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Pflegefachkraft (m/w/d)

Veröffentlicht am 25. Juli 2025

Arbeitsort
Am Mühlenberg, 37235 Hessisch Lichtenau
Bundesland
Hessen
Stellenumfang
Verhandelbar
Voraussetzung
Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.

Hochspezialisiert und bundesweit anerkannt:

Die Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau ist eine der führenden orthopädischen Einrichtungen in Deutschland. Als Fachkrankenhaus mit dem Schwerpunkt Orthopädie und einem überregionalen Einzugsgebiet sind wir auf die Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates, insbesondere in den Spezialgebieten Allgemeine Orthopädie und Traumatologie, Wirbelsäulenorthopädie sowie der umfassenden Versorgung von Patienten im Zentrum für Tetra- und Paraplegie spezialisiert.

Unser Team im Zentrum für Tetra- und Paraplegie freut sich auf Verstärkung in Teil-/Vollzeit! 

Unser Versprechen:

  • Vergütung nach AVR.KW EG 7 (3.569,68 € bis 3.746,43 € € basierend auf 39 Std./Woche)
  • Unterstützung und Förderung bei Weiterbildungswünschen bis hin zur kompletten Übernahme der Weiterbildungskosten  (Paraplegiologie usw.)
  • Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge 6,5 % vom Bruttogehalt
  • Kinderzuschlag (bis zu 130 € pro Kind)
  • Jahressonderzahlung
  • Flexi-Prämie
  • Benefits: u.a. Zuschuss zum Deutschlandticket, Bike-Leasing, Corporate Benefits, vergünstigte Mahlzeiten, Mitarbeiterempfehlungsprogramm

Ihre Aufgaben:

  • Pflege und Versorgung von Patienten mit Querschnittlähmungen
  • Vorbereitung und Mithilfe bei diagnostischen und therapeutischen Verfahren

Unsere Erwartungen:

  • Lust auf ein komplexes Aufgabengebiet, auf eine Pflege, die nicht vielseitiger, vielschichtiger und herausfordernder sein könnte  
  • Abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachmann, Altenpfleger oder Krankenpflegehelfer (m/w/d)
     

Jetzt bewerben! Weitere Informationen erhalten Sie unter www.karriere-lichtenau.de

*Gesetzlich notwendiger Nachweis über Immunisierung gegen Masern erforderlich