„Erasmus+“: Programmleitfaden für 2020 veröffentlicht

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Kultur, Umwelt

Die Europäische Kommission hat den Programmleitfaden 2020 für das Programm „ERASMUS+“ veröffentlicht.

Diese Information könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Bereich der Jugendbildung, der schulischen oder vorschulischen Bildung sowie der beruflichen und Erwachsenenbildung tätig sind und die einen Antrag im Programm „Erasmus+“ vorbereiten beziehungsweise planen, hier aktiv zu werden.

„ERASMUS+“ ist das EU-Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es hat zum Ziel, Einrichtungen wie auch aktive Personen in unterschiedlichen Bildungsbereichen zu stärken. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.ekd.de/ERASMUS-25401.htm

Auch 2020 wird es möglich sein, in den genannten Bildungsbereichen eine Förderung für Begegnungen, Praktika, Hospitationen oder den Besuch von Kursen und Seminaren im europäischen Ausland zu beantragen (Mobilitätsprojekte). Diese richten sich an

  • Jugendliche,
  • Auszubildende,
  • haupt- und ehrenamtlich tätige Fachkräfte in den verschiedenen Bildungsbereichen
  • administratives Fachpersonal

Auch die Beantragung von „Strategischen Partnerschaften“ wird 2020 wieder möglich sein: In diesem Rahmen werden Projekte gefördert, in denen der gegenseitige Austausch und die Vernetzung mit bildungsrelevanten Partnereinrichtungen im europäischen Ausland zu Themen von gemeinsamem Interesse sowie die gemeinsame Erstellung von Konzepten, Materialien oder Curricula im Mittelpunkt stehen. Ebenfalls sind in diesem Rahmen Begegnungen von Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Ländern möglich.

Insgesamt stehen 2020 im Programm „Erasmus+" für alle beteiligten Ländern etwas mehr als 3 Milliarden Euro zur Finanzierung von Projekten in allen Bildungsbereichen zur Verfügung.

Zu den Prioritäten, die für alle Bildungsbereiche gelten, gehören (Auswahl): Unterstützung von Menschen beim Erwerb und der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, einschließlich Grundbildung; soziale Inklusion unter anderem von Menschen mit Migrationshintergrund; gemeinsame Werte, bürgerschaftliches Engagement und Beteiligung; Bewusstseinsbildung für Umwelt- und Klimaziele; innovative Praktiken in einem digitalen Zeitalter oder der soziale und pädagogische Wert des Europäischen Kulturerbes.

In der Antragsrunde 2020 sollen viele Ansätze weitergeführt werden, die in den letzten zwei oder drei Jahren begonnen wurden. So soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler und des Bildungspersonals, die von einem Austausch profitieren, ebenso erhöht werden wie die Zahl der Langzeitmobilitäten für Auszubildende (ErasmusPro). Im Hochschulbereich wird es einen zweiten Aufruf zur Einrichtung von „Europäischen Hochschulen“ (ein interuniversitärer Campus über Ländergrenzen hinweg) geben.

Über die Unterlagen zur Antragstellung (Skizzenformulare, Antragsformulare…) werden wir Sie in einem gesonderten Newsletter informieren.

Nähere Informationen zu den Förderbedingungen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden in deutscher Sprache unter https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/erasmus-plus-programme-guide-2020_de.pdf.  Bitte beachten Sie, dass im Zweifelsfall die englische Version des Dokuments ausschlaggebend ist. 

 

Fristen für die Antragstellung: (Auswahl)

Bitte beachten Sie, dass Anträge für die folgenden Programme spätestens um 12.00 Uhr MEZ eingereicht werden müssen.

 

Jugend:

LA 1: Mobilitätsprojekte:                     

5. Februar 2020 für Projekte, die zwischen dem 1. Mai und 30. September 2020 beginnen

30. April 2020 für Projekte, die zwischen dem 1. August und 31. Dezember 2020 beginnen

1. Oktober 2020 für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und 31. Mai 2021 beginnen

 

LA 2: Strategische Partnerschaften:      

5. Februar 2020 für Projekte, die zwischen dem 1. Juni und 30. September 2020 beginnen

30. April 2020 für Projekte, die zwischen dem 1. September 2020 und 31. Januar 2021 beginnen

1. Oktober 2020 für Projekte, die zwischen dem 1. Februar und 31. Mai 2021 beginnen

 

Allgemeine und berufliche Bildung:

LA 1: Mobilitätsprojekte:                     

5. Februar 2020 für Projekte, die zwischen dem 1. Juni und 31. Dezember 2020 beginnen

 

LA 2: Strategische Partnerschaften:      

24. März 2020 für Projekte, die zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2020 beginnen

 

Hochschulbildung

LA 1: Mobilitätsprojekte:                     

5. Februar 2020 für Projekte zwischen Einrichtungen aus Programmländern, die ab dem 1. Juni 2020 beginnen

5. Februar 2020 für Projekte zwischen Einrichtungen aus Programm- und Partnerländern, die ab dem 1. August 2020 beginnen

 

LA 2: Strategische Partnerschaften:      

24. März 2020 für Projekte, die zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2020 beginnen

 

 

Sport:

Bitte beachten Sie, dass Anträge im Bereich Sport bis spätestens 17.00 Uhr MEZ eingereicht werden müssen.

 

Kooperationspartnerschaften:             

2. April 2020 für Projekte, die am 1. Januar 2021 beginnen

 

Kleine Kooperationspartnerschaften:   

2. April 2020 für Projekte, die am 1. Januar 2021 beginnen

 

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen:

2. April 2020 für Projekte, die ab dem 1. November 2020 beginnen