Leitender Bischof der VELKD würdigt eucharistische Gastbereitschaft mit Alt-Katholiken

Festgottesdienst in Kaufbeuren erinnert an gemeinsame Erklärung vor 25 Jahren

Die „Gegenseitige Einladung zur Teilnahme an der Feier zur Eucharistie“, auf die sich das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und die Arnoldshainer Konferenz (AKf) vor 25 Jahren verständigte, hat „Modellcharakter“ für Übereinkünfte auch mit anderen Kirchen. Darauf hat der Leitende Bischof der VELKD, Landesbischof Dr. Johannes Friedrich (München), am 24. Januar in Kaufbeuren hingewiesen. Anlässlich der am 25. März 1985 getroffenen Vereinbarung fand in Kaufbeuren ein gemeinsamer Gottesdienst mit Bischof Joachim Vobbe statt. Im Anschluss sagte Friedrich in einem Vortrag, diese Erklärung könne „durchaus Modell für eine Vereinbarung mit der römisch-katholischen Kirche sein“. Die der Abmachung vorangegangenen Lehrgespräche hätten in der Frage des Abendmahls zwar keine vollständige Übereinstimmung gebracht, „aber sie ergaben doch, dass unsere Kirchen in den Grundfragen des Glaubens ein gemeinsames Zeugnis abgeben können“. „Es musste nicht verhandelt werden, bis eine totale Lehrübereinstimmung erzielt wurde, sondern mit ihrer jeweiligen Lehrüberzeugung unterstellten sich unsere Kirchen dem Einheitsgebot unseres Herrn“, so Friedrich. Einheit dokumentiere sich nicht in der totalen Lehrübereinstimmung, sondern im Einheitswillen, dem die jeweilige Lehrtradition zu dienen habe. Reformatorische oder altkatholische Lehrüberzeugung habe also nicht ihren Wert jeweils in sich, sondern sie bekomme ihren Wert durch den Gehorsam gegenüber dem Gebot Christi, dass seine Kirche einig und eine sei. Dies sei keine Marginalisierung der eigenen Lehrtradition, sondern ihre ökumenische Profilierung.

Die Vereinbarung begründe keine Abendmahlsgemeinschaft zwischen der Altkatholischen Kirche und den evangelischen Kirchen. Dazu hätte es umfassenderer theologischer Klärungen bedurft. Jenseits aller Diskussionen über Interkommunion sei aber die eucharistische Gastbereitschaft eine seelsorgerliche und ekklesiologische Chance (Anm.: Ekklesiologie = Lehre von der Kirche). „Die wurde genutzt“, betonte der Leitende Bischof. Seit 25 Jahren könnten sich die Gemeinden gegenseitig kennenlernen – „ohne Barrieren und Verbote“. Wenn Walter Kardinal Kasper von einer „Ökumene des Lebens“ spreche, dann könne man sagen: „Hier ist zu erfahren, wie sie zustande kommt und auch gelingt. Es ist gelebte Ökumene aus dem gepredigten Evangelium und dem von Christus gestifteten Mahl. Es ist nicht gelebte Ökumene unter Umgehung des Tischs des Herrn.“ Es sei ganz wichtig, dass aus Anlass des Jubiläums publik werde, dass diese Vereinbarung bestehe und was sie bedeute. Nicht zuletzt, damit unsere römisch-katholischen Schwestern und Brüder sehen, was ökumenisch möglich wäre. „Es kann sehr einfach sein, von Konkurrenz zu Gemeinsamkeit zu kommen. Dazu müssen wir nur die Mauern der Abgrenzung niederreißen, die in aller Regel aus Angst errichtet werden“, Johannes Friedrich wörtlich. Ein solcher Schritt sei die Vereinbarung von 1985. „Das Verhältnis zwischen unseren Kirchen ist entspannt, ohne dass eine von beiden ihre Identität verloren hat. Sie ist ein Geschenk für die Menschen und zugleich ein Zeugnis des Gehorsams gegenüber Christus. Von ihr ist nun 25 Jahre Segen ausgegangen. Möge sie auch weiter segensreich sein und unsere Kirchen in immer engere Gemeinschaft führen!“

Hannover, 24. Januar 2010

Udo Hahn
Pressesprecher