„ERASMUS+“: Arbeitsprogramm 2017 veröffentlicht; Fördermöglichkeiten für interreligiöse Flüchtlingsprojekte
Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Kultur
ERASMUS+ Arbeitsprogramm 2017
Die Europäische Kommission hat das Arbeitsprogramm für das Programm „ERASMUS+“ für 2017 veröffentlicht.
Diese Information könnte interessant sein für kirchliche und diakonische Einrichtungen, die im Bereich der Jugendbildung, der schulischen oder vorschulischen Bildung sowie der beruflichen und Erwachsenenbildung tätig sind.
„ERASMUS+“ ist das EU-Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es hat zum Ziel, Einrichtungen wie auch aktive Personen in unterschiedlichen Bildungsbereichen zu stärken. Auch 2017 wird es möglich sein, in den genannten Bildungsbereichen Begegnungen, Praktika, Hospitationen oder den Besuch von Kursen und Seminaren im europäischen Ausland zu beantragen. Diese richten sich an Jugendliche, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Erwachsene, pädagogisches und administratives Fachpersonal oder ehrenamtlich aktiven Personen.
Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, sich mit Vertretern von bildungsrelevanten Partnereinrichtungen im europäischen Ausland über Themen von gemeinsamem Interesse auszutauschen wie auch Konzepte, Materialien oder Curricula zu entwickeln, die für die tägliche Arbeit sowohl der Beteiligten als auch von anderen Einrichtungen im jeweiligen Bereich von Bedeutung sind.
Im Arbeitsprogramm finden Sie ausführliche Informationen zu den Förderprioritäten, zu den Auswahlkriterien sowie zur Höhe der zu vergebenden Mittel in den einzelnen Unterprogrammen. Diese Informationen bieten die Möglichkeit, sich bereits jetzt ein genaueres Bild von den inhaltlichen Anforderungen für die Antragsrunde 2017 zu machen.
Unter dem folgenden Link finden Sie das vollständige Arbeitsprogramm in englischer Sprache: http://ekd.be/erasmusplus-arbeitsprogramm-2017.
Der Leitfaden, in dem die genauen Informationen zu den Möglichkeiten und Rahmenbedingungen festgehalten sind erscheint voraussichtlich im Laufe des Oktober 2016.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen in der Servicestelle für EU-Förderpolitik und -projekte im EKD-Büro in Brüssel gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per Email unter gisela.devries@ekd.eu oder telefonisch unter 0032-2-282-1053.
Aufgrund des großen Interesses vieler Einrichtungen die Flüchtlingsprojekte durchführen wollen weisen wir auf eine Fördermöglichkeit hin, die außerhalb der EU-Programme angeboten wird.
Fördermöglichkeiten für interreligiöse Flüchtlingsprojekte
Im Projekt „Weißt du, wer ich bin“ stehen noch Mittel zur Verfügung für Organisationen unterschiedlicher Religionen, die gemeinsam Flüchtlingsprojekte durchführen wollen.
Das Projekt „Weißt du, wer ich bin“ ist ein Vorhaben der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), des Zentralrats der Juden in Deutschland, des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland und des Verbandes Islamischer Kulturzentren (VIKZ). Die Finanzierung stammt zum großen Teil aus Mitteln des Bundesministeriums des Inneren (BMI).
Die hier geförderten Flüchtlingsprojekte müssen von mindestens zwei Organisationen oder auch Einzelpersonen aus unterschiedlichen Religionen (christlich, jüdisch, muslimisch) getragen werden, dabei sollte ein Träger muslimisch sein. Weitere Akteure der Flüchtlingshilfe aus Kommunen oder der Zivilgesellschaft können mit einbezogen werden.
Aus der Gruppe der Flüchtlinge sollen insbesondere junge Erwachsene und unbegleitete Minderjährige angesprochen werden. Für sie können zum Beispiel Bildungsangebote (Sprachkurse, Integrationskurse oder Bildungsangebote für Frauen) oder interreligiöse Dialogangebote (Feste, Besuche von Gotteshäusern) durchgeführt werden.
Wichtig ist, dass die Einzelprojekte bis zum 31. Dezember 2016 abgeschlossen sein müssen. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro. Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen können bei der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) eingereicht werden. Die Abrechnung muss spätestens 6 Wochen nach Projektende unter Vorlage aller notwendigen Belege und Dokumente eingereicht werden.
Detailliertere Informationen finden Sie unter der folgenden Adresse: http://www.weisstduwerichbin.de/aktuell/.
Im Falle von Fragen können Sie sich an Pfarrer Marc Witzenbacher wenden. Sie erreichen ihn per E-Mail unter marc.witzenbacher@ack-oec.de oder telefonisch unter der Nummer 069/247027-13.