„Erasmus+“: Termine für Skizzenberatungen der Nationalen Agenturen bekannt gegeben

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Kultur, Umwelt

Die Nationalen Agenturen für die Bereiche Jugend, Erwachsenen- und Berufsbildung haben die Termine für die Skizzenberatungen und die entsprechenden Formulare veröffentlicht.

Diese Information könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Bereich der Jugendbildung, der schulischen oder vorschulischen Bildung sowie der beruflichen oder Erwachsenenbildung tätig sind und die für 2020 einen Antrag im Programm „Erasmus+“ vorbereiten beziehungsweise planen.

Die Nationalen Agenturen haben das Interesse, die Qualität von Anträgen in den verschiedenen Bildungsbereichen zu stärken. Deshalb bieten sie Einrichtungen die Möglichkeit, ihre Projektidee mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Agenturen zu diskutieren. Um das Gespräch möglichst effektiv zu gestalten, sind interessierte Einrichtungen eingeladen, das jeweilige Skizzenformular auszufüllen und elektronisch an die zuständige Nationale Agentur zu schicken. Auf dieser Grundlage findet dann ein telefonisches Beratungsgespräch statt, bei dem die Mitarbeitenden der Nationalen Agenturen den interessierten Einrichtungen Feedback zur Projektidee geben und diese die Möglichkeit haben, Fragen zur inhaltlichen und qualitativen Ausgestaltung zu stellen.

Es besteht keine formale Verpflichtung, die Skizzenberatungen zu nutzen, jedoch ist es dringend zu empfehlen, dieses Angebot zu nutzen. Die Unterstützung der Gemeinsamen Servicestelle für EU-Förderpolitik und -projekte von EKD und Diakonie Deutschland im EKD-Büro Brüssel ist davon natürlich unbenommen.

 

Unterlagen und Fristen für die Skizzenberatung:

Jugend:

Im Bereich Jugend bietet die Nationale Agentur „Jugend für Europa“ Skizzenberatungen für Strategische Partnerschaften und Projekte zum Strukturierten Dialog an. Jugendbegegnungen erhalten eine andere Art der Unterstützung:

  • LA1: Jugendbegegnungen

Die Nationale Agentur bietet in diesem Bereich keine formalisierte Projektskizzenberatung an.

Jedoch werden Erstantragsteller gebeten, sich möglichst frühzeitig bei den für sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nationalen Agentur „Jugend für Europa“ zu melden und sich beraten zu lassen.

Diese können Sie über die folgende Adresse finden:

https://ekd.be/kontakt-nationale-agentur-jugend-fuer-europa

 

Ebenfalls wird für Erstantragsteller eine Antragswerkstatt angeboten, bei der Sie sich zu ihren Projektvorhaben fachkundig beraten lassen können. Diese Veranstaltung wird am 14. Januar 2020 in Bonn stattfinden.

 

Detailliertere Informationen finden Sie unter der folgenden Adresse: https://ekd.be/erasmusplus-antragswerkstatt-jugend-januar-2020

Sie können sich bis zum 15. November 2019 unter der folgenden Adresse zu dieser Projektwerkstatt anmelden: https://ekd.be/erasmusplus-anmeldung-antragswerkstatt-jugend-januar-2020

 

  • LA 2: Strategische Partnerschaften:      

Die Skizzenformulare können bis spätestens 3 Wochen vor dem anvisierten Antragstermin eingereicht werden. (Antragsfristen: 5. Februar, 30. April, 1. Oktober 2020)

 

Skizzenformular für Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend:

https://ekd.be/skizzenformular-strategische-partnerschaften-jugend-2020

 

Allgemeine Informationen:

http://ekd.be/erasmusplus-strategische-partnerschaften-jugendbereich

 

  • LA 3: Strukturierter Dialog:

Die Skizzenformulare können bis spätestens 3 Wochen vor dem anvisierten Antragstermin eingereicht werden. (Antragsfristen: 5. Februar, 30. April, 1. Oktober 2020)

 

Skizzenformular für Projekte zum Strukturierten Dialog:

https://ekd.be/skizzenformular-strukturierter-dialog-2020

 

Allgemeine Informationen:

http://ekd.be/erasmusplus-leitaktion-drei-strukturierter-dialog

 

 

Berufliche Bildung:

Im Bereich der beruflichen Bildung bietet die Abteilung „Berufsbildung“ der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BA-BIBB) Skizzenberatungen für Mobilitätsprojekte wie auch für Strategische Partnerschaften an:

  • LA1: Mobilitätsprojekte:

Die Skizzenberatung richtet sich an Einrichtungen, die zum ersten Mal einen Antrag für ein Mobilitätsprojekt in der beruflichen Bildung einreichen wollen.

