Haushalt 2018 – Verantwortung für die Zukunft

217,9 Millionen Euro stehen für EKD-Aufgaben insgesamt zur Verfügung

Die in Bonn tagende Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich am 13. November 2017 in erster Lesung mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 befasst. Wichtigste Finanzierungsquelle ist die von den Landeskirchen aufzubringende Allgemeine Umlage. Diese steigt um 5 Prozent auf 90,8 Millionen Euro an. Darin schlägt sich die weiterhin noch positive Kirchensteuerentwicklung der Landeskirchen in den vergangenen drei Jahren nieder, erläuterte Ratsmitglied Andreas Barner, der den Haushaltsentwurf in die Synode einbrachte. Barner unterstrich in seiner Rede vor den EKD-Synodalen: „Die mittelfristige Entwicklung der Kirchensteuer ist zwar noch nicht abschätzbar, aber langfristig wird mit einer negativen Entwicklung gerechnet, die dem rückläufigen Trend der Entwicklung der Kirchenmitgliederzahlen entspricht. Die Zahl der evangelischen Kirchenmitglieder sank 2016 erneut, um 1,6 Prozent im Vergleich zu 2015. Umso mehr Dank gebührt denjenigen, die als Kirchensteuerzahler die Arbeit der Kirche maßgeblich finanzieren!“ Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Einnahmerückgänge sei nun zielgerichtet an inhaltlich auszurichtenden Ausgabenkürzungen zu arbeiten und bei anstehenden Prioritätensetzungen auch die Impulse aus dem Reformationsjubiläum zu berücksichtigen. Für 2018 sieht der Haushaltsentwurf nur einen moderaten Anstieg der ordentlichen Aufwendungen um 2,2 Millionen Euro auf insgesamt 217,9 Millionen Euro vor.

Zur Finanzierung des Reformationsjubiläums erläuterte Andreas Barner: „Ich würde diese Finanzierung wie ich dies auch im Unternehmen tun würde nicht ‚Kosten‘ nennen wollen“, so das Mitglied des Rates der EKD, „sondern eine bewusste Investition in die Sichtbarmachung der Kirche, in die Sichtbarmachung des christlichen Glaubens“. Im Jahr 2017 ist ein erhöhter Zuschussbedarf für den Verein Reformationsjubiläum e. V. in Höhe von 6,5 Millionen Euro entstanden. Weitere Vorsorge für 2017 ist mit einem Betrag von 3, 5 Millionen Euro für möglicherweise notwendige weitere Zuwendungen getroffen. In den Haushaltsplan 2018 ist ein Ansatz von 2 Millionen Euro für die ausstehende Abwicklung in 2018 aufgenommen. „Damit gewährleistet die EKD, dass sie für alle finanziellen Verpflichtungen aus der Gestaltung des Reformationsjubiläums eintreten kann“, so die Stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses der Synode Angelika Weigt-Blätgen in ihrem Bericht gegenüber der Synode.

Bonn, 13. November 2017

Pressestelle der EKD
Carsten Splitt