EKD eröffnet Disziplinarverfahren gegen ehemaligen Mitarbeiter

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ein Disziplinarverfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter wegen Vorwürfen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung eröffnet. Zudem hat sie Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet. Weitere Details zum Verfahren können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes gegenwärtig nicht bekanntgegeben werden. Sobald sich diesbezüglich ein neuer Stand ergibt, wird die EKD die Öffentlichkeit weitergehend informieren.

Die EKD stellt sich dem Leid und dem Schmerz derer, die im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie sexualisierte Gewalt erlitten haben. Sie setzt sich für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie für die Unterstützung Betroffener und die Aufarbeitung vergangener Fälle ein.

Betroffene von sexualisierter Gewalt im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie können sich an die „ZentraleAnlaufstelle.help“ sowie an die landeskirchlichen Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt wenden.

Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt:

www.Anlaufstelle.help
www.ekd.de/Ansprechpartner-fuer-Missbrauchsopfer-23994.htm

Weitere Informationen zu den Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt unter:
www.hinschauen-helfen-handeln.de
www.ekd.de/missbrauch

Hannover, 21. Mai 2021

Pressestelle der EKD
Carsten Splitt