Fonds für die innere Sicherheit: Förderung für die Prävention von gewaltbereiter Radikalisierung
Thema: Bildung, Soziales Engagement
Im EU-Fonds für die innere Sicherheit (ISF) – Teilbereich Polizei –sind derzeit Fördergelder für Präventions- und Gegenmaßnahmen zur gewaltbereiten Radikalisierung ausgeschrieben.
Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Bereich der Prävention von Radikalisierung, zum Beispiel in der Nachbarschaftshilfe, in Gefängnissen o.ä., tätig sind.
Das „Instrument polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und Krisenmanagement“ (so der vollständige Titel des Teilbereichs „Polizei“ im ISF) hat zum Ziel, die grenzüberschreitende schwere und organisierte Kriminalität (inkl. Terrorismus) zu bekämpfen, die Koordination und Kooperation zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und mit relevanten Drittstaaten zu verbessern sowie die Fähigkeit der Mitgliedstaaten und der EU zur effektiven Bewältigung von Sicherheitsrisiken und Krisen zu stärken und den Schutz von Menschen und kritischer Infrastruktur vor Terrorangriffen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen vorzubereiten.
Im vorliegenden Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen werden Projekte in den folgenden beiden Themenschwerpunkten gesucht:
- Verbesserung des zivilgesellschaftlichen Engagements (auch mit informellen Akteuren) und der Kooperation zwischen verschiedenen Behörden für die Prävention von / Gegenmaßnahmen zu einer Radikalisierung, die zum gewalttätigen Extremismus führt;
- Unterstützung von lokalen Akteuren, darunter auch gemeinnützigen Organisationen, indem deren Kenntnisse und Kapazitäten zur Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung verbessert werden. Besonders erwünscht sind Projekte, die in dieser Hinsicht ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche legen.
Antragsberechtigt sind öffentliche, gemeinnützige sowie gewinnorientierte Einrichtungen; allerdings müssen gewinnorientierte Einrichtungen zwingend mit mindestens einer öffentlichen Einrichtung im Konsortium zusammenarbeiten. Die Antragstellung geschieht im Konsortium mit mindestens drei Einrichtungen aus mindestens drei teilnehmenden Ländern. Zu den teilnehmenden Ländern gehören alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark und dem Vereinigten Königreich. Internationale Organisationen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Kofinanzierungsrate liegt bei 90% der projektbezogenen Kosten, die restlichen 10% müssen von den Partnern aus anderen Mitteln (keine weiteren EU-Gelder!) finanziert werden. Die beantragte Fördersumme muss zwischen 250.000€ und 1.000.000€ betragen. Die Projektaktivitäten dürfen nicht vor Einreichung des Antrags begonnen werden.
Antragsfrist ist der 19. März 2019 um 17.00 Uhr MEZ. Die ausgewählten Projekte sollen in der 2. Jahreshälfte 2019 beginnen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate. Für die Antragstellung ist für alle teilnehmenden Einrichtungen das Vorhandensein eines Participant Identification Code („PIC-Nummer“) erforderlich; falls keine PIC-Nummer vorhanden ist, kann diese online im Zuwendungsregister der Europäischen Union beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Fördermittelportal der Europäischen Union unter folgender Adresse: https://ekd.be/isf-radikalisierung-ausschreibung-2019