Ausschreibung von Zuschüssen im Bereich des Klimaschutzes in kirchlichen Einrichtungen und Gebäuden

Thema: Umwelt

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am 15. September im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ veröffentlicht. Diese zielt auf Klimaschutzprojekte auf kommunaler Ebene, die auch für Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus offen sind. Deshalb können sich auch Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen um Zuschüsse aus den unterschiedlichen Fördermaßnahmen bewerben.

Folgende Förderschwerpunkte der Richtlinie sind für kirchliche Einrichtungen relevant:
-  Förderung bei der Erstellung von Klimaschutz- oder Klimaschutzteilkonzepten
- Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement
- Förderung von Energiesparmodellen in Schulen und Kindergärten
- Förderung von investiven Maßnahmen im Bereich Innenbeleuchtung, Hallenbeleuchtung und Lüftungsanlagen

Zu beachten ist, dass die Förderung nach den Punkten 1 und 2 nur großen, übergeordneten Organisationseinheiten wie Landeskirchen offen steht, während sich für Maßnahmen aus den anderen Bereichen Kirchengemeinden, Bezirke wie auch die Landeskirchen bewerben können.
Die Förderung durch den Bund stellt nur eine Ko-Finanzierung dar, die in den einzelnen Bereichen unterschiedlich hoch ist. Da es in allen Bereichen eine Mindestzuwendung gibt, ist gegebenenfalls eine Förderung von Zusammenschlüssen einzelner Kirchengemeinden im anzustreben.
Es wäre zu beachten, dass bei Förderungen nach Punkt 4 keine Mittel für sakrale Gebäude bereit stehen.

Anträge für eine investive Förderung können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils zwischen dem 1. Januar und dem 31. März eingereicht werden. Die Anträge für Projekte im Rahmen des Klimaschutzmanagements und für Energiesparprojekte an Schulen und Kindertagesstätten können ganzjährig gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Bundes: https://foerderportal.bund.de/easyonline/

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten für kirchliche Einrichtungen finden Sie unter den folgenden Links:
- Förderprogramme_Klimaschutzinitiative_Kirchen_2015_2016.pdf
- http://www.klimaschutz.de/sites/default/files/140915_Hinweisblatt_Religionsgemeinschaften.pdf

Die gesamte Richtlinie finden Sie unter der folgenden Adresse:
http://www.klimaschutz.de/de/programm/kommunalrichtlinie

Für nähere Informationen zu diesen Förderangeboten steht im Rahmen der evangelischen Kirche Oliver Foltin vom „Projektbüro Klimaschutz der EKD“ als Ansprechpartner zur Verfügung (Tel: 06221-912233, E-Mail: oliver.foltin@fest-heidelberg.de).