„Erasmus+“: Aufruf für Akkreditierung für Einrichtungen, die ab 2021 Personen einen Bildungsaufenthalt im Ausland ermöglichen möchten

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Kultur, Umwelt

Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2020 einen Aufruf zur Erasmus-Akkreditierung für die Bereiche Erwachsenenbildung, berufliche Bildung und Schulbildung veröffentlicht. Dieser Aufruf richtet sich an Einrichtungen, die ab 2021 Mobilitätsprojekte im Folgeprogramm von „Erasmus+“ in den genannten Bildungsbereichen durchführen möchten. Für den Bereich der Jugendbildung wird voraussichtlich ein ähnlicher Aufruf zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Für den Bereich Hochschulbildung, in dem eine Akkreditierung bereits in den letzten Jahren notwendig war, soll das bestehende System fortgeführt werden.

Dieser Aufruf zur Akkreditierung soll zur Vorbereitung auf das Folgeprogramm von „Erasmus+“ dienen, das jedoch noch nicht von den Europäischen Institutionen verabschiedet ist. Deshalb gilt dieser Aufruf vorbehaltlich der Verabschiedung dieses Folgeprogramms und unter der Voraussetzung, dass keine größeren Änderungen an der Rechtsgrundlage zum Aufruf zur Akkreditierung vorgenommen werden.

Diese Informationen sind von Interesse für Einrichtungen aus Kirche und Diakonie, die in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Bildung und (vor-) schulische Bildung aktiv sind und die planen, ab nächstem Jahr Auszubildenden, Schülerinnen und Schülern, Schulpersonal oder Fachkräften in der Erwachsenenbildung und beruflichen Bildung einen Aufenthalt bei einer Partnereinrichtung oder die Teilnahme an einem Seminar oder einem Kurs im europäischen Ausland zu ermöglichen.

Mit der Akkreditierung soll erreicht werden, dass interessierte Einrichtungen einfacher als bisher die gewünschte europäische Förderung für die Mobilitätsaktivitäten aus dem Folgeprogramm von „Erasmus+“ erhalten können.

Um das zu erreichen, soll hier eine neue Logik in das Programm Einzug halten: Einrichtungen beantragen einmalig eine Akkreditierung und können anschließend jährlich fortlaufend Mittelanfragen für ihre Mobilitätsaktivitäten stellen. Damit müssen sie keinen Antrag mehr für Einzelprojekte stellen.

Kernbestandteil der Akkreditierung ist die Erstellung eines Erasmus-Plans der aufzeigt, wie die jeweilige Einrichtung Mobilitätsaktivitäten von hoher Qualität und gleichzeitig als Bestandteil der Entwicklung der Organisation durchführen möchte. Je nach Bildungsbereich gibt es spezifische Prioritäten, die erfüllt werden müssen. Zu den Prioritäten für alle Bildungsbereiche zählen Werte wie die Stärkung von Inklusion, Diversität, Toleranz und demokratische Teilhabemöglichkeiten, Wissen über das gemeinsame europäische Erbe und den Reichtum an Vielfalt wie auch die Entwicklung von fachlichen Netzwerken in verschiedenen europäischen Ländern.

Die Akkreditierung kann in zwei verschiedenen Formen erfolgen: Als Einzeleinrichtung oder als Leiter eines Konsortiums aus Einrichtungen im gleichen Bildungsbereich aus dem eigenen Land. Einrichtungen, die in mehreren Bildungsbereichen Mobilitätsprojekte durchführen möchten, müssen sich für den jeweiligen Bildungsbereich bei der zuständigen Nationalen Agentur akkreditieren.

Daneben wird es insbesondere für kleine und unerfahrene Einrichtungen die Möglichkeit geben, einen Antrag für ein Einzelprojekt zu stellen (Voraussichtlich maximal 2 Anträge bis 2027 mit einer eingeschränkten Anzahl von Teilnehmenden).

Organisationen, die bereits über eine Mobilitätscharta in der beruflichen Bildung verfügen, erhalten einen leichteren Zugang zur Akkreditierung.

Einrichtungen, die einen Antrag auf Akkreditierung stellen möchten, müssen über die notwendigen operationellen, professionellen und finanziellen Kapazitäten zur Umsetzung des Erasmus-Plans verfügen. Außerdem müssen sie sich verpflichten, von Programmseite festgelegte Qualitätskriterien zu erfüllen. Den entsprechenden Link finden Sie im unteren Teil dieses Textes.

Die Akkreditierungen sind zunächst bis 2027 gültig. Um eine realistischere Planung zu ermöglichen, wird der Erasmus-Plan für einen Zeitraum zwischen zwei und fünf Jahren gestellt und wird je nach seiner Dauer aktualisiert.

Anträge für eine Akkreditierung können bis spätestens 29. Oktober 2020 bei der zuständigen Nationalen Agentur eingereicht werden. Voraussichtlich ab Mitte Februar 2021 werden die Antragsteller über das Ergebnis informiert.

Einrichtungen, deren Akkreditierung bewilligt wurde, erhalten im Folgenden einen erleichterten Zugang zur Förderung für ihre Aktivitäten. Die jährlichen Zuweisungen werden von einer Reihe von Kriterien abhängen. Dazu zählen unter anderem die Zwischen- und Endberichte für durchgeführte Mobilitäten, die Art der zukünftigen Mobilitäten, für die Mittel angefragt werden, die jährlichen Prioritäten wie auch das zur Verfügung stehende Budget.

Ausführlichere Informationen zum Aufruf einschließlich des Ausschreibungstexts und der Qualitätsstandards finden Sie unter der folgenden Adresse: ekd.be/aufruf_akkreditierung_mobilitaeten_mai2020. Hier werden Sie auch das Online-Antragsformular finden sobald es veröffentlicht ist.

Bitte beachten Sie, dass die Nationalen Agenturen in den drei Bildungsbereichen Informations-Webinare durchführen.

Die Termine für den Bereich der (vor-)schulischen Bildung stehen noch nicht fest.

Die Termine für die Bereiche berufliche und Erwachsenenbildung finden Sie unter den folgenden Links unter dem Stichwort „Veranstaltungen“:

Erwachsenenbildung:

https://www.na-bibb.de/erasmus-ab-2021/erasmus-erwachsenenbildung/mobilitaet/beratung/

Berufsbildung:

https://www.na-bibb.de/erasmus-ab-2021/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/beratung/

 

 

Unter den folgenden Adressen finden Sie Informationen über das Nachfolgeprogramm von „Erasmus+“, das von 2021 bis 2027 gelten soll:

Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BiBB): https://www.na-bibb.de/erasmus-ab-2021/

Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich: https://www.kmk-pad.org/pad/nationale-agentur/zur-zukunft-von-erasmus.html