Kirche und Arbeitslosigkeit. Vortrag vor der Mitgliederversammlung und Jahrestagung der EFAS, Essen

Nikolaus Schneider

Der aktuelle Arbeitsmarkt und neue Chancen, Gerechtigkeitslücken zu schließen

Einstieg

Viele gute Meldungen über den Arbeitsmarkt waren in der letzten Zeit den Medien zu entnehmen. Die Arbeitslosenzahlen sind, anders als vor Jahresfrist befürchtet, weiterhin rückläufig. Gezählt wurden im Juli dieses Jahres 4.000 arbeitslose Personen weniger gegenüber dem Vormonat. Über das Jahr zurückgeblickt, sank die statistisch erfasste  Arbeitslosigkeit um mehr als 280.000 Personen (gegenüber Juli 2009).

Beinahe euphorisch – so meine Wahrnehmung – werden denn auch Prognosen kommentiert, die für den Herbst ein Unterschreiten der Dreimillionengrenze bei der Arbeitslosigkeit vorhersagen.

Da stellt sich also  die Frage: Lösen sich die Probleme auf dem Arbeitsmarkt über die Zeit möglicherweise von allein? Erübrigt sich damit das Thema  Beteiligungsgerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt?

Was ist mit der großen Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Erwerbsarbeit mit geringer Entlohnung und restriktiven Befristungen? Wird sich die Frage mangelnder Teilhabegerechtigkeit dieser Gruppe ebenfalls erledigen?

Um differenzierte Antworten zu finden, müssen wir das Thema Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt weiter fassen. Denn im Kern geht es nach wie vor um eine gravierende Gerechtigkeitslücke in unserer Gesellschaft. In fünf Schritten möchte ich darauf näher eingehen:

I. Perspektiven der Beschäftigungsentwicklung
II. Armutsrisiken bei Arbeitslosigkeit und Niedriglöhnen
III. Gewinnexplosion versus Lohnzurückhaltung und deren Bedeutung für den Arbeitsmarkt
IV. Arbeitslosigkeit  und Fachkräftemangel. 
V. Schließlich gehe ich auf die kirchliche Haltung zur Arbeitslosigkeit ein, ebenfalls auf arbeitsmarktpolitische Handlungsperspektiven.


I. Der Sachverhalt: Beschäftigungsentwicklung

Zweifelsohne positiv zu bewerten ist die gegenwärtige gute wirtschaftliche Lage, die sich nach der tiefsten Wirtschaftskrise in der Bundesrepublik Deutschland seit mehr als einem halben Jahrhundert unerwartet schnell wieder eingestellt hat. Kein Zweifel: Auch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist bemerkenswert. Dennoch: Die Arbeitslosenzahlen lagen in diesem Sommer noch immer bei rund 3,2 Mio. Doch wir wissen auch, dass noch vor fünf Jahren, am Anfang des letzten Aufschwungs, rund  5 Mio. Menschen erwerbslos gemeldet waren. Ob sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiterhin positiv entwickelt?

Der Job-Abbau habe sich verlangsamt, ist aus der Wirtschaft zu vernehmen. Das würde die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter entspannen. Doch wir nehmen auch skeptische Stimmen wahr. So verweisen beispielsweise Vertreter der Bundesagentur für Arbeit darauf, dass die Krise in der Industrie noch nicht gänzlich überwunden sei. Auch die OECD äußerte sich zurückhaltend über die weitere Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Hinzu kommt  die kritische  Einschätzung vieler Experten, dass gerade die exportorientierten Sektoren die augenblickliche weltweite Wachstumsverlangsamung alsbald zu spüren bekommen könnten. Das würde auf dem Arbeitsmarkt negativ zu Buche schlagen, hat doch der Export einen  erheblichen  Anteil am Wachstum unseres Landes.

Umso mehr können wir froh darüber sein, dass der Arbeitsmarkt durch die historisch einzigartige Intervention, durch den umfassenden Einsatz von Kurzarbeit, in der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise nicht absolut in die Tiefe gerissen wurde. Die  positiven Wirkungen sind bis heute spürbar. Im Juli bezogen immerhin noch etwa 406.000 Beschäftigte  Kurzarbeitergeld. In der Spitze waren im Sommer 2009 sogar knapp 1,4 Mio. Personen in Kurzarbeit. Und trotzdem -  bei allen beschäftigungspolitischen Vorteilen: für die Betroffenen bedeutete das Einkommenseinbußen und für die Gesellschaft hohe Zusatzkosten.

