EKD-Ratsvorsitzender Huber hält Bleiberechtsregelung für unzureichend

“Innenministerkonferenz hat Forderung der Kirchen nach humanitärem Bleiberecht nicht berücksichtigt”

Die von den Innenministern und -senatoren in der vergangenen Woche beschlossene Bleiberechtsregelung ist aus Sicht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unzureichend. “Zwar gibt es für einen kleinen Personenkreis ein sofortiges Bleiberecht, aber nur ein Bruchteil der Betroffenen wird von dieser Regelung profitieren”, kritisierte der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber, am Montag in Berlin. Eine Aufenthaltsgenehmigung würden ausschließlich Geduldete erhalten, die zum jetzigen Zeitpunkt in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stünden. “Einen Arbeitsplatz konnten bisher aber nur wenige von ihnen finden, denn nach geltender Rechtslage dürfen sie eine Arbeit nur dann aufnehmen, wenn sich kein Deutscher oder zu bevorzugender Ausländer - beispielsweise ein Bürger eines EU-Mitgliedstaates - dafür interessiert”, sagte Huber. Er kündigte an, dass sich die EKD dafür einsetzen werde, dass ein humanitäres Bleiberecht auf Bundesebene gefunden werde.

Hinter den Erwartungen der evangelischen Kirche bleibe auch der Beschluss für arbeitslose Geduldete zurück. Zwar werde ihr Duldungsstatus bis zum 30. September 2007 verlängert, damit sie sich in diesem Zeitraum um Arbeit bemühen könnten. Bei Fortgeltung der Vorrangregelung seien die Erfolgsaussichten für die Betroffenen allerdings nicht besser als vor Verabschiedung der Bleiberechtsregelung. Besonders wies Huber auf die Lage von Geduldeten hin, die in strukturschwachen Gegenden leben und diese aufgrund der Residenzpflicht nicht verlassen dürfen.

“Wir begrüßen es ausdrücklich, dass irakische Staatsangehörige nicht pauschal von einer Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden sollen", betonte Bischof Huber. Insgesamt seien die Anforderungen an die Betroffenen allerdings zu hoch, und die Gründe, Menschen von der Regelung auszuschließen, “deutlich zu restriktiv”. Damit sei die Forderung der Kirchen nach einem humanitären Bleiberecht nicht erfüllt. Es sei beispielsweise unzumutbar, dass alte, kranke und pflegebedürftige Menschen nur dann in Deutschland bleiben dürften, wenn sie ihren Lebensunterhalt einschließlich ihrer Pflege ohne Unterstützung durch die öffentliche Hand bestreiten können. “Das ist weder gerecht noch human”, sagte Huber. Auch Familien insgesamt wegen Straffälligkeit nur eines Familienmitglieds das Bleiberecht zu verweigern, sei kritikwürdig. Hier hatten die Kirchen gefordert, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Ein weiteres Manko des Beschlusses ist nach Ansicht des Ratsvorsitzenden die Tatsache, dass keine Ausnahmeregelung für junge Erwachsene vorgesehen ist, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland eingereist sind.

In den kommenden Wochen wird die große Koalition im Bundestag eine gesetzliche Bleiberechtsregelung formulieren. Huber kündigte an, dass die evangelische Kirche diesen Prozess aufmerksam begleiten werde. Er warnte erneut nachdrücklich davor, eine humanitäre Bleiberechtsregelung als Verhandlungsmasse zu missbrauchen und im Gegenzug Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz – etwa beim Familiennachzug und bei Regelungen zum Leistungsbezug für Geduldete - durchzusetzen.

Berlin, 20. November 2006

Pressestelle der EKD
Karoline Lehmann