„AMIF”: neue Ausschreibung auf europäischer Ebene

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Kultur

Für die europäische Ebene des „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“ (AMIF) wurde eine neue Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen mit unterschiedlichen Prioritätsbereichen veröffentlicht. Anträge können bis zum 30. Januar 2020 gestellt werden.

Diese Informationen könnten für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die Projekte zur verbesserten Integration, dem Schutz von Migrantenkindern und gegebenenfalls zur Unterstützung von Opfern des Menschenhandels planen.

Der „AMIF“ dient der Unterstützung der Flüchtlings- und Integrationspolitik der Mitgliedstaaten der EU und fördert unter anderem Maßnahmen, die die Integration von Migrantinnen und Migranten und die Verbesserung der Bedingungen für die Aufnahme und gegebenenfalls die Rückkehr von Flüchtlingen zum Ziel haben.

Ziel des aktuellen Aufrufs sind grenzüberschreitende Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Migration und Integration. Projekte, die einen Antrag auf Förderung stellen, müssen sich auf eine der folgenden Aufrufprioritäten beziehen (Auswahl):

Priorität 1: Unterstützung der Integration von schutzbedürftigen Personen durch private Unterstützungs- und Finanzierungssysteme (private sponsorship schemes) (AMIF-2019-AG-CALL-01)

Ziel ist die Förderung von transnationalen Projekten:

  • in EU-Mitgliedstaaten, die bereits private Unterstützungs- und Finanzierungssysteme betreiben, zur Stärkung sowie zur Verbesserung des Aufbaus von Kapazitäten für die Unterstützungsorganisationen sowie deren Mitglieder (individuelle Mentoren), die an privaten Unterstützungssystemen teilnehmen und mit der Integration der Begünstigten solcher Systeme betraut sind;
  • in EU-Mitgliedstaaten, die noch keine privaten Unterstützungs- und Finanzierungssysteme betreiben, zur Entwicklung und Umsetzung von Pilotprojekten für private Unterstützungsmöglichkeiten.

Folgende mögliche Projektaktivitäten sind genannt (nicht erschöpfende Auflistung):

  • Technische Unterstützung, Schulungen, Workshops, Aktivitäten des wechselseitigen Lernens zum Transfer und dem Austausch von Wissen zwischen erfahrenen und neuen Unterstützungsorganisationen bezüglich der erfolgreichen Integration von Flüchtlingen durch private Unterstützungs- und Finanzierungssysteme;
  • Entwicklung von Instrumenten und Plattformen zur Vereinfachung der Umsetzung von privaten Unterstützungsmaßnahmen und der Verbreitung von Fachwissen und bewährten Konzepten unter beteiligten Organisationen;
  • Technische, rechtliche und operative Unterstützungsmaßnahmen für die Entwicklung und Umsetzung eines Pilotprojekts für private Unterstützung und Finanzierung in einem Mitgliedstaat, der noch keine privaten Unterstützungs- und Finanzierungssysteme betreibt, um erfolgreiche Integrationsergebnisse für die Begünstigten zu erzielen. Solche Unterstützungsmaßnahmen können Aktivitäten beinhalten, die sich auf die Entwicklung von Übereinkommen mit den jeweiligen in den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden, die Auswahl der Begünstigten und der Organisationen, der Vorbereitung der Ausreise von Drittstaatsangehörigen in diesen Mitgliedstaat, deren Transfer- und Integrationsmaßnahmen bei der Ankunft und danach, sowie auf die Überwachung und Bewertung des privaten Unterstützungs- und Finanzierungssystems beziehen.

Für diese Priorität stehen insgesamt 4.000.000€ zur Verfügung.

