Förderaufruf für den „EhAP Plus“ angekündigt

Thema: Beschäftigung, Soziales Engagement

Für das ESF Plus Programm "EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" wurde der Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für März oder April 2022 angekündigt.

Diese Fördermöglichkeit könnte für diakonische Einrichtungen interessant sein, die in der Wohnungslosenhilfe bzw. in der Arbeit mit wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen arbeiten.

Mit dem „EhAP Plus“ sollen neuzugewanderte EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und deren Kinder unter 18 Jahren bei der sozialen Eingliederung unterstützt werden. Dafür können z.B. Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger zwischen 0,5 und 2 Mio. € beantragen.

Die Antragstellung soll in einem zweistufigen Verfahren erfolgen: Nach Öffnung des Interessensbekundungsverfahrens sollen die Antragsteller fünf oder sechs Wochen Zeit haben, ihre Interessensbekundung (IB) einzureichen. Antragsteller, deren IB eine Zusage erhält sollen dann etwa sechs Wochen – von Juli bis Mitte August 2022 – Zeit erhalten, um ihren Vollantrag einzureichen. Die ersten Projekte sollen ab Beginn des vierten Quartals 2022 ihre Arbeit aufnehmen können.

Nähere Informationen zum Aufruf werden mit Veröffentlichung des Aufrufs im März / April 2022 erwartet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter folgender Adresse: https://ekd.be/bmas_ehap_plus