Begrüßung von OKR'in Katrin Hatzinger im Rahmen der Diskussionsrunde des EKD-Büros Brüssel und der DGB-Verbindungsstelle Europapoltik zum EU-Lieferkettengesetz am 31.03.2022

Das EU-Lieferkettengesetz – Business as Usual oder Gamechanger für Menschenrechte, Mitbestimmung und Umweltschutz?

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Interessierte aus nah und fern,

auch von meiner Seite ein herzliches Willkommen. Ich freue mich über Ihr Interesse und bedanke mich an dieser Stelle bei Tanja Bergrath und Andreas Bieger von der DGB- Vertretung für die gute Kooperation und bei Eike Wiesner aus unserem Büro für die Unterstützung bei der Vorbereitung.

Heute liegt unser Fokus auf dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission vom 23. Februar für eine Richtlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit. Bei der Vorstellung des Richtlinienentwurfs verwies EU-Justizkommissar Didier Reynders auf die umfangreichen Rückmeldungen in dem Konsultationsverfahren 2021 und die Aufforderung gesetzgeberisch aktiv zu werden. Über 500 000 Stellungnahmen sind eingegangen! Er betonte die Notwendigkeit, eine Fragmentierung der gesetzlichen Regelungen in der EU zu vermeiden, nachdem Frankreich und Deutschland bereits Gesetze eingeführt haben und die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Schweden darüber debattieren. Die Kommission greift mit ihrem Vorschlag zudem die Forderungen aus dem Initiativbericht der Abgeordneten Lara Wolters auf, ebenso wie die Ratsschlussfolgerungen vom 3. Dezember 2020 für einen EU-Rechtsrahmen für nachhaltige Unternehmensführung.

Auch wir als die Brüsseler Vertretung der Evangelischen Kirche in Deutschland haben uns an dem Konsultationsverfahren beteiligt und für eine europäische gesetzliche Regelung im Sinne von Rechtssicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen ausgesprochen. Dementsprechend waren die erste Reaktionen aus dem evangelischen Raum auf den Vorschlag positiv, geht er doch in einigen Punkten sogar über das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz hinaus, z.B. indem er die gesamte Lieferkette in den Blick nimmt,  die Rolle der Geschäftsleitung bei der Überwachung der Lieferketten berücksichtigt und eine zivilrechtliche Haftung vorsieht. Nichtsdestotrotz gibt es aber durchaus noch Unklarheiten und Raum für Nachbesserungen. In den kommenden 1 ½ Stunden wollen wir den Vorschlag daher unter verschiedenen Blickwinkeln ausführlicher diskutieren.

Screenshot der Diskussionsrunde zum EU-Lieferkettengesetz am 31.03.2022