Bei aller Freude über stabilisierende Tendenzen in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt wäre es also ein Trugschluss anzunehmen, dass sich die Probleme in der Beschäftigung weitgehend von selbst lösen würden. Ohne politische Gestaltung wird beispielsweise weder die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit von jungen noch die von älteren Menschen überwunden werden. Es ist auch kaum anzunehmen, dass die weiter expandierenden prekären Arbeitsverhältnisse mit schlechter Entlohnung und knappen Befristungen, auf die vor allem immer mehr junge Menschen mangels Alternativen angewiesen sind, ohne Einwirken der Politik zurückgedrängt werden.
 
Die  Selbstberuhigung im politischen Raum – die Lage auf dem Arbeitsmarkt betreffend – hat deswegen etwas Irreales. Auch wer das Meinungsbild in den Medien wahrnimmt, kann schon wieder den Eindruck, dass sich eine gewisse Zufriedenheit breit macht, weil es möglicherweise gelingt, die Dreimillionengrenze bei den Arbeitslosenzahlen zu unterschreiten. Dazu gibt es meiner Ansicht nach keinen Anlass! So sehr ich mich mit den Menschen über  jeden neuen guten Arbeitsplatz freue, so nachdrücklich will ich betonen, dass das weiterhin hohe Niveau der Arbeitslosigkeit ein Skandal bleibt. Wir dürfen uns nicht mit der Sockelarbeitslosigkeit abfinden.

II. Das Problem: Armutsrisiken und Teilhabeverlust bei Arbeitslosigkeit und Niedriglöhnen

Die nach wie vor millionenfache Arbeitslosigkeit verweist auf eine Gerechtigkeitslücke, die seit langem besteht. Insbesondere  Langzeitarbeitslose sind in besonderer Weise gefährdet, unter die Armutsrisikoschwelle zu rutschen. Doch längst sind es nicht mehr nur die Arbeitslosen, die von Armut bedroht sind.  1,4 Mio. Menschen in Arbeit sind  aufgrund von Armutslöhnen – oder wegen geringer Stundenzahl – auf staatliche Transferzahlungen angewiesen.

Diese sogenannten „Aufstocker“ benötigten allein im vergangenen Jahr 11 Mrd. Euro, um sich das Lebensnotwendigste auf dem Niveau einer Grundsicherung leisten zu können. Wir sollten uns klar darüber sein: Es sind die Steuerzahler, die  seit Einführung des SGB II im Jahre 2005 mehr als 50 Mrd. Euro zur Existenzsicherung von Millionen Menschen, die in Vollzeit oder in Teilzeitarbeit tätig sind, aufbringen musste, bei ansteigender Tendenz.

Ich frage mich ernsthaft: Ist es wirklich so, dass die extrem niedrig bezahlte Arbeit  so unproduktiv ist, dass sie  keinen existenzsichernden Lohn abwerfen kann? Stimmt es, dass die betroffenen Firmen ins  Minus rutschen würden, wenn sie diesen Mitarbeitenden auskömmliche Löhne zahlen? Zumindest in einigen Branchen sprechen die eingefahrenen Gewinne dagegen. Und wenn es so ist, muss sogleich gefragt werden: inwiefern sind wir als Verbraucher an dieser Entwicklung beteiligt? Sind wir wirklich nicht bereit, die in Frage stehenden Dienstleistungen angemessen zu bezahlen? Man muss sich nur vor Augen führen: 20 Prozent der Niedriglöhner erhalten weniger als 7 Euro in der Stunde, brutto wohlbemerkt. Und das, obwohl der größere Teil der Niedriglöhner über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt!  Die unterste Tarifgruppe einer Friseurin in Thüringen kommt auf 3,18 Euro die Stunde; ein Fleischer in Niedersachsen verdient gerade einmal 6,33 Euro. Die Härte der Arbeitsbedingungen dürfte sich in ihrem Alltag fortsetzen- mit Lebensbedingungen, die es schwer machen, die eigene Würde und Gestaltungskraft zu wahren.

Eine Erwerbsarbeit in Vollzeit, die den Beschäftigten nicht einmal die existenziellen Lebensgrundlagen einbringt, stellt unsere Vorstellungen von Menschenwürde in Frage.  Zu guter Arbeit gehört eine gute Entlohnung. Für mich steht außer Zweifel, dass eine der Rahmenbedingungen einer menschenwürdigen Arbeitskultur die  existenzsichernde Entlohnung von Vollzeitbeschäftigen ist. Mindestlöhne könnten das Problem der um sich greifenden Niedriglöhne jedenfalls zum Teil lösen. Vor dem Hintergrund einer wieder üppig aufblühenden Wirtschaft sollte dies auch in Branchen  möglich sein, die bisher zurückhaltend waren.

