„Erasmus+“: Antragsfristen und Informationsveranstaltungen einzelner Nationaler Agenturen in Deutschland

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Umwelt, Kultur

Am 25.3.2021 hat die Europäische Kommission den Leitfaden für „Erasmus+“, das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union veröffentlicht. In diesem sind die Rahmenbedingungen für alle Aktivitäten aufgelistet, die über dieses Programm gefördert werden können.

Diese Information könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die in der Jugendbildung, der schulischen oder vorschulischen Bildung, der beruflichen oder der Erwachsenenbildung tätig sind oder sportliche Aktivitäten umsetzen.

Grundsätzlich gilt, dass viele der Aktivitäten, die bis 2020 gefördert werden konnten, auch ab 2021 durch „Erasmus+“ unterstützt werden können. Gleichzeitig gibt es eine Reihe von Änderungen und Vereinfachungen, die es interessierten Einrichtungen erleichtern sollen, die Mittel zu bekommen, die sie für die Umsetzung ihrer Ideen benötigen.

Zu diesen Änderungen gehören unter anderem die Einführung von Akkreditierungen für Mobilitätsprojekte in Leitaktion 1, die es Einrichtungen erlauben, nach einem etwas umfangreicheren Antrag bis 2027 vereinfacht Mittel zu bekommen. Jedoch ist es auch weiterhin möglich, Kurzzeitprojekte zu beantragen. Das gilt insbesondere für Einrichtungen, die noch keine Erfahrung mit dieser Art von Projekten haben beziehungsweise solche, die nur unregelmäßig Mitarbeitenden oder Lernenden einen Aufenthalt im Ausland ermöglichen möchten. Eine andere Vereinfachung bezieht sich auf Kleinere Partnerschaften in Leitaktion 2. Diese erlauben es Einrichtungen, gemeinsam mit wenigen Partnern flexibel und mit sehr wenig administrativem Aufwand zu einem Thema von gemeinsamem Interesse zu arbeiten.  

Um interessierte Einrichtungen bei der Antragstellung zu unterstützen, bieten die Nationalen Agenturen, die das Programm in Deutschland für ihre jeweiligen Bildungsbereiche verwalten, eine Reihe von Informationsveranstaltungen an. Diese finden aktuell zum Auftakt der neuen  Förderperiode in hoher Zahl statt.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die möglichen Antragstermine für 2021 und die veröffentlichten Termine für Informationsveranstaltungen zur Antragsunterstützung aufgeteilt nach Bildungsbereich:

(Vor-) schulische Bildung

Leitaktion 1: Short-term Mobility Projects / Kurzzeitprojekte

Leitaktion 1: Mittelabrufe für akkreditierte Einrichtungen (vor-) schulische Bildung:

Leitaktion 1: Antrag Akkreditierung (vor-) schulische Bildung

Leitaktion 2: Antrag Cooperation Partnerships / Kooperationspartnerschaften und Small-scale Partnerships / Kleinere Partnerschaften (vor-) schulische Bildung


Berufliche Bildung

Leitaktion 1: Kurzzeitprojekte in der beruflichen Bildung

Leitaktion 1: Mittelabrufe für akkreditierte Einrichtungen in der beruflichen Bildung

Leitaktion 1: Antrag auf Akkreditierung in der beruflichen Bildung

Leitaktion 2: Antrag Kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften berufliche Bildung

 

Erwachsenenbildung

Leitaktion 1: Kurzzeitprojekte Erwachsenenbildung

 

Leitaktion 1: Mittelabrufe für akkreditierte Einrichtungen in der Erwachsenenbildung

 

Leitaktion 1: Antrag auf Akkreditierung Erwachsenenbildung

Leitaktion 2: Antrag Kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften Erwachsenenbildung

Jugend

Allgemeine Veranstaltungen zum besseren Verständnis des gesamten Angebots für den Jugendbereich

 

Leitaktion 1: Antrag Kurzzeitprojekte (Jugendbegegnungen, Fachkräftemobilitäten, Jugendpartizipationsprojekte) – Mobilitäten von Einzelpersonen

Leitaktion I: Mittelabrufe für akkreditierte Einrichtungen

 

Leitaktion 1: Antrag auf Akkreditierung im Jugendbereich

 

Leitaktion 2: Antrag Kooperationspartnerschaften und Small-Scale Partnerships im Jugendbereich