Evangelische Kirche widerspricht Berichterstattung

"Loyalitätsrichtlinie" enthält keine Äußerungen über Unvereinbarkeit von Pfarramt und Parteizugehörigkeit

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) widerspricht einer am heutigen Dienstag, 19. Juli, verbreiteten Meldung, dass die EKD in einer Richtlinie geregelt habe, das Pfarramt sei mit einer Mitgliedschaft in der PDS unvereinbar, stellt der Pressesprecher der EKD, Christof Vetter fest. Die jüngst beschlossene Richtlinie des Rates der EKD über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und dem Diakonischen Werk der EKD („Loyalitätsrichtlinie“) betreffe weder die Pfarrerinnen und Pfarrer noch enthalte sie explizit oder implizit Regelungen zur PDS oder der neu gegründeten Linkspartei.

Unabhängig von den rechtlichen Regelungen hatte der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, im Sommer des vergangenen Jahres schwerwiegende Bedenken gegen eine Parteizugehörigkeit von Pfarrerinnen und Pfarrern in der PDS geäußert: „Ein inneres Verständnis dafür, dass Religion einen Ausdruck der menschlichen Suche nach dem Sinn des Lebens und damit ein Kernelement menschlicher Existenz bildet, ist nach meiner Wahrnehmung und nach meinem Erleben in der PDS und bei vielen ihrer Mitglieder nicht beheimatet.“

Das Pfarrerdienstrecht sehe im Übrigen vor, dass das Pfarramt "unparteilich" auszuüben sei, fasst Vetter zusammen. Dies schließe ein politisches Engagement von Pfarrerinnen und Pfarrern außerhalb des Dienstes nicht aus. Wenn eine Pfarrerin oder ein Pfarrer für ein politisches Amt kandidiere, werde unabhängig von der Partei überprüft, inwieweit sich das parteipolitische Engagement und die angestrebte Funktion auf die Kirchengemeinde oder den sonstigen kirchlichen Dienstauftrag auswirken kann. Die Übernahme eines Abgeordnetenmandats in den Landtagen, dem Bundestag und dem Europaparlament führt unabhängig von der Partei regelmäßig zu einem Ruhen des Dienstverhältnisses.

Die evangelische Kirche halte ein politisches Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Parteien, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, für legitim. So heißt es in der Denkschrift „Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie“: „Auch der kirchliche Amtsträger ist ein Staatsbürger und hat als solcher gleiche Rechte und Pflichten wie jeder andere Christ und Bürger. Er steht aber zugleich in einer besonderen Pflicht zur Verkündigung des Evangeliums und zur Seelsorge und vertritt die Kirche.“ Dort heißt es, er sei „um seines Amtes willen zu parteipolitischer Zurückhaltung verpflichtet. Er darf nicht die Kirche für seine persönliche Entscheidungen in Anspruch nehmen.“

Sowohl die Fragen der Loyalität privatrechtlich angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Fragen anlässlich einer Kandidatur einer oder eines Geistlichen seien Angelegenheit des jeweiligen Dienstgebers. Bei Pfarrerinnen und Pfarrern ist dies die betreffende Landeskirche.

Hannover, 19. Juli 2005
Pressestelle der EKD
Christof Vetter

Hinweis:

Die Äußerungen des Ratsvorsitzenden, Bischof Wolfgang Huber, "Pfarramt und PDS-Mitgliedschaft sind nach meinem Verständnis unvereinbar" sind nachzulesen unter: http://www.ekd.de/aktuell/442_rv_
interview_neues_deutschland.html

Die Denkschrift Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie. Der Staat des Grundgesetzes als Angebot und Aufgabe“ von 1985 ist beim Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn erschienen.

Text der Loyalitätsrichtlinie