Weitere Informationen zu der Priorität finden Sie hier: http://ekd.be/amif-eu-aufruf-2019-prioritaet-1

 

Priorität II: Soziale Orientierung von neu angekommenen Drittstaatsangehörigen durch die Beteiligung von lokalen Gemeinschaften, einschließlich Mentoring- und Freiwilligen-Aktivitäten (AMIF-2019-AG-CALL-02)

Ziel dieser Priorität ist es,

  • Maßnahmen zu entwickeln, die lokale Gemeinschaften mit einbeziehen, einschließlich Mentoring und/oder Freiwilligenarbeit, um die soziale Orientierung und aktive Beteiligung von Migranten zu fördern;
  • die soziale und gesellschaftliche Orientierung sowohl von Migrantinnen als auch Migranten zu unterstützen, auch durch die Bereitstellung von Informationen zu allen Bereichen des täglichen Lebens;
  • das Zugehörigkeitsgefühl zur neuen Gesellschaft zu stärken und eine aktive Rolle in der Gemeinschaft auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder EU-Ebene zu fördern;
  • sinnvolles Zusammenwirken zwischen der lokalen Bevölkerung und den neu angekommenen Migranten zu unterstützen;
  • den Austausch von Erfahrungen, Wissen und Konzepte zwischen den Partnern des Projekts zu erleichtern um wirksamere Maßnahmen zu entwickeln;
  • die Verbreitung von Erfahrungen, Wissen und Konzepten über die Partner des Projekts hinaus zu unterstützen um wirksamere Maßnahmen zu entwickeln, indem die Auswirkungen der entwickelten Maßnahmen bewertet werden.

Folgende mögliche Projektaktivitäten sind genannt (nicht erschöpfende Auflistung):

  • Aktivitäten, die die soziale und gesellschaftliche Orientierung von Neuangekommenen durch die Einbeziehung von lokalen Gemeinschaften, einschließlich Mentoring und/oder Freiwilligenarbeit, unterstützen und gleichberechtigt, zum Wohle aller Beteiligten, entwickelt werden. Migranten, vor allem wenn sie sich bereits in die lokale Gemeinschaft eingewöhnt haben, können auch an den Aktivitäten beteiligt werden.
  • Aktivitäten, die das Zugehörigkeitsgefühl zur neuen Gesellschaft stärken und eine aktive Rolle in der Gemeinschaft auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder EU-Ebene stärken;
  • Maßnahmen zur Förderung von sinnvollem Zusammenwirken zwischen Migranten und der Aufnahmegesellschaft;
  • Schulungen, Workshops, Aktivitäten des wechselseitigen Lernens, die den Transfer und den Austausch von Wissen zur Unterstützung von sozialer Orientierung von neu angekommenen Migrantinnen und Migranten und die Förderung von Austausch und Zusammenwirken zwischen der Aufnahmegesellschaft und Migranten zum Ziel haben, um die Integration der Neuankömmlinge zu unterstützen. Außerdem soll Wissen zur effektiven Verfolgung dieser Ziele entwickelt und ausgetauscht werden, z.B. durch die Bewertung der Auswirkungen der entwickelten Maßnahmen.
  • Die Projekte und Aktivitäten müssen eine bedeutende Bandbreite an relevanten Bereichen des täglichen Lebens der Beteiligten abdecken, wie beispielsweise:
  • Alltägliche Problemlösungen;
  • Zugang zu Basisdienstleistungen, einschließlich Gesundheitsversorgung und Wohnungswesen;
  • Bildung und Ausbildung der Kinder (frühkindliche Betreuung und Erziehung, Schulen, Schul- oder Schülervereine und Veranstaltungen, nicht formale Bildungseinrichtungen, wie Jugendvereine, Sportvereine oder kulturelle Gruppen für Kinder) und der Erwachsenen (Kurse, kulturelle Gruppen);
  • Teilnahme an lokalen Gemeinschaftsaktivitäten, an sozialen, kulturellen oder sportlichen Aktivitäten (z.B. aktive Teilnahme, Coaching oder Zusehen), einschließlich Umweltaktivitäten (z.B. nationale Organisationen, lokale Umweltschutzorganisationen, Denkmalschutzvereine, lokale Recyclingverfahren).
  • Aufbau eines sozialen Netzwerks und Schließen von Freundschaften.
  • Die Projekte und Aktivitäten müssen die spezielle Situation der Gruppen mit besonderen Anliegen berücksichtigen, wie beispielsweise Kinder, Eltern mit Kindern, Frauen, ältere Menschen, Analphabeten oder unterdurchschnittlich gebildete Personen, Flüchtlinge, Menschen, die aufgrund von Familienmigration einwandern oder Opfer von Gewalt, die spezielle, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Informationen benötigen.