Trotz allem muss der Problemkomplex der so genannten Aufstocker differenziert betrachtet werden. Denn immerhin 50 Prozent aus dieser Gruppe geht einer geringfügigen Beschäftigung nach; sie verdienen im Durchschnitt weniger als 400 Euro im Monat Viele Statistiken zählen sie deshalb einfach nur als Empfänger von SGB –II Leistungen- so auch die Sozialkammer der EKD in ihrer Studie zu Mindestlöhnen. Ob alle diese Betroffenen tatsächlich mehr arbeiten wollen, ist zweifelhaft – darunter sind Studenten wie Familienmütter, die zum Teil nicht mehr Arbeitszeit erübrigen können. Zugleich allerdings gibt es zahlreiche Menschen, die mehrere Jobs annehmen müssen, um ihr Auskommen zu sichern: morgens putzen, abends Taxi fahren. Wenig erträglich ist außerdem die Tatsache, dass auch  florierenden Branchen auf hohe Zahlen geringfügig Beschäftigter Arbeitnehmer setzen und dabei nicht selten besonders niedrige Löhne zahlen.

Deshalb meine ich: Diese in den letzten Jahren besonders expandierende Beschäftigungsform sollte auf ein sinnvolles Maß zurückgedrängt werden. Die Debatte um den flächendeckenden Mindestlohn muss, wie es der Rat mit seinem Papier zu Mindestlöhnen getan hat, das Thema der geringfügigen Beschäftigung aufgreifen, und zwar mit dem politischen Ziel, sie wieder einzuschränken. Nur so lässt sich letztlich der weiteren Aufsplitterung ehemals versicherungspflichtiger Arbeitsplätze in Minijobs Einhalt gebieten.

Gleichwohl müssen wir uns bewusst bleiben: auch ein existenzsichernder Mindestlohn würde Aufstockungszahlungen nicht gänzlich überflüssig machen. Das gilt schon dann, wenn von dem Lohn eine ganze Familie zu ernähren ist. Auch  Erwerbstätige, die nur über eine geringfügige Beschäftigung verfügen, weil sie nichts anderes auf dem Arbeitsmarkt finden können, werden weiterhin auf Transferleistungen angewiesen sein.

Die Kosten des Arbeitsmarktes, die das Gemeinwesen zu tragen hat, resultieren also bei Weitem nicht allein aus der Arbeitslosigkeit selbst. Mit steigender Tendenz schlagen die steuerfinanzierten Ergänzungsleistungen zum Erwerbseinkommen zu Buche. Mittlerweise machen sie im Hartz-IV-System fast ein Drittel aller Ausgaben aus. Im Jahr 2005 lag ihr Anteil erst bei einem Fünftel. Das sind Summen, die für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die drastische Ausweitung des Niedriglohnsektors in den letzten Jahren hat die Gerechtigkeitslücke in Arbeitswelt und Wirtschaft erheblich vergrößert. Auch im m internationalen Vergleich belegen wir dabei keinen guten Platz.  Es muss noch stärker ins politische Bewusstsein rücken, dass Deutschland mit 6,5 Mio. Menschen einen vergleichsweise besonders großen Niedriglohnsektor aufweist. Er wuchs im letzten Jahrzehnt um 2,3 Mio. Beschäftigte an. Dass etwa 70 Prozent der Niedriglohnbezieher Frauen sind, muss uns dabei besonders zu denken geben. Viele arbeiten in Dienstleistungsbranchen, in klassischen Frauenberufen, die früher typische Zuverdienst-Berufe waren. Angesichts der Veränderungen in den Familien allerdings sind viele längst zu Haupternährerinnen geworden. Die Einkommenslücke zwischen den Geschlechtern wird deswegen immer schwerer zu ertragen.


III. Hintergründe: Gewinnexplosion versus Lohnzurückhaltung und deren Bedeutung für den Arbeitsmarkt

In Sachen Teilhabe- bzw. Verteilungsgerechtigkeit hat unsere Republik im Rückblick auf die vergangene Konjunkturetappe also einiges auszugleichen. Denn während die Gewinne neue Höhen erreichten und die Top-Verdiener erheblich höhere Bezüge auf ihren Konten verbuchen konnten, blieb der Einkommensanteil aus abhängiger Beschäftigung am Volkseinkommen  zurück. Dabei sind die kräftigen Gewinnsteigerungen und das starke Exportwachstum nicht unwesentlich durch die langjährige tarifpolitische Lohnzurückhaltung ermöglicht worden. Deshalb ist es an der Zeit, dass wir der  langjährigen Ungleichverteilung der gesamtwirtschaftlichen Ergebnisse etwas entgegensetzen. Das wird, davon bin ich überzeugt, auch positive Wirkungen auf den Arbeitsmarkt nach sich ziehen.

