Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus): Antragstellung im Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ geöffnet

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement

Im neuen ESF Plus-Bundesförderprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ ist das Interessensbekundungsverfahren gestartet.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Bereich der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe tätig sind.

Das Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ soll den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum dabei helfen, neue, innovative Ansätze und Herangehensweisen bei der Unterstützung junger Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren – insbesondere im Hinblick auf ein individuelles Übergangsmanagement, sozialpädagogisch begleitete Wohnformen und den Auf- und Ausbau von Beratungs- und Kooperationsstrukturen.

Zur Erreichung der o.g. Ziele werden pro Vorhaben vier methodische Bausteine durch das Bundesprogramm gefördert, auf deren Grundlage die Kommunen für die jeweilige Zielgruppe/die jeweiligen Zielgruppen bedarfsgerechte Projekte konzipieren und umsetzen können:

• Case Management: intensive und langfristig angelegte sozialpädagogische Einzelfallarbeit und Begleitung der jungen Menschen über bestimmte Lebens- und Entwicklungsabschnitte sowie über einzelne Rechtskreise und Angebote hinweg.

• Aufsuchende Jugendsozialarbeit: sozialpädagogische Fallarbeit mit jungen Menschen, die alleine nicht den Weg zu Unterstützungsangeboten finden. Sie werden in ihrer Wohnung oder an den Orten, an denen sie sich aufgrund von Wohnungslosigkeit für gewöhnlich aufhalten (z.B. Jugendclub, Plätze „zum Abhängen“, in Notunterkünften oder auf der Straße) von sozialpädagogischen Fachkräften wie beispielsweise Streetworkerinnen/Streetworkern oder mobilen Beraterinnen/Beratern aufgesucht.

• Niedrigschwellige Beratung/Clearing: kurzfristig angelegte, individuelle sozialpädagogische Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen. Diese werden durch eine Beratungs- oder Clearingstelle erbracht, die für junge Menschen als „erste Anlaufstelle“ dienen soll.

• Erprobung neuer Wohnformen: Schaffung verschiedener (in der jeweiligen Kommune noch nicht vorhandener) Wohnformen für junge Menschen und modellhafte Erprobung der Unterbringung in das jeweilige Wohnprojekt. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden dabei individuell sozialpädagogisch begleitet. Auch innovative Konzepte wie der sog. Housing-First-Ansatz können erprobt werden, sofern hierbei ein Minimum an sozial-pädagogischer Begleitung der jungen Menschen sichergestellt ist.

Allen vier methodischen Bausteinen gemein ist eine sozialpädagogische Einzelfallarbeit unterschiedlicher Dauer und Intensität. Die einzelnen methodischen Bausteine sind beliebig miteinander kombinierbar, sodass verschiedene, ineinandergreifende Angebote geschaffen werden können.

Die Antragstellung erfolgt durch die zuständige Kommune. Verbunds- bzw. Kooperationsprojekte von Kommunen und anderen Einrichtungen wie Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege sind möglich, jedoch muss auch in diesem Fall der Antrag durch die Kommune eingereicht werden. Die Kofinanzierungsrate beträgt

  • bis zu 40 Prozent für das Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin ohne die Regierungsbezirke Lüneburg, Trier)
  • bis zu 60 Prozent für das Zielgebiet „Übergangsregionen“ (hierzu gehören die neuen Bundesländer ohne das Land Berlin und den Regierungsbezirk Leipzig sowie die Regierungsbezirke Lüneburg und Trier)

Frist für die Einreichung von Interessensbekundungen ist der 14.2.2022 um 23:59 Uhr. Die Antragstellung erfolgt elektronisch.

Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse: https://www.jugend-staerken.de/just/programme/just-best