Für diese Priorität stehen insgesamt 4.000.000€ zur Verfügung.

Weitere Informationen zu der Priorität finden Sie hier: https://ekd.be/amif-eu-aufruf-2019-prioritaet-2  

 

Priorität III: Soziale und wirtschaftliche Integration von Migrantinnen (AMIF-2019-AG-CALL-03)

Ziel dieser Priorität ist es,

  • die wirtschaftliche und soziale Integration von Migrantinnen zu unterstützen insbesondere:
  • deren Kapazität mit ihrem sozialen Umfeld zu interagieren und sich wohl zu fühlen sowie deren Teilnahme am sozialen und politischen Leben auf lokaler Ebene zu unterstützen und/oder
  • sie darin zu unterstützen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und ihre dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Außerdem sollten die Projekte:

  • unter den Migrantinnen das Bewusstsein für ihre Rechte stärken, einschließlich der Rechte auf Zugang zu Bildung und Arbeit, Teilnahme am sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt und Zugang zur Justiz;
  • Beamte und Fachkräfte für die speziellen Bedürfnisse und die Situation von Migrantinnen bezüglich des Zugangs zu Dienstleistungen sensibilisieren;
  • den Austausch von Erfahrungen, Wissen und Konzepten zwischen den Partnern erleichtern um wirksamere Maßnahmen zu entwickeln;
  • die Verbreitung von Erfahrungen, Wissen und Konzepten über die Partner des Projekts hinaus unterstützen, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, um wirksamere Maßnahmen zu entwickeln, die Migrantinnen als Zielgruppe haben, insbesondere aus schutzbedürftigen Gruppen;
  • das Wissen, wie man die soziale und wirtschaftliche Integration von Migrantinnen besser unterstützen kann, verbessern.

Folgende mögliche Projektaktivitäten sind genannt (nicht erschöpfende Auflistung):

  • Maßnahmen, die zusammen mit Migrantinnen entwickelt wurden, um ihren Bedürfnissen am besten gerecht zu werden, und die flexibel gestaltet sind, sodass kontinuierliche Teilnahme möglich ist.
  • Praktische Schulungen, Workshops, Aktivitäten des wechselseitigen Lernens, Mentoring-Programme und Aktivitäten in Gruppen von Gleichgestellten, die zum Ziel haben, die soziale und wirtschaftliche Integration von Migrantinnen zu verbessern und Wissen zu erfolgreichen Ansätzen, die die Integration von Frauen fördern, auszutauschen.
  • Outreach-Maßnahmen und Maßnahmen zur Stärkung von besonders schutzbedürftigen Gruppen von Migrantinnen, zum Beispiel Frauen mit niedrigem Bildungsstand, mit geringer oder keiner Arbeitserfahrung und unter Berücksichtigung der Tatsache, wie verschiedene Formen der Diskrimination sich gegenseitig verstärken und Migrantinnen beeinträchtigen können.

Für diese Priorität stehen insgesamt 4.000.000€ zur Verfügung.

Weitere Informationen zu der Priorität finden Sie hier: https://ekd.be/amif-eu-aufruf-2019-prioritaet-3   

 

Priorität IV: Sensibilisierungs- und Informationskampagnen zu den Risiken irregulärer Migration in ausgewählten Drittstaaten und in Europa (AMIF-2019-AG-CALL-04)

Ziel ist die Förderung von Sensibilisierungs- und Informationskampagnen im Bereich der Migration in folgenden Drittstaaten: Algerien, Marokko, Senegal, Bangladesch, Pakistan, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nord Mazedonien, Serbien (mit einem Schwerpunkt auf der Prävention von irregulärer Migration und insbesondere der Schleusung von Migranten, wie im AMIF Arbeitsprogramm von 2019 definiert). Die Kampagnen in den Drittstaaten können um Komponenten in Europa ergänzt werden, die die Einbindung der Vernetzungen der Zielgruppen zum Ziel haben.