Generell muss außerdem darüber nachgedacht werden, ob sich der Exportboom überhaupt gesamtwirtschaftlich ausgezahlt hat. Aussagen von Wirtschaftsexperten lassen das bezweifeln. Denn Fakten belegen, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt seit Einführung des Euro mit Steigerungsraten von durchschnittlich 1,5 Prozent pro Jahr deutlich hinter dem durchschnittlichen Wachstum des Euroraumes von 2,2 Prozent zurückblieb. Auch ist belegt, dass Deutschland in diesem Zeitraum (1999 bis 2008) die schwächste Entwicklung der Beschäftigung ausweist (Eurozone plus 1,3, Deutschland plus 0,1). Man könnte also zu dem Ergebnis kommen, dass die gestärkte Wettbewerbsfähigkeit  zu einem Gutteil aus niedrigen Löhnen resultierte. Die aber haben die Binnennachfrage gebremst,  was von den Exporten nur zu einem geringeren Teil kompensiert werden konnte.

Einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (am 08.09.2010) ist jedenfalls zu entnehmen, dass in keinem EU-Staat die Verdienste der abhängig Beschäftigten im zurückliegenden Jahrzehnt  so langsam gestiegen sind wie in Deutschland. Heute befindet sich die Wirtschaft wieder in einem neuen Boom. Eine renommierte Wirtschaftszeitung verkündet dies auf mit dem Titel: „Konzerne spielen wieder Monopoly“ (Handelsblatt 25.08.2010). Das Spiel hat also erneut begonnen. Ermuntert durch volle Kassenbestände und vom Aufschwung getrieben, sind die Konzernlenker rund um den Globus aktiv, um sich andere Unternehmen einzuverleiben.

Während aber vermögende Personen und florierende Firmen besonders stark vom gegenwärtigen  Wirtschaftsboom profitieren und insbesondere die Gewinne der Unternehmen beträchtlich ansteigen, bleiben die Löhne noch immer mit Abstand zurück. So liegen die Arbeitnehmerentgelte im zweiten Quartal 2010 zwar um 2,5 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Doch die Vermögens- und Unternehmenseinkommen wuchsen im gleichen Zeitraum um fast 22 Prozent an. Die aktuelle Gewinnquote (34 Prozent am Volkseinkommen) hat den Höchststand der vergangenen Konjunkturspitze (36 Prozent) schon fast wieder erreicht. Angesichts dieser Entwicklungen sind adäquate Lohnsteigerungen überfällig-   nicht zuletzt auch aus sozialethischen Gründen der Verteilungsgerechtigkeit.

Insofern kann ich es auch nur begrüßen, wenn sich selbst führende Vertreter der Bundesregierung für Lohnerhöhungen öffentlich aussprechen,  um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der verbesserten wirtschaftlichen Situation teilhaben zu lassen.

Nicht nur, dass Lohnerhöhungen politische Unterstützung erfahren und wirtschaftlich fair sind – sie sind auch sachlich geboten. Das ist eine der wichtigsten Schlussfolgerung aus der Analyse der letzten Konjunkturperiode und der Wirtschafts- und Finanzkrise. Denn auch weil die Gewinnanteile am BIP den Löhnen davoneilten und die Ungleichgewichte national wie weltweit größer wurden, kam das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ins Wanken. Deshalb mehren sich die Stimmen von Wirtschaftsexperten, die nun für sogenannte neutrale Lohnerhöhungen (gute 3 Prozent) plädieren. Mit einer Ausschöpfung des Verteilungsspielraumes kann die stagnierende Binnennachfrage stimuliert und das Verhältnis zwischen Lohn- und Gewinnquote (die in der Vergangenheit lange Zeit bei durchschnittlich 30 Prozent lag) in eine gerechtere Balance gebracht werden. Eine weiterhin zurückhaltende Lohnentwicklung käme allein den Aktionären und hohen Boni-Zahlungen zugute.

Ein höherer Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen fördert also nicht nur die Verteilungsgerechtigkeit, er ist auch wirtschaftlich vernünftig. Doch bleibt die Frage, wie dies einzulösen ist. Denn die großen Tarifrunden finden erst im nächsten Jahr statt, weshalb die DAX-Konzerne in diesem Jahr mit einem Gewinn-Plus von 50 bis 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr rechnen. Diese Frage müssen die Tarifparteien lösen. Keine Frage ist: Es gibt genügend Substanz und Gründe, um die Gerechtigkeitslücke erfolgreicher als im vergangenen Wirtschaftsaufschwung durch angemessene Lohnerhöhungen zu schließen. Das wird auch helfen, die Wirtschaft durch eine gestärkte Nachfrage  zu stimulieren und damit die Arbeitslosigkeit weiter abzubauen.

