„Erasmus+“ - Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen, „Europäische Jugend zusammen“ (European Youth Together)

Thema: Bildung, Soziales Engagement

Die Europäische Kommission hat im Programm „Erasmus+“ – Leitaktion 3 eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen veröffentlicht. Hier sollen Netzwerke zur Stärkung regionaler Partnerschaften von Einrichtungen und Angeboten in der Jugendarbeit unterstützt werden.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die in der Jugendarbeitet tätig sind und die bereits über ein breites Netz von Partnerorganisationen in verschiedenen europäischen Ländern verfügen.

Das Programm „Erasmus+“ ist das Bildungsprogramm der Europäischen Union und hat zum Ziel, Einrichtungen und Personen im Bildungsbereich zu stärken. In Leitaktion 3 werden insbesondere Projekte gefördert, die darauf abzielen, die Entwicklung und Umsetzung innovativer politischer Konzepte, den politischen Dialog sowie den Wissensaustausch in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend anzuregen.

Projekte in diesem Aufruf sollen vor allem das Ziel verfolgen, die Beteiligung von jungen Menschen am gesellschaftlichen Leben in Europa zu fördern wie auch grenzüberschreitenden virtuellen und persönlichen Austausch zu erleichtern. Es wird dabei Wert darauf gelegt, dass die Zielgruppe mit in die Projektentwicklung einbezogen wird. Die Netzwerke haben zur Aufgabe, Austausche zwischen Jugendlichen, Trainings für Fachkräfte in der Jugendarbeit zu organisieren wie auch jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, eigene Projekte voran zu bringen. Dabei sollen drei der 11 Europäischen Jugendziele besonders gestärkt werden: „Inklusive Gesellschaften“, „Information und konstruktiver Dialog“ sowie „nachhaltiges und grünes Europa“.

Folgende Arten von Aktivitäten können gefördert werden:

  • Mobilitätsaktivitäten einschließlich Austauschaktivitäten in großem Maßstab zwischen jungen Menschen unter anderem für Netzwerkarbeit und non-formalen oder informellen Trainingsmöglichkeiten, Online Unterstützung und Vorbereitung von Aktivitäten und die Entwicklung von Projekten durch junge Menschen;
  • Aktivitäten, die den Zugang und die Beteiligung von jungen Menschen an EU-politischen Aktivitäten mit Bezug zu jungen Menschen erleichtern;
  • Austausch von Erfahrungen und guter Praxis, Netzwerkarbeit und Partnerschaft mit anderen Jugendorganisationen: Teilnahme an Treffen, Seminaren oder Online-Foren mit anderen Akteuren und/oder Politikern auch hinsichtlich der Verstärkung der Wirkung politischer Entscheidungen auf die Zielgruppen, Bereiche und/oder Systeme;
  • Initiativen und Veranstaltungen zur Entwicklung von europäischen Nichtregierungsorganisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft oder europaweiten Netzwerken
  • Sensibilisierungs-, Informations-, Verbreitungs- und Werbeaktivitäten (Seminare, Workshops, Kampagnen, Treffen, öffentliche Diskussionen, Konsultationen usw.) zu den Prioritäten der EU-Politik im Jugendbereich

 

Die Aktivitäten sollen grenzüberschreitend stattfinden und können auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene stattfinden. Als projektübergreifendes Element sollen die teilnehmenden Organisationen versuchen Strategien zu entwickeln, um junge Menschen auf der Graswurzelebene und mit ganz unterschiedlichen Hintergründen zu erreichen. Das beinhaltet auch Gruppen von jungen Menschen aus entfernten und ländlichen Gegenden, mit Migrationshintergrund und/oder mit schwierigem sozialen Hintergrund.

Anträge können von gemeinnützigen Jugendorganisationen eingereicht werden, die in einem der „Erasmus+“ Programmländer angesiedelt sind. An einem Projekt müssen darüber hinaus mindestens vier weitere Jugendorganisationen oder öffentliche nationale, regionale oder lokale Behörden beteiligt sein. Das heißt, dass eine Partnerschaft aus mindestens fünf Einrichtungen aus fünf „Erasmus+“ Programmländern bestehen muss wobei auf ein gutes geografisches Gleichgewicht aus Einrichtungen aus dem Norden, Süden, Osten und Westen Europas geachtet werden soll. Zu den Programmländern zählen die EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen wie auch Nord-Mazedonien, Serbien und die Türkei. Bitte beachten Sie, dass in diesem Aufruf auch Personen und Einrichtungen aus Großbritannien gefördert werden können.

Insgesamt stehen unter diesem Aufruf etwa 5 Mio. EUR für die Kofinanzierung von Projekten zur Verfügung. Die Kofinanzierungsrate aus EU-Geldern liegt bei maximal 80% der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts. Die restlichen 20% der Kosten müssen von den Partnern aus anderen Quellen (keine weiteren EU-Fördergelder!) finanziert werden. Die EU-Finanzhilfe für ein Projekt beläuft sich zwischen mindestens 100.000 EUR und höchstens 500.000 EUR. Es sollen zwischen 10 und 15 Projekte gefördert werden.

Antragsfrist ist der 28. Juli 2020, 17:00 Uhr (MEZ). Der Antrag kann in einer der EU-Amtssprachen über das elektronische Antragsformular eingereicht werden. Die ausgewählten Projekte sollen voraussichtlich im Januar 2021 beginnen und zwischen 9 und 24 Monate dauern.

Ausführlichere Informationen einschließlich des Aufrufs und dem Link zum Antragsformular finden Sie unter der folgenden Adresse: https://ekd.be/eramus-plus-leitaktion-3-aufruf-ejz.

Weitere Informationen zu dem europäischen Förderprogramm „Erasmus+“ finden Sie auch auf unserer Website unter folgendem Link: http://ekd.be/eu-foerderprogramm-erasmusplus.