Das allgemeine Ziel dieser Priorität ist es, zu einer Veränderung der Wahrnehmungen und des Verhaltens der Drittstaatsangehörigen beizutragen, die darüber nachdenken, irregulär in die EU einzuwandern, sowie der Personen, die ihre Entscheidungen hauptsächlich beeinflussen.

Die spezifischen Ziele sind es,

  • vertrauenswürdige, sachliche und ausgewogene Informationen bezüglich der Risiken irregulärer Migration – während der Reise (Gefahren der irregulären Migration) und nach der Ankunft (Strapazen des illegalen Aufenthalts in der EU und der Rückkehr) – sowie zu den relevanten legalen Alternativen zu Migration und verfügbaren wirtschaftlichen Chancen im Herkunftsland oder der Herkunftsregion bereitzustellen;
  • glaubwürdigen Stimmen Gehör zu verschaffen, damit sie sich den Darstellungen der Schleuser von irregulärer Migration und den Darstellungen der Diasporas über das illegale Leben in der EU entgegenstellen;
  • die Zusammenarbeit von verschiedenen Interessensgruppen zu stärken, wie beispielsweise zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftlern, Medienkanälen, lokalen staatlichen Akteuren, der Diaspora und gegebenenfalls anderen Interessensgruppen;
  • die Nachhaltigkeit von Kommunikationsaktivitäten und der Ergebnisse der Kampagne zu fördern.

Die Projektanträge sollten folgende Komponenten beinhalten (nähere Informationen zu den einzelnen Komponenten entnehmen Sie bitte dem Aufrufdokument, Link siehe weiter unten):

  • vorbereitende Forschung zur Entwicklung einer maßgeschneiderten Kommunikationsstrategie für das Projekt;
  • eine maßgeschneiderte Kommunikationsstrategie basierend auf dem Ergebnis der vorbereitenden Forschung;
  • die Entwicklung und Umsetzung der Kommunikationskampagne;
  • Überwachung und Bewertung der Ergebnisse und der Auswirkung der Kampagne;
  • eine Nachhaltigkeitsstrategie für die Aktivitäten der Kampagne;

Für diese Priorität stehen insgesamt 4.850.000€ zur Verfügung.

Weitere Informationen zu der Priorität finden Sie hier: https://ekd.be/amif-eu-aufruf-2019-prioritaet-4

 

Priorität V: Unterstützung von Opfern des Menschenhandels (AMIF-2019-AG-CALL-05)

Ziel dieser Priorität ist es,

  • die frühe Identifizierung von Drittstaatsangehörigen zu fördern, die Opfer des Menschenhandels, auch im Kontext von Asylverfahren, geworden sind;
  • Hilfe und Unterstützung für Opfer des Menschenhandels unter Einbeziehung der besonderen Bedürfnisse der Opfer zu leisten. Diese Maßnahmen sollten dem Alter und Geschlecht der Opfer sowie den speziellen Konsequenzen der Art von Ausbeutung, der die Opfer unterworfen wurden, angemessen sein;
  • die Integration von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, zu fördern, unter Einbeziehung der individuellen Bedürfnisse der Opfer und um dauerhafte Lösungen zu finden und zu verhindern, dass sie erneut Opfer des Menschenhandels werden;
  • die sichere und dauerhafte, freiwillige Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, zu fördern, unter Sicherstellung einer angemessenen Risikobewertung und um dauerhafte Lösungen zu finden und zu verhindern, dass sie erneut Opfer des Menschenhandels werden;
  • dauerhafte Lösungen für Kinder von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, zu finden und zu verhindern, dass sie erneut Opfer des Menschenhandels werden.