Zwei kritische Bemerkungen zum Schluss:  Erstens dürfen wir nicht übersehen, dass ein großer Teil der Arbeitsplatzgewinne bislang auf das Konto der sich wieder stark ausweitenden, oft prekären Leiharbeit geht. Zweitens müssen wir im Blick behalten, dass  die Hälfte aller neuen Arbeitsverträge mittlerweile befristet werden, mit Laufzeiten von einem halben bis zu einem Jahr. Damit wird das  betriebliche Risiko in zunehmendem Maße auf die abhängig Beschäftigten abgewälzt wird. Wirtschaftliche Unsicherheit, das dürfen wir nicht übersehen, wirkt tief in die Lebensplanung der Menschen hinein.  Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Unsicherheit und hoher Flexibilitätsanforderungen haben viele Sorgen, sich auf die Gründung einer Familie einzulassen. Wie kritisch unsichere wirtschaftliche Lebenssituationen eingeschätzt werden, spüren  Betroffenen spätestens dann, wenn bei einem größeren Kreditwunsch ihre Kreditwürdigkeit in Frage wird..

IV. Am Horizont: Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel

Zu Beginn habe ich die Frage aufgeworfen, ob sich die Arbeitslosigkeit aufgrund des unerwarteten kräftigen Aufschwungs im nennenswerten Umfang selbst auflösen könnte. Die forcierte Diskussion über die strukturelle Fachkräftelücke, vor der Arbeitgeber wie auch Wissenschaftler angesichts der guten konjunkturellen Entwicklung warnen, lässt dies beinahe vermuten.

Längst macht die Furcht vor einem Fachkräftemangel die Runde. Regional und branchenspezifisch tritt  dies Problem heute schon auf- zum Beispiel in der Pflege, zum Beispiel in einigen neuen Bundesländern. Insgesamt gehen Experten davon aus, dass Mangelerscheinungen wegen des Einbruchs des Erwerbspersonenpotenzials  in fünf bis zehn Jahren zum Tragen kommen.

Dies ist ein Grund mehr, sehr bald ein Gesamtkonzept zur besseren Integration von Frauen, älteren Arbeitnehmern und Migranten zu entwerfen. Die Potenziale dieser Menschen sollten in großem Umfang gefördert werden. Auf diesem Wege ließe  sich zudem ein höheres Maß an Befähigungsgerechtigkeit, letztlich mehr Teilhabegerechtigkeit herstellen. Gegebenenfalls wird es aus volkswirtschaftlichen Gründen auch notwendig werden, in gewissem Umfang qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einzuwerben. Diese Menschen sollten dann auch mit offenen Armen empfangen werden und von Beginn an alle Hilfen zur Integration erhalten. Doch über den tatsächlichen Bedarf gibt es zur Zeit noch keine eindeutigen Angaben. Deshalb macht es Sinn, ein Fachkräfte-Monitoring zur Beobachtung der regionalen Bedarfsentwicklung einzurichten – wie dies vom Sozialministerium und dem DIHK vorgesehen ist.

Sinnlos und entwürdigend wäre es allerdings, heutige Arbeitslose auf mittelfristig bessere Zeiten auf dem Arbeitsmarkt zu vertrösten, etwa mit dem Hinweis, ihre persönlichen Chancen auf einen Arbeitsplatz könnten sich in fünf bis zehn Jahren möglicherweise verbessern.

Die berufliche und soziale Integration dieser Menschen ist auch eine Bringschuld der Gesellschaft. Diese Herausforderung darf um der Menschen Willen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Dringend notwendig ist es meines Erachtens, die  dafür notwendigen arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Maßnahmen so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Mit einer Qualifizierungsoffensive  sollte allen – ob gegenwärtig berufstätig oder zurzeit arbeitssuchend – die Möglichkeit eröffnet werden,  höhere Qualifikationsstufen zu erlangen. Auf diese Weise wäre es vorstellbar, dem zukünftigen Fachkräftemangel entgegenzuwirken  und geringer qualifizierten Menschen in weniger anspruchsvollen Arbeitsbereichen neue Beschäftigungschancen zu erschließen.

Ein bloßes arbeitsmarktpolitisches Abwarten ist jedenfalls unverantwortlich, und das aus zwei weiteren Gründen: Erstens sind die Exportaussichten noch nicht so stabil, dass von einem expansiven Beschäftigungsaufbau sicher auszugehen ist. Und zweitens dürften die kontinuierlichen Produktivitätssteigerungen auch Gegenwirkungen auf dem Arbeitsmarkt entfalten, wenn sie sich weiterhin nicht in steigenden Einkommen und einer entsprechenden Erhöhung der Binnennachfrage niederschlagen. Die Facharbeiter-Debatte darf jedenfalls nicht davon ablenken, dass wir es noch immer mit Massenarbeitslosigkeit zu tun haben.

