Christliche Patientenvorsorge

durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung (Gemeinsame Texte 20/2011) DIE AKTUALISIERTE VERSION 2018 FINDEN SIE UNTER www.ekd.de/cpv

3.3 Unterschriften unter das Formular der CHRISTLICHEN PATIENTENVORSORGE

Wir empfehlen Ihnen, die CHRISTLICHE PATIENTENVORSORGE in allen Teilen, die Sie ausgefüllt haben, zu unterschreiben. Für die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung ist es rechtlich notwendig, für die Betreuungsverfügung und die Behandlungswünsche aus praktischen Gründen ratsam.

Darüber hinaus raten wir, auch Ihre Vertrauenspersonen durch ihre Unterschrift bestätigen zu lassen, dass sie bereit sind, als Bevollmächtigte oder als Betreuer für Sie tätig zu werden.

Wenn Sie Behandlungswünsche oder eine Patientenverfügung verfassen und insbesondere, wenn sie den »Raum für ergänzende Verfügungen« ausfüllen wollen, sollten Sie den Inhalt mit einem Arzt Ihres Vertrauens besprechen und dies durch Unterschrift bestätigen lassen.

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