„Erasmus+“: Programmleitfaden für 2019 veröffentlicht

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Kultur, Umwelt

Die Europäische Kommission hat den Programmleitfaden 2019 für das Programm „ERASMUS+“ veröffentlicht.

Diese Information könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Bereich der Jugendbildung, der schulischen oder vorschulischen Bildung sowie der beruflichen und Erwachsenenbildung tätig sind und die einen Antrag im Programm „Erasmus+“ vorbereiten beziehungsweise planen, hier aktiv zu werden.

„ERASMUS+“ ist das EU-Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es hat zum Ziel, Einrichtungen wie auch aktive Personen in unterschiedlichen Bildungsbereichen zu stärken.

Auch 2019 wird es möglich sein, in den genannten Bildungsbereichen eine Förderung für Begegnungen, Praktika, Hospitationen oder den Besuch von Kursen und Seminaren im europäischen Ausland zu beantragen (Mobilitätsprojekte). Diese richten sich an

  • Jugendliche,
  • Auszubildende,
  • haupt- und ehrenamtlich tätige Fachkräfte in den verschiedenen Bildungsbereichen
  • administratives Fachpersonal

Auch die Beantragung von „Strategischen Partnerschaften“ wird 2019 wieder möglich sein: In diesem Rahmen werden Projekte gefördert, in denen der gegenseitige Austausch und die Vernetzung mit bildungsrelevanten Partnereinrichtungen im europäischen Ausland zu Themen von gemeinsamem Interesse sowie die gemeinsame Erstellung von Konzepten, Materialien oder Curricula im Mittelpunkt stehen. Ebenfalls sind in diesem Rahmen Begegnungen von Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Ländern möglich.

Insgesamt stehen 2019 im Programm „Erasmus+" etwa 2,7 Milliarden Euro zur Finanzierung von Projekten in allen Bildungsbereichen zur Verfügung.

Zu den Prioritäten, die für alle Bildungsbereiche gelten, gehören (Auswahl): Die Unterstützung von Einzelpersonen beim Erwerb und der Entwicklung von Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen; Soziale Eingliederung durch Bildung und Sport; Offene Bildung und innovative Praktiken im digitalen Zeitalter oder der soziale und pädagogische Wert des Europäischen Kulturerbes.

Neu für die nächste Antragsrunde ist die Einführung von „Europäischen Hochschulen“. Unter einer „Europäischen Hochschule“ ist ein interuniversitärer Hochschulcampus zu verstehen, auf dem sich Studenten, Doktoranden und Mitarbeiter nahtlos (physisch oder virtuell) bewegen können, um zum Beispiel in einer der Partnerinstitutionen zu studieren, auszubilden, zu lehren, zu forschen oder zu arbeiten.

Die Unterlagen zur Antragstellung (Skizzenformulare, Antragsformulare…) sind noch in der Bearbeitung. Sobald diese veröffentlicht sind, werden wir Sie darüber informieren.

Nähere Informationen zu den Förderbedingungen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden in deutscher Sprache unter https://ekd.be/erasmusplus-leitfaden-2019-deutsch. Bitte beachten Sie, dass im Zweifelsfall die englische Version des Dokuments ausschlaggebend ist. 

 

Fristen für die Antragstellung: (Auswahl)

Bitte beachten Sie, dass Anträge für alle folgenden Programme spätestens um 12.00 Uhr MEZ eingereicht werden müssen.

 

Jugend:

LA 1: Mobilitätsprojekte:                     

  • 5. Februar 2019 für Projekte, die zwischen dem 1. Mai und 30. September 2019 beginnen
  • 30. April 2019 für Projekte, die zwischen dem 1. August und 31. Dezember 2019 beginnen
  • 1. Oktober 2019 für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und 31. Mai 2020 beginnen

LA 2: Strategische Partnerschaften:      

  • 5. Februar 2019 für Projekte, die zwischen dem 1. Juni und 30. September 2019 beginnen
  • 30. April 2019 für Projekte, die zwischen dem 1. September 2019 und 31. Januar 2020 beginnen
  • 1. Oktober 2019 für Projekte, die zwischen dem 1. Februar und 31. Mai 2020 beginnen

 

Allgemeine und berufliche Bildung:

LA 1: Mobilitätsprojekte:                     

  • 5. Februar 2019 für Projekte, die zwischen dem 1. Juni und 31. Dezember 2019 beginnen

LA 2: Strategische Partnerschaften:      

  • 21. März 2019 für Projekte, die zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2019 beginnen

 

Sport:

Kooperationspartnerschaften:             

  • 4. April 2019 für Projekte, die am 1. Januar 2020 beginnen

Kleine Kooperationspartnerschaften:   

  • 4. April 2019 für Projekte, die am 1. Januar 2020 beginnen

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen:

  • 4. April 2019 für Projekte, die ab dem 1. November 2019 beginnen