Bleibt zu hoffen, dass die anregenden Faktoren auf dem Arbeitsmarkt kräftiger wirken als die dämpfenden. Um diese zu stärken, muss, wie in der letzten Hochkonjunktur geschehen,  auf eine extensive Ausweitung der individuellen Arbeitszeiten durch Überstunden, verzichtet werden. Wenn stattdessen zusätzliche Arbeitskräfte – und sei es auf Zeit- eingestellt werden, kann sich das belebend auf den Arbeitsmarkt auswirken.

Alles in allem ist nicht davon auszugehen, dass die demografische Entwicklung die Arbeitsmarktprobleme quasi im Selbstlauf in absehbarer Zeit wird überwinden kann. Die Gesamtarbeitnehmerschaft  ist in ihrer Altersstruktur zwar mittlerweile älter geworden, geht jedoch zahlenmäßig erst auf mittlere Sicht nennenswert zurück. Dass eine älter werdende Gesellschaft auch die Gefahr rückläufiger Innovationspotenziale mit sich bringt, darf dabei nicht unterschätzt werden.

Angesichts dieser Beobachtungen stellt sich die Frage, ob es mit Blick auf den Arbeitsmarkt ausreicht, allein auf Wachstum und Markt setzen zu können. Gibt es heute – anders als früher – hinreichende Belege für die Annahme, auf konventionellen Wegen in einem überschaubaren Zeitraum zur Vollbeschäftigung nach altem Muster zurück finden ? Wohl kaum! Zumal nicht übersehen werden darf, dass sich die familiären Strukturen, in denen es zumeist nur einen voll Erwerbstätigen Familienernährer gab, vollständig geändert haben. Heute geht die Gesetzgebung, nicht zuletzt das Unterhaltsrecht nach Scheidungen, davon aus, dass Männer wie Frauen für ihren eigenen Unterhalt sorgen. Angesichts der Tatsache, dass es – trotz aller aktivierender Förderung- nach wie vor schwer ist, bestimmte Personengruppen dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu bringen, meine ich deshalb, dass wir das Thema „öffentlich geförderte Beschäftigung“  offensiver auf die Agenda setzen müssen.

V. Was tun? Kirche und Arbeitslosigkeit

Allein der erste Arbeitsmarkt wird es nicht vermögen, die Massenarbeitslosigkeit soweit zurückzudrängen, dass wirklich von Teilhabegerechtigkeit gesprochen werden kann. Diese Einsicht beruht auf  mehr als 30 Jahren Engagement der Kirchen auf diesem Feld. Schon in der zweiten Hälfte der 70er Jahre sah die EKD-Synode in der anwachsenden Arbeitslosigkeit „epochale“ Probleme heraufziehen (s. auch EKD-Synode 1977, Saarbrücken). Faire Berufschancen für jeden, der tätig sein will oder muss, haben aber gerade für die evangelische Sozialethik einen hohen Stellenwert.

Gleichwohl erscheint die Aufgabe, als Kirche auf arbeitsmarktpolitischen Feldern tätig sein zu sollen, wie in der sogenannten  Solidardenkschrift der EKD von 1982 geschrieben, in gewisser Weise  paradox. Denn es  kann ja mitnichten darum gehen, Menschen gewissermaßen in Arbeitslosigkeit zu vertrösten. Vielmehr brauchen sie Hilfe, aus ihrer Situation herauszufinden. Allein schon deswegen, weil für sie die Gefahr eines  Ausschlusses aus der Arbeitsgesellschaft  besteht. Also aus einer Gemeinschaft, die wesentlich durch Erwerbsarbeit gekennzeichnet ist, wo Berufsarbeit bedeutet, sich neben materieller Sicherheit auch soziale Chancen wie Kontakt- und Entfaltungsmöglichkeiten zu erschließen. Zugleich ist es aber auch eine wichtige Aufgabe der Kirche, deutlich zu machen, „dass der Mensch mehr ist als die Arbeit, und dass der modernen ’Arbeitsreligion‘, die die Vorstellung von der Selbstverwirklichung des Menschen durch Arbeit vertritt, energisch zu widersprechen ist“ (Ziff. 479).

