Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen: 2. Förderrunde läuft

Thema: Soziales Engagement

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 6. Juli die 2. Förderrunde für den „Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ (EHAP) eröffnet. Achtung: Die Antragsfrist ist bereits der 29. Juli 2018!

Diese Fördermöglichkeit könnte interessant sein für kirchliche und diakonische Einrichtungen, die sich in der Hilfe für Wohnungslose und für von Armut bedrohte Menschen aus EU-Mitgliedstaaten einsetzen.

Ziel der Förderung ist es, die akute Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren, sowie Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen zu verbessern. Dies soll durch die Inanspruchnahme von lokal und/oder regional vorhandenen Hilfeangeboten geschehen. Außerdem soll ein   Beitrag zur Milderung von sozialen Problemen vor Ort, die durch Zuwanderung aus EU-Staaten entstanden sind, geleistet werden.

Es werden Projekte in zwei Einzelzielen gefördert:

  • Einzelziel A: Ansprache, (Orientierungs-)Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren, zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten. Auch die Arbeit mit Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten neuzugewanderten Unionsbürger/-innen fällt unter dieses Einzelziel;
  • Einzelziel B: Ansprache, (Orientierungs-)Beratung und Begleitung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten.

HINWEIS: Materielle Hilfen für die Zielgruppen werden von dem Programm nicht gefördert.

Die Projektfinanzierung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung, die maximale Förderquote beträgt 95% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, damit liegt der Eigenanteil bei lediglich 5%. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 200.000 € und 1 Mio. € liegen. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel zwei Jahre.

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren und besteht aus einem Interessenbekundungs- und einem daran anschließenden Antragsverfahren. Interessenbekundungen (erste Stufe) können bis zum 29.07.2018 um 23:59 Uhr beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales online eingereicht werden. Zusätzlich muss die Interessenbekundung bis zum 3. August 2018 schriftlich dort eingehen (es gilt das Datum des Posteingangsstempels). In einer folgenden zweiten Stufe werden ausgesuchte Teilnehmer der Interessenbekundung zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrags aufgefordert.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger wie bspw. Migrantenselbstorganisationen. Die Antragstellung kann jedoch nur im Konsortium von Kommunen mit Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder anderen sonstigen gemeinnützigen Trägern erfolgen.

Weitere Informationen finden auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter folgender Adresse:

https://ekd.be/ehap-zweite-foerderrunde