Beirat für Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche nimmt Arbeit auf

Gremium aus zwölf Betroffenen tritt erstmalig Mitte September zusammen

Die Arbeit zu Prävention, Aufarbeitung und Hilfen bei sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird künftig von einem Gremium aus Betroffenen begleitet. Ein über eine öffentliche Ausschreibung besetzter zwölfköpfiger Betroffenenbeirat wird seine Arbeit Mitte des Monats aufnehmen. Dieses neue Gremium bietet Betroffenen eine strukturierte Beteiligung an den Prozessen, für die der Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche verantwortlich zeichnet.

 

Die Beteiligung von Betroffenen an der Prävention, Aufarbeitung und Hilfe ist der erste von insgesamt elf Punkten eines Handlungsplans, den die Synode der EKD im Herbst 2018 beschlossen hatte und der seitdem in großen Teilen bereits umgesetzt wurde. Die Beratungen der letztjährigen Synodentagung der EKD zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ wurden gemeinsam mit Betroffenen gestaltet. Zum Schwerpunkt „Aufarbeitung“ haben Mitglieder des Betroffenenrates beim UBSKM bei der Auswahl des Forschungskonzeptes für eine Aufarbeitungsstudie im Bereich der evangelischen Kirche mitgewirkt.

 

Betroffene begleiteten auch die Entwicklung des Konzeptes für den Beirat. Die Mitglieder des Betroffenenbeirates repräsentieren verschiedene evangelische Kontexte, in denen sexualisierte Gewalt geschah, darunter auch den Bereich der Heimkinder in der Diakonie.

 

Dem Betroffenenbeirat gehören an: Nicolai Blank, Nancy Janz, Karin Krapp, Kris Laufbacher, Sophie Luise, N.K.D., Elsa Manuela Nicklas-Beck, Matthias Schwarz, Katharina Kracht, Henning Stein, Harald Wiester und Detlev Zander.

 

Katharina Kracht unterstreicht: „Auch wenn es unbequem ist: Aus den massiven Fehlern und Vertuschungen der Vergangenheit muss die Kirche lernen – um Gerechtigkeit für Betroffene zu schaffen, um Täterstrategien zu durchbrechen und um Kinder und Jugendliche heute und in der Zukunft besser zu schützen.“

 

„Dialog ist für mich ein Grundpfeiler, wenn Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der EKD und Diakonie gelingen soll“, so Detlev Zander. „Ich möchte durch meine Mitgliedschaft im Betroffenenbeirat der EKD dazu beitragen, dass die Aufklärung, Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der EKD und Diakonie im Sinne der Betroffenen gelingt. Gleichzeitig möchte ich auch Brückenbauer zwischen der EKD und den Betroffenen sein“, sagt Zander. „Ohne Aufklärung, Aufarbeitung greifen die besten Präventionskonzepte nicht.“

 

Elsa Manuela Nicklas-Beck macht deutlich: „Sexualisierter Gewalt muss in unserer Gesellschaft ein Ende gesetzt werden.“

 

„Für die Mitwirkung der Betroffenen, die im Betroffenenbeirat ihre Perspektive in die Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche einbringen, sind wir sehr dankbar“, sagt Bischöfin Kirsten Fehrs als Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt „Dass Sie bereit sind, im Beirat anderen Betroffenen, die angesichts des erlittenen eigenen Leids nicht die Kraft oder Möglichkeit dazu haben ihre Anliegen in der Öffentlichkeit zu vertreten, eine Stimme zu verleihen, trägt auch dazu bei, künftiges Leid zu verhindern“, so Fehrs. „Wir brauchen Ihre Erfahrung bei allem, was wir im Bereich Aufarbeitung und Prävention, Aufarbeitung und Hilfen tun.“

 

Betroffenenbeirat online unter www.ekd.de/MitgliederBetroffenenbeirat

 

Weitere Informationen unter

 www.ekd.de/missbrauch

www.hinschauen-helfen-handeln.de

 

Hannover, 3. September 2020

 

Pressestelle der EKD

Carsten Splitt