Diese sozialethisch-theologischen Grundsätze aus der Denkschrift von 82 gelten bis heute und finden sich in ähnlichen Formulierungen in aktuellen kirchlichen Sozialschriften wie  der so genannten Armutsdenkschrift der EKD von 2006 wieder. Das klare Bekenntnis zur gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber dem Problem der Arbeitslosigkeit ist geblieben. Denn Arbeitslosigkeit tastet  „die Würde des Menschen und Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit, auf die sich unser gesellschaftliches Zusammenleben gründet, an.“ (Gemeinsames Wort, Ziff. 44).

Diese im Sozialstaatsprinzip begründete Gemeinschaftsaufgabe zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird auch in der EKD-Studie „Gemeinsame Initiative – Arbeit für alle!“ von 1995 unterstrichen (Ziff. 9). Danach muss allen Menschen im erwerbsfähigen Alter die Teilnahme am Erwerbsleben und damit an der Gestaltung der Gesellschaft ermöglicht werden. Das wenig später aus einem ökumenischen Konsultationsprozess hervorgegangene ökumenische Wirtschafts- und Sozialwort von 1997 fordert denn auch energische und dauerhafte Anstrengungen zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit in den folgenden Jahren. Die Kirchen sehen darin eine gesellschaftliche Aufgabe, wobei alle staatlichen Ebenen sowie Unternehmen und Gewerkschaften wie  relevante gesellschaftliche Gruppen angesprochen sind. Dabei gibt sich keiner der Illusion hin, auf absehbare Zeit eine hinreichend große Zahl an Arbeitsplätzen allein durch mehr wirtschaftliches Wachstum bereitstellen zu können.

Das so genannte Sozialwort spricht von ergänzenden Mitteln die Rede, die hinzukommen müssten, um dem Problem der Arbeitslosigkeit Herr zu werden. Gedacht ist an Regelungen, die eine  bessere Vereinbarung von Beruf und Familie ermöglichen, und auch an Instrumente, die eine Umwandlung von geleisteten Überstunden in reguläre Voll- und Teilzeitarbeitsplätze zum Ziel haben. Ganz nachdrücklich fordert das ökumenische Wort schließlich den Einsatz öffentlich geförderter Arbeit, um Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren (Sozial- und Wirtschaftswort 1997, Ziff. 21).

An dieser Stelle ist eine Zwischenüberlegung mit Bezug auf das aktuelle Modellprojekt „Bürgerarbeit“ angebracht. Mit Hilfe öffentlicher Förderung sollen 34 Tausend versicherungspflichtige Arbeitsplätze für schwer vermittelbare Gruppen auf dem Arbeitsmarkt für maximal drei Jahre geschaffen werden. Darin einbezogen sind Alleinerziehende, Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Für diese gemeinnützige Beschäftigung im Umfang von 30 Wochenstunden sollen sie 900 Euro brutto erhalten. Als Arbeitgeber kommen Kommunen, Kirchen und karitative Einrichtungen infrage. Ich meine: vom Ansatz her sind solche öffentlich geförderten Beschäftigungen begrüßenswert. Hoffnung macht   das vorangeschaltete und begleitende intensive Coaching durch die Arbeitsagentur, was größere Chancen eröffnet, mehr Menschen in reguläre Arbeitsverträge zu vermitteln. Ein Makel bleibt natürlich relativ niedrige Bezahlung. Auch muss sich erst zeigen, ob mit dem Projekt nicht reguläre Arbeitsplätze bedroht werden, wie zum Beispiel das Handwerk immer schon gefürchtet – und zum Teil auch erfahren hat.  Ebenfalls sollte man jetzt schon darüber nachdenken, was mit den Beschäftigten, die nicht vermittelt werden können, nach der Projektlaufzeit geschehen soll. Würde dies berücksichtigt und das Ziel der beruflichen und sozialen Integration erreicht, so wäre ein großer Schritt getan. Soweit mein Hinweis auf dieses aktuellen staatlichen Projektvorhaben.

Zurück zum ökumenischen Votum von 1997:  Sozialer Ausgleich und soziale Balance stehen im Zentrum. Mit Bezug auf eine sich neu abzeichnende Politik der Lastenverteilung und des Umbaus des Sozialstaates wurde festgehalten, dass die Anpassungen nicht nur und nicht in erster Linie den Geringverdienenden, den Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern zugemutet werden dürften. Ganz ähnliche Sätze finden sich in unserem Wort zur Finanz- und Wirtschaftskrise von 2009, „ Wie ein Riss in einer hohen Mauer“. Auch in diesem  Text fordern wir dazu auf, bei Auflage notwendiger staatlicher Sparkonzepte eine soziale Schieflage zu vermeiden. Das aktuelle Sparprogramm der Bundesregierung erfüllt diese Forderung nicht.

