vom 20. Februar 2003 halten und sich in den Verhandlungen nachdrücklich für ein umfassendes Verbot aller Formen des Klonens einsetzen.
Bonn / Hannover, 13. September 2004
Pressestelle der EKD
Pressestelle der DBK