Christliche Patientenvorsorge

durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung (Gemeinsame Texte 20/2011) DIE AKTUALISIERTE VERSION 2018 FINDEN SIE UNTER www.ekd.de/cpv

4.5 Was passiert in einer Notfallsituation?

In Notfallsituationen, in denen der Wille des Patienten nicht bekannt ist und auch für die Ermittlung individueller Umstände keine Zeit bleibt, ist die medizinisch angezeigte Behandlung einzuleiten. Bei einer unsicheren Prognose ist zunächst die Therapie angezeigt, die auf die Erhaltung des Lebens gerichtet ist. Hier darf der Arzt davon ausgehen, dass der Patient den ärztlich angezeigten Maßnahmen zustimmen würde.

Im weiteren Verlauf einer Erkrankung sollte der Arzt nach einer Vorsorgeverfügung fragen und sich mit dem Bevollmächtigten oder Betreuer über die weitere Behandlung austauschen.

Entscheidungen, die im Rahmen einer Notfallsituation getroffen wurden, müssen regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie weiterhin medizinisch angezeigt sind und vom Patientenwillen getragen werden.

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