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Wohnbereichsassistenz in Ebern

Veröffentlicht am 20. August 2025

Arbeitsort
Dr.-Wilhelm-Haller-Straße 2, 96106 Ebern
Bundesland
Bayern
Stellenumfang
Teilzeit
Voraussetzung
Keine bestimmte Konfession notwendig

Im Juli 2024 ist unser Seniorenzentrum St. Elisabeth an den Stadtrand Eberns gezogen. In unserem topmodernen lichtdurchfluteten Neubau betreuen wir bis zu 84 Senior_innen nach dem Hausgemeinschaftsmodell.

Aufgabenbeschreibung

Zum 16.10.2025 suchen wir eine Wohnbereichsassistenz (d/m/w). Die Stelle umfasst 15-20 Stunden pro Woche und wird unbefristet vergeben.

In mehreren Hausgemeinschaften arbeiten Pflege-, Betreuungs- und Hauswirtschaftskräfte zusammen, um gemeinsam die Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen.

Deine Aufgaben liegen vor allem in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie z. B. Bestückungs- und Ordnungsarbeiten (z. B. Auffüllen der Wäsche) oder das Ein- und Abdecken der Tische zu den Mahlzeiten 

Voraussetzungen

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, auch ungelernte Quereinsteiger_innen sind bei uns herzlich willkommen.

Deine Arbeitszeiten liegen im Zeitraum von 08:30 bis 14:00 Uhr

Wir bieten

  • tarifliche Vergütung: Das Einstiegsgehalt liegt mit 20 Wochenstunden bei 1.201,59 € brutto im Monat.  
  • zusätzliche Jahressonderzahlung (sog. "Weihnachtsgeld") in Höhe von 80% einer Monatsvergütung
  • regelmäßig steigendes Gehalt durch das Tarifsystem – ohne dass Du aktiv werden musst. Bereits nach einem Jahr steigst Du automatisch in die nächste Stufe auf (bei Einstellung in Stufe 1).
  • Zuschläge für die Arbeit an Wochenenden und an Feiertagen
  • 30 Tage Urlaub
  • 3 zusätzliche freie Tage (Buß- und Bettag, Heilig Abend und Silvester)
  • zusätzliche betriebliche Altersversorgung für die Zeit nach dem Beruf
  • finanzielle Zuschüsse für Familien mit Kindern, z.B. bis zu 300 € Zuschuss jährlich Nachhilfe, bis zu 200 € jährlich zu Klassenfahrten sowie 150 € zur Ausbildung oder dem Studium der Kinder und bis zu 100 € Zuschuss zu Vereinsbeiträgen
  • Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen
  • kostenfreie Ferien- und Familienpässe
  • Wünsche bei der Dienstplangestaltung
  • u.v.m.