„Horizont 2020“: Forschungsförderung im Bereich der Demokratieförderung

Thema: Bildung, Soziales Engagement

Im Rahmen des Europäischen Forschungsrahmenprogramms „Horizont 2020“ wurden mehrere Fördermöglichkeiten für Forschungsprojekte im Bereich „Governance“ („Regierungsführung“) angekündigt. Die Aufrufe sollen am 5. November 2019 zur Antragstellung geöffnet werden.

Diese Fördermöglichkeiten könnten für evangelische Hochschulen sowie für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die an der praxisbezogenen Erforschung der Ursachen und Auswirkungen der Demokratieförderung und der Bekämpfung von Radikalisierung interessiert sind.

„Horizont 2020“ ist das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2014 – 2020. Es dient zur Förderung der europäischen Wissenschaft und Forschung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Gefördert werden auch Grundlagenforschungen u.a. im Bereich der Sozialwissenschaften. Das Programm richtet sich an europäische Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen, verfolgt dabei jedoch einen möglichst praxisbezogenen Ansatz. Für nicht-akademische kirchliche und diakonische Einrichtungen ist in manchen Fällen die Teilnahme als „Fallstudie“ möglich.

Aktuell wurden im oben genannten Bereich zwei Ausschreibungen angekündigt, die für kirchliche und diakonische Einrichtungen von besonderem Interesse sein könnten:

  1. Begegnung von Radikalisierung durch soziale Inklusion (Kennziffer SU-GOVERNANCE-09-2020):

Die geförderten Projekte sollen die verschiedenen Beweggründe und Manifestierungen von radikalen Ideologien untersuchen, die zu Gewalt führen oder diese begünstigen können. Dies beinhaltet sowohl gesellschaftliche (auch religiöse) als auch politische Radikalisierung sowie die Kontexte – physisch wie auch online – in denen eine solche Radikalisierung propagiert wird. Darüber hinaus soll auch das Wissen darüber verbessert werden, wie eine nicht-radikalisierende Identitätsbildung gefördert werden kann und wie eine Deradikalisierung stattfinden kann.

  1. Entwicklung von deliberativen und partizipativen Demokratien durch Experimentieren (Kennziffer SU-GOVERNANCE-21-2020):

Die geförderten Projekte sollen ein besseres Verständnis von deliberativen und partizipativen demokratischen Prozessen ermöglichen und Möglichkeiten identifizieren, wie diese in der Praxis verbessert werden können.

 

Nähere Informationen zu den Inhalten der Ausschreibung und zu den abzudeckenden Themen finden Sie in den Ausschreibungstexten (siehe Link unten).

 

An einem Antrag im Programm „Horizont 2020“ müssen grundsätzlich mindestens drei Projektpartner aus drei Programmländern beteiligt sein; zu den Programmländern gehören neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten auch eine Reihe von Drittstaaten, die unter dem Link https://ekd.be/horizont-2020-laender eingesehen werden können. Bitte beachten Sie, dass zur Förderfähigkeit von britischen Partnereinrichtungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU derzeit keine belastbaren Erkenntnisse bestehen; falls bis zum Austritt kein entsprechendes Abkommen zwischen dem vereinigten Königreich und der EU abgeschlossen werden kann, könnten britische Partner zwar grundsätzlich an Projekten teilnehmen, würden jedoch keine EU-Förderung erhalten.

Projektpartner im Programm „Horizont 2020“ können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Anträge von natürlichen Personen werden in der Regel gemeinsam mit einer Einrichtung wie zum Beispiel einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder einem Unternehmen gestellt. Jedoch sind die Konsortien in den meisten erfolgreichen Projekten im Programm „Horizont 2020“ weitaus größer als die notwendigen drei Partnereinrichtungen; es wird daher empfohlen, sich nicht auf diese Mindestanzahl zu beschränken.

Für beide Ausschreibungen ist ein Projektbudget von jeweils ca. 3 Mio. pro Projekt vorgesehen. Die Förderung im Programm „Horizont 2020“ beläuft sich auf bis zu 100% der Projektkosten.

Die Antragstellung geschieht elektronisch im Rahmen eines einstufigen Verfahrens. Die Aufrufe sollen am 5. November 2019 zur Antragstellung geöffnet werden und die Frist für die Einreichung von Anträgen ist voraussichtlich der 12. März 2020 um 17.00 Uhr MEZ.

Weitere Informationen finden Sie auf dem „Funding and Tender Portal“ der Europäischen Union unter der Adresse https://ekd.be/ankuendigungen_aufrufe_governance_horizont_2020