Europäisches Solidaritätskorps 2018

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Kultur, Umwelt

Am 10. August 2018 hat die Europäische Kommission den Aufruf für das Europäische Solidaritätskorps veröffentlicht. Dieses Programm hat zum Ziel, die Solidarität und den Zusammenhalt in Europa zu stärken, Gemeinschaften zu unterstützen und unbefriedigte gesellschaftliche Bedürfnisse zu erfüllen. Das soll durch die Förderung von freiwilligem Engagement und praktizierter europäischer Bürgerschaft von jungen Menschen erreicht werden.

Diese Information ist insbesondere für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant, die junge Menschen zu gemeinnützigen Einrichtungen in andere europäische Länder entsenden oder Freiwillige aus diesen Ländern aufnehmen möchten.

Zielgruppe des Programms sind junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren sowie Organisationen und Einrichtungen, die konkrete Einsatzprojekte anbieten und Jugendliche während ihres Dienstes im Europäischen Solidaritätskorps unterstützen.

Das neue Programm knüpft an den bisherigen Europäischen Freiwilligendienst an und erweitert dessen Angebot.

Damit Organisationen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen können müssen sie vorher ein Qualitätssiegel erhalten, das bis 2020 gültig ist. Die Prüfung folgt dem bisherigen Prinzip der Akkreditierung im Europäischen Freiwilligendienst. Eine Organisation kann dieses Siegel für sich selbst oder im Namen einer von ihr rechtlich abhängigen Einrichtung tun. Wichtig! Alle Organisationen, die bereits unter Erasmus+ Jugend in Aktion akkreditiert wurden benötigen keine neue Akkreditierung für das Europäische Solidaritätskorps. Akkreditierte Organisationen können sich über das Europäische Jugendportal einloggen und dort auf die Suche nach potenziellen Freiwilligen gehen: https://europa.eu/youth/solidarity_de.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die möglichen Förderformate, die bis 2020 bestehen:

  • Freiwilligenprojekte

Freiwilligenprojekte sind befristete, unbezahlte Vollzeiteinsätze von einzelnen jungen Menschen in gemeinnützigen Projekten für eine Dauer zwischen 2 und 12 Monaten. Junge Menschen mit geringeren Chancen haben die Möglichkeit, einen solchen Dienst von 2 Wochen bis 2 Monaten zu leisten.

  • Freiwilligenteams

Freiwilligenteams richten sich insbesondere an junge Menschen mit geringeren Chancen und eröffnen Gruppen zwischen 10 und 40 Personen die Möglichkeit, sich bei einer akkreditierten Einrichtung für einen Zeitraum zwischen 2 Wochen bis 2 Monaten engagieren.

  • Partnerschaften für Freiwilligentätigkeiten

Partnerschaften für Freiwilligentätigkeiten richten sich an Organisationen, die bereits viel Erfahrung mit Freiwilligenprojekten aus dem Europäischen Freiwilligendienst haben. 2018 haben sie einmalig die Möglichkeit, sich für einen Rahmenvertrag zu bewerben, der bis 2020 gültig ist. Das bedeutet, dass für Aktivitäten 2019 und 2020 kein voller Antrag mehr gestellt werden muss, es reicht dann eine Kurzversion (Budgetantrag).

  • Praktika

Das Europäische Solidaritätskorps eröffnet die Möglichkeit für Organisationen im Solidaritätsbereich, jungen Menschen bezahlte Praktika für einen Zeitraum von 2 bis 6 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 12 Monaten anzubieten.

  • Arbeitsstellen

Ebenfalls neu im Solidaritätskorps ist die Möglichkeit für Organisationen im Solidaritätsbereich, jungen Menschen eine vergütete Beschäftigung von 3 bis 12 Monaten anzubieten.

  • Solidaritätsprojekte

Solidaritätsprojekte funktionieren im Gegensatz zu den anderen Formaten auf nationaler Ebene. Hier schließen sich Gruppen von mindestens 5 Jugendlichen zusammen umsich in ihrem direkten Umfeld für einen guten Zweck zu engagieren. Die Initiative und Durchführung soll von den jungen Menschen selbst kommen, sie können gegebenenfalls von einer Organisation bei der Antragstellung unterstützt werden.

  • Freiwilligenteams in prioritären Bereichen

Darüber hinaus fördert die EU-Kommission zentral Einsätze von Freiwilligenteams in prioritären Bereichen, die jährlich festgelegt werden. Die Themen für 2018 sind: Europäisches Kulturerbe, Integration von Personen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (einschließlich Asylbewerber und Flüchtlinge) sowie Aktionen im Umweltbereich einschließlich Vorbeugung von Katastrophen oder Wiederaufbau (Aktivitäten im akuten Katastrophenfall sind ausgeschlossen).

Insgesamt stehen für das neue Programm 375,6 Millionen Euro bis 2020 zur Verfügung. Davon sind 90% für Freiwilligeneinsätze und 10% für Praktika und Arbeitsstellen vorgesehen. Für 2018 sind in Deutschland 4,5 Mio. Euro vorgesehen.

Durch das Programm werden Mittel wie folgt verteilt:

  • Für Freiwillige:

Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung, An- und Abreise, Versicherung, Sprachkurs, besondere Kosten für junge Menschen mit geringen Chancen

  • Für unterstützende Organisationen:

Aufwendungen für die Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung des Einsatzes

Freiwilligenprojekte und Freiwilligenteams können mit Partnern aus den 28 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, der Türkei und in benachbarten Partnerländern durchgeführt werden. Bei den benachbarten Partnerländern handelt es sich um die Länder des Westbalkans: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien, die Länder der östlichen Partnerschaft: Armenien, Aserbeidschan, Weißrussland, Georgien, Moldawien, international anerkannte Gebiete der Ukraine, die Länder des südlichen Mittelmeers: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libyen, Marokko, Palästinensische Gebiete, Syrien, sowie die international anerkannten Gebiete der Russischen Föderation.

Solidaritätsprojekte, Praktika und Arbeitsstellen sind nur in den EU-Mitgliedstaaten möglich.

Die Antragsfrist für Projekte im Europäischen Solidaritätskorps endet am 16. Oktober 2018. Die Anträge werden bei den Nationalen Agenturen bzw. Salto-Youth Zentren der aufnehmenden oder entsendenden Partner eingereicht. Die notwendigen Unterlagen für einen Online-Antrag finden Sie unter dem folgenden Link: https://webgate.ec.europa.eu/web-esc/screen/home

Davon abweichend werden Anträge für Freiwilligenteams in prioritären Bereichen bei der EACEA, der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel eingereicht. Hier endet die Antragsfrist am 18. Januar 2019.

Detaillierte Informationen zum Europäischen Solidaritätskorps finden Sie im Leitfaden unter der folgenden Adresse. https://ekd.be/leitfaden_europaeisches-solidaritaetskorps_2018 oder auf der folgenden Webseite: https://ekd.be/informationen_europaeisches-solidaritaetskorps_2018.

Im Falle von Fragen können Sie sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalen Agentur „Europäisches Solidaritätskorps“ wenden:

https://ekd.be/mitarbeitende_nationale_agentur_europaeisches_solidaritaetskorps