Folgende mögliche Projektaktivitäten sind genannt (nicht erschöpfende Auflistung):

  • Konkrete grenzüberschreitende Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen, die das Geschlecht und Alter der Opfer sowie die Konsequenzen der Art von Ausbeutung, der die Opfer unterworfen wurden, berücksichtigen (unter anderem: Schwangerschaft, psychologische Traumata, körperliche Verletzungen), Dies sollte die Berücksichtigung gesundheitlicher und psychologischer Unterstützung miteinschließen, um die Integration der Opfer in die Gesellschaft zu ermöglichen und zu erleichtern.
  • Konkrete Maßnahmen zugunsten von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, einschließlich unter anderem: Bildung, Sprachkurse, berufliche Bildung, Ausbildungsprogramme; Arbeitsvermittlungsdienste, Kenntnisverbesserung, betriebliche Fortbildung und Mentor-Programme und Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen.
  • Aufbau und Verbesserung von grenzüberschreitender Kooperation zwischen den Akteuren, die für die Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels aus Drittstaaten zuständig sind
  • für deren Integration
  • gegebenenfalls bei der sicheren und unterstützten, freiwilligen Rückkehr und um in diesem Rahmen den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zu fördern.
  • Initiativen zum Aufbau und zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen relevanten Akteuren, um dauerhafte Lösungen für Kinder, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, zu fördern und umzusetzen und in diesem Rahmen den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zu fördern.
  • Austausch von Erfahrungen, Informationen, Wissen und bewährten Konzepten
  • zur Integration von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind,
  • für deren freiwillige und sichere Rückkehr und
  • für dauerhafte Lösungen für Kinder, die Opfer des Menschenhandels geworden sind
  • um konkrete Auswirkungen auf und Vorteile für das Leben der Opfer in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren zu erzielen und die Ergebnisse zu verbreiten.

Für diese Priorität stehen insgesamt 2.550.000€ zur Verfügung.

Weitere Informationen zu der Priorität finden Sie hier: https://ekd.be/amif-eu-aufruf-2019-prioritaet-5

 

Priorität VI: Schutz von Migrantenkindern (AMIF-2019-AG-CALL-06)

Ziel dieser Priorität ist es, Projekte zu fördern, deren Schwerpunkt auf dem Austausch bewährter Konzepte und/oder der Bereitstellung erforderlicher Schulungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten liegt,

  • um die Umsetzung/Erweiterung/Verbesserung von alternativen/nicht-institutionalisierten Betreuungssystemen für Migrantenkinder (wie Betreuung in der Familie, Pflegeunterbringung oder betreutes, selbstbestimmtes Wohnen etc.)
  • und/oder wirksame Alternativen zur Inhaftierung von Kindern aus mit Migration zusammenhängenden Gründen zu unterstützen.

Projekte mit einem alleinigen nationalen/regionalen/lokalen Schwerpunkt sollten AMIF-Förderung aus den nationalen Programmen, unter Berücksichtigung der bereits in diesem Bereich kofinanzierten Projekte, beantragen.

Folgende mögliche Projektaktivitäten sind genannt (nicht erschöpfende Auflistung):

  • Austausch bewährter Konzepte und/oder Schulungen und/oder logistische Unterstützung zur Umsetzung/Erweiterung/Verbesserung von alternativen Betreuungssystemen für Migrantenkinder, wie Pflegeunterbringung, Betreuung in der Familie und/oder betreutes, selbstbestimmtes Wohnen wo angebracht.
  • Austausch bewährter Konzepte und/oder Schulungen und/oder logistische Unterstützung zur Umsetzung/Erweiterung/Verbesserung von wirksamen Alternativen zur Inhaftierung, wie beispielsweise regelmäßige Berichterstattung an die Behörden (durch die dafür ernannten Vertreter/die Familienbetreuung oder die Pflegeeltern), die Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit oder eine Verpflichtung, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten.