Die Skizzenformulare können spätestens bis zum 13. Dezember 2019 eingereicht werden, damit das Gespräch noch im Dezember stattfinden kann. Die Frist zur Einreichung des Antrags endet am 5. Februar 2020.

 

Skizzenformular für Mobilitätsprojekte in der beruflichen Bildung:

https://ekd.be/skizzenformular-mobilitaeten-berufliche-bildung-2020

 

Allgemeine Informationen:

http://ekd.be/erasmusplus-nationale-agentur-berufsbildung-mobilitaet

 

  • LA2: Strategische Partnerschaften:

Die Skizzenformulare können spätestens bis zum 3. Januar 2020 eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung des Antrags endet am 24. März 2020.

 

Skizzenformular für Strategische Partnerschaften in der beruflichen Bildung:

https://ekd.be/skizzenformular-strategische-partnerschaften-berufs-erwachsenenbildung-2020

 

Allgemeine Informationen:

http://ekd.be/erasmusplus-nationale-agentur-berufsbildung-strategische-partnerschaften

 

Erwachsenenbildung:

Im Bereich der Erwachsenenbildung bietet die Abteilung „Erwachsenenbildung“ der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BA-BIBB) Skizzenberatungen für Mobilitätsprojekte wie auch für Strategische Partnerschaften an:

  • LA1: Mobilitätsprojekte in der Erwachsenenbildung

Die Skizzenformulare können spätestens bis zum 17. Januar 2020 eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung des Antrags endet am 5. Februar 2020.

 

Skizzenformular für Mobilitätsprojekte in der Erwachsenenbildung:

https://ekd.be/skizzenformular-mobilitaeten-erwachsenenbildung-2020

 

Allgemeine Informationen:

http://ekd.be/erasmusplus-nationale-agentur-mobilitaeten-erwachsenenbildung

 

 

  • LA2: Strategische Partnerschaften in der Erwachsenenbildung

Die Skizzenformulare können spätestens bis zum 17. Januar 2020 eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung des Antrags endet am 24. März 2020.

 

Skizzenformular für Strategische Partnerschaften in der Erwachsenenbildung

https://ekd.be/skizzenformular-strategische-partnerschaften-berufs-erwachsenenbildung-2020

 

Allgemeine Informationen:

http://ekd.be/erasmusplus-nationale-agentur-erwachsenenbildung-strategische-partnerschaften

 

Schulische und vorschulische Bildung:

Im Bereich der (vor-) schulischen Bildung bietet die Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich beim Pädagogischen Austauschdienst Skizzenberatungen für Schulpartnerschaften wie auch für Konsortialpartnerschaften an. Für Mobilitätsprojekte für das Schulpersonal – Europäische Fortbildungen sind andere Formen der Unterstützung vorgesehen:

  • LA1: Mobilitätsprojekte für Schulpersonal – Europäische Fortbildungen

Die Nationale Agentur bietet in diesem Bereich keine formalisierte Projektskizzenberatung an. Jedoch gibt es ein Netz von erfahrenen Moderatorinnen und Moderatoren, d.h. Lehrkräften aus den verschiedenen Bundesländern, die potenzielle Antragsteller dabei unterstützen, ein entsprechendes Projekt zu entwickeln und zu beantragen.

 

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Karte mit den Bundesländern, über die Sie die für Sie zuständigen Personen finden können.

https://ekd.be/kmk-pad-beratung-erasmusplus

 

Ansonsten steht Ihnen die Hotline der Nationalen Agentur offen:

Wochentags 9:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 15:30 Uhr

0800 372 76 87

erasmusplus-schulbildung@kmk.org  

 

  • LA2: Strategische Schulpartnerschaften (Austausch von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften):

Die Skizzenformulare können spätestens bis zum 17. Februar 2020 eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung des Antrags endet am 24. März 2020.

 

Skizzenformular für Strategische Schulpartnerschaften:

https://ekd.be/skizzenformular-strategische-schulpartnerschaften-2020

 

Allgemeine Informationen:

https://ekd.be/kmk-pad-erasmusplus-la-2-schulpartnerschaften

 

  • LA2: Konsortialpartnerschaften (Innovationspartnerschaften und Partnerschaften zum Austausch guter Praxis):

Die Skizzenformulare können spätestens bis zum 3. Februar 2020 eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung des Antrags endet am 24. März 2020.

 

Skizzenformular für Konsortialpartnerschaften:

https://ekd.be/skizzenformular-konsortialpartnerschaften-2020

 

Allgemeine Informationen:

https://ekd.be/kmk-pad-la-2-konsortialpartnerschaften

 

Weitere Informationen zu dem europäischen Förderprogramm „Erasmus+“ finden Sie auf unserer Website unter: http://ekd.be/eu-foerderprogramm-erasmusplus.