Eine grundlegende Lösung der Beschäftigungskrise sah das Sozialwort darin, die Dominanz der Erwerbsarbeit zu überwinden und verschiedene Formen von Arbeit gesellschaftlich anzuerkennen und auch finanziell zu unterstützen. Denn Arbeit findet eben nicht nur im Erwerbsbereich statt, sondern auch in der Familie und im bürgerschaftlichen Engagement. Neue „Zwischenformen“ zwischen arbeitsvertraglich geregelter Arbeit , Sorgearbeit und Engagement müssten entwickelt werden (Ziff. 176), hieß es schon damals. Heute ist noch deutlicher: wir sind unterwegs von der Erwerbsgesellschaft zur Tätigkeitsgesellschaft und müssen unsere Sozialsysteme entsprechend anpassen.

Neben der Teilhabegerechtigkeit ist heute die Forderung nach Befähigungsgerechtigkeit als politische Handlungs- und Werteorientierung stärker in Vordergrund gerückt. Erziehung, Ausbildung und Bildung bekommen und brauchen mehr Aufmerksamkeit. Denn Bildung ist einer der zentralen Auswege aus Armut, ist doch vielfach belegt, dass in unserem Lande wie kaum anderswo Bildungsarmut und soziale Chancen vererbt werden. Deshalb sollte meines Erachtens die Bildungspolitik viel stärker als bisher als Sozialpolitik verstanden werden. Das betont übrigens schon die Armutsstudie der EKD von 2006 (Ziff. 8, 126).

Geringe Bildung hat massive negative Folgen für den Einzelnen: Bildungsferne verfestigt  Teilhabebarrieren. Ausgrenzungen im gesellschaftlichen Leben und verminderte Chancen der Persönlichkeitsentfaltung folgen auf dem Fuße.  All diese Faktoren zusammen wirken sich auf Dauer negativ auf die Arbeitsmarktchancen der betroffen Menschen aus und vergrößern Armutsrisiken.

Die Phänomene von Armut zeigen sich vielfältig. Wir haben es mit einem ganzen Spektrum von Armutsmerkmalen zu tun. Sie gehen über rein materielle Armut weit hinaus. Gleichwohl behält aus christlicher Sicht die Teilhabe an Arbeit eine besondere Bedeutung (Ziff. 67, 68), dient sie vorrangig doch der materiellen Sicherung der Existenz und der Mitwirkung an der Gesellschaft. Es bleibt somit geboten, Arbeitslosen  zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe zu verhelfen.

Für die heutige Situation liefern die Grundlegungen aus der Armutsdenkschrift ganz konkrete Hinweise. So wird allein eine bessere materielle Ausstattung durch höhere Transferleistungen zur Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit nicht genügen: Erwachsene müssen darüber hinaus realisierbare Chancen zur eigenen qualifizierenden Weiterbildung geboten bekommen. Erst recht gilt eine solche Perspektive für Kinder in Haushalten von Arbeitslosen. Mit Blick auf deren Bildung und Ausbildung muss ein kräftiger sozialpolitischer Sprung nach vorn erfolgen. Diesen benachteiligten jungen Menschen muss der Staat ein höchstmögliches Maß an Befähigungs- und Teilhabegerechtigkeit  zukommen lassen.

Die Debatte über die Höhe der staatlichen Transferleistungen ist nur ein Anfang. Wir müssen  den Blick auf die gesamte Lage der Betroffenen in Langzeitarbeitslosigkeit und Armut richten. Sie sollten den Anspruchsberechtigten eine sozio-kulturelle Teilhabe auf einem gewissen Standard ermöglichen. Es ist keine Frage, dass die Hartz IV-Sätze entsprechend den gestiegenen und neu bewerteten Lebenshaltungskosten angehoben werden müssen. Vor allem aber muss es darum gehen, wie Menschen aus dieser Situation herausfinden.

Schlussbemerkungen

Die nach wie vor hohe Massenarbeitslosigkeit zeigt eine besorgniserregende  Gerechtigkeitslücke in unserer Gesellschaft. Es gibt aber auch andere  Faktoren in der Arbeitswelt, die diese Lücke erheblich verbreitern. Das sind vor allem schlecht bezahlte, restriktiv befristete, insgesamt prekäre Arbeitsverhältnisse. Politik wie Tarifpartner sind gefordert, für ein Mehr an  Teilhabegerechtigkeit  zu sorgen und gestaltend einzugreifen. Jedenfalls darf die notwendige Debatte über einen möglichen zukünftigen Fachkräftemangel nicht die aktuellen Probleme mit der millionenfachen Arbeitslosigkeit von der politischen Agenda verdrängen.


Essen, 24. September 2010