Nicht förderfähig sind Projektaktivitäten, die Folgendes beinhalten:

  • Institutionalisierte Betreuungssysteme
  • Kapazitätsaufbau für institutionelle Betreuungssysteme
  • Betriebskosten für Betreuung in Familien/Pflegeunterbringung/betreutes, selbstbestimmtes Wohnen/Alternativen zur Inhaftierung (wie zum Beispiel Personalkosten, Gebäudekosten, Immobilienkosten)
  • Forschung zu Pflegeunterbringung/Betreuung in Familien/Systemen für selbstbestimmtes Wohnen oder Alternativen zur Inhaftierung (es gibt bereits weitreichende Forschung zu diesen Themen).

Für diese Priorität stehen insgesamt 1.700.000€ zur Verfügung.

Weitere Informationen zu der Priorität finden Sie hier: https://ekd.be/amif-eu-aufruf-2019-prioritaet-6

 

Für Anträge in allen Prioritäten gilt:

  • Antragsteller und Mitantragsteller müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
  • Es muss sich um juristische Personen handeln
  • Die Einrichtung muss in einem der Programmländer (alle EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark) ihren Sitz haben (Ausnahmen gelten für internationale Organisationen),
  • Es muss sich um eine öffentliche oder gemeinnützige Einrichtung handeln.
  • Bei Anträgen auf Projektförderung in den Prioritäten 1, 2, 3 und 4 und 6 können Internationale Einrichtungen sowohl Antragsteller als auch Mitantragsteller sein.
  • Agenturen der Europäischen Union können weder Antragsteller noch Mitantragsteller sein.
  • Bei Anträgen auf Projektförderung in den Prioritäten 1, 2, 3, 4 und 6 können gewinnorientierte Organisationen Mitantragsteller, jedoch nicht Antragsteller, sein. Die Beteiligung am Projekt darf jedoch nicht gewinnorientiert sein.

Projektpartnerschaften in den Prioritäten 2 und 3 müssen aus mindestens drei Organisationen aus mindestens drei verschiedenen Programmländern des AMIFs (siehe oben) bestehen. Für Prioritäten 1, 4, 5 und 6 werden lediglich 2 Organisationen aus 2 Programmländern vorausgesetzt.

Antragsteller aus Großbritannien werden darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Voraussetzungen während der gesamten Projektlaufzeit erfüllt werden müssen. Sollte Großbritannien während der Projektlaufzeit aus der EU ausscheiden, ohne vertragliche Regelungen mit der EU mit Bezug auf die Voraussetzungen in diesem Programm festzulegen, können diese Einrichtungen wo möglich - ohne EU-Förderung - weiter am Projekt mitwirken oder sind aufgefordert das Projekt zu verlassen.

Die Mindestantragssumme für Projektanträge der Prioritäten 1 bis 3 beträgt 400.000€ und die maximale Antragssumme beträgt 1.000.000€. Für die Priorität 4 liegt die Mindestantragssumme bei 300.000€ und die maximale Antragssumme bei 1.000.000€. Für die Prioritäten 5 und 6 liegt die Mindestantragssumme bei 300.000€ und die maximale Antragssumme bei 600.000€.

Die Kofinanzierungsrate liegt bei 90% der förderfähigen Projektkosten. Die restlichen 10% der Kosten müssen von den Partnereinrichtungen aus anderen Quellen (keine anderen EU-Fördergelder!) gedeckt werden.

Die maximale Projektlaufzeit für Projekte der Priorität 1 beträgt 36 Monate, die maximale Projektlaufzeit für Projekte der Prioritäten 2-6 beträgt 24 Monate.

Anträge können ausschließlich online über das Funding & Tenders Portal bis zum 30. Januar 2020 um 17 Uhr (MEZ) gestellt werden.

Informationsveranstaltungen (online) für potenzielle Antragsteller werden voraussichtlich im Oktober 2019 stattfinden. Die Links zu diesen Informationsveranstaltungen werden unter folgendem Link rechtzeitig vorher bekannt gegeben:  https://ekd.be/amif-eu-aufruf-2019

Weitere Informationen finden Sie im Aufrufdokument unter folgendem Link: http://ekd.be/amif-eu-aufruf-2019-aufrufdokument.