BeFo-Sprecher*innen: Antragsstopp beim EHS ist Sparen auf dem Rücken betroffener Personen

Im Ergänzenden Hilfesystem (EHS) als institutioneller Teil des Fonds Sexueller Missbrauch wurde – entgegen einer Ankündigung aus dem März – ein sofortiger Antragsstopp verhängt. Das EHS sollte im August 2025 auslaufen, der Koalitionsvertrag stellt aber eine Fortsetzung in Aussicht.

Die Entscheidung, dass mit sofortiger Wirkung betroffene Personen keine Anträge mehr im Ergänzenden Hilfesystem stellen können, kritisiert Nancy Janz, Co-Sprecherin der Gruppe der betroffenen Personen im Beteiligungsforum, scharf: „Ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung keine Anträge mehr anzunehmen, ist nicht nur traurig und enttäuschend für die betroffenen Personen, es ist schlicht Sparpolitik auf dem Rücken betroffener Personen. Betroffene brauchen Planbarkeit und Sicherheit“. Und Detlev Zander, ebenfalls Co-Sprecher der Gruppe der betroffenen Personen im Beteiligungsforum, ergänzt: „Das Auslaufen des EHS ist ein fatales politisches Signal. Es gefährdet die Unterstützung von Menschen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten haben. Wir fordern eine sofortige und dauerhafte Sicherung!“

Der Fonds Sexueller Missbrauch und das Ergänzende Hilfesystem stellen aus Sicht des Beteiligungsforums zentrale Bausteine einer staatlichen Verantwortung für Betroffene sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft dar. Über viele Jahre hinweg haben diese Unterstützungssysteme Betroffenen einen Zugang zu Therapien, Möglichkeiten der Traumabewältigung und Stabilisierung ermöglicht. Betroffene Personen konnten bei der Clearingstelle des Fonds Sexueller Missbrauch einen Antrag stellen, der dort unabhängig geprüft wurde. Die Finanzierung der Leistungen erfolgte durch die verantwortlichen Institutionen. Die EKD und die Diakonie Deutschland waren seit 2013 am EHS beteiligt und hatten – auf Vorschlag des Beteiligungsforums – zum 1. Januar 2024 eine unbefristete Beteiligung an diesem Hilfesystem beschlossen.

Nach dem nun verkündeten sofortigen Antragsstopp wiederholen die Sprecher*innen ihre gemeinsame Forderung an die Bundesregierung und ihren Appell an die politischen Entscheidungsträger*innen im Parlament. Dorothee Wüst, Sprecherin der Beauftragten: „Die Unterstützung von Betroffenen sexualisierter Gewalt darf keine zeitlich befristete Maßnahme sein – sie muss langfristig gesichert werden. Deshalb haben Kirche und Diakonie ihre Teilnahme am EHS und die entsprechenden Zahlungen entfristet, dem wird jetzt durch Sparentscheidungen der Bundesregierung die Grundlage entzogen. Wir plädieren für staatlich gesicherte, nachhaltige Unterstützungs- und Hilfestrukturen. Das EHS bot genauso eine Struktur, gerade auch für betroffene Menschen, die sich nicht selbst an Kirche und Diakonie wenden wollten.“

Hannover, 1. Juli 2025

Die Sprecher*innen des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt in der EKD und Diakonie
über Pressestelle der EKD

Kontaktmöglichkeiten:

Beteiligungsforum@ekd.de / Betroffenenvertretung@befo.ekd.de

Nancy Janz: Nancy.janz@befo.ekd.de

Detlev Zander: detlev.zander@befo.ekd.de

Dorothee Wüst: oeffentlichkeitsreferat@evkirchepfalz.de

Info-Link zur ForuM-Themenseite

https://www.ekd.de/umgang-mit-der-studie-82291.htm

Zur Information:

Im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt werden alle Fragen, die sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie betreffen, von Betroffenenvertreter*innen und kirchlichen sowie diakonischen Beauftragten bearbeitet. Die Mitglieder des Beteiligungsforums bringen ihre Fragestellungen und Themen in das Forum ein. Ebenso werden Anfragen aus den Gremien der EKD und Diakonie in das Beteiligungsforum getragen. Das Beteiligungsforum erarbeitet dazu konkrete Beschlussvorschläge. Für einen Beschlussvorschlag ist sowohl eine Mehrheit in der Betroffenenvertretung als auch unter den kirchlichen und diakonischen Beauftragten notwendig. Die abgestimmten Beschlussvorschläge werden dann in den Rat der EKD, die Kirchenkonferenz oder die Synode eingebracht, wo sie endgültig beschlossen werden. So ist gewährleistet, dass jede kirchenpolitische Entscheidung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt unter Partizipation Betroffener erfolgt.

Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt:

Betroffene von sexualisierter Gewalt im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie können sich an die „Zentrale Anlaufstelle.help“ sowie an die landeskirchlichen Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt wenden.

www.Anlaufstelle.help

www.ekd.de/Ansprechpartner-fuer-Missbrauchsopfer-23994.htm 

Das bundesweite Hilfe-Portal/Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:

https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon / 0800 22 55 530

Rund um die Uhr kann man sich ratsuchend und in Krisen an die TelefonSeelsorge wenden:

Per Telefon: 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 oder 116 123

Per Mail und Chat: www.telefonseelsorge.de   

Weitere Informationen zum Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD und seinen Projekten:

Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD

Gemeinsame Erklärung mit der UBSKM / Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen

Vernetzungsplattform „BeNe“