„INTERREG Donauraumprogramm“: 3. Aufruf geöffnet

Thema: Beschäftigung, Bildung, Kultur, Soziales Engagement

Im INTERREG Donauraumprogramm wurde der dritte Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen geöffnet. Anträge können bis zum 8. März 2019 eingereicht werden.

Die Teilnahme an diesem Programm könnte insbesondere für größere diakonische und kirchliche Einrichtungen in Baden-Württemberg und Bayern interessant sein. Einrichtungen, die nicht in diesem Fördergebiet liegen, können leider nicht teilnehmen.

Bei dem INTERREG Donauraumprogramm handelt es sich um ein transnationales Programm zur regionalen Entwicklung, in dem Einrichtungen aus den oben genannten Teilen Deutschlands mit Partnern aus der Tschechischen Republik, Österreich, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Rumänien, Bulgarien, der Republik Moldau sowie Teilen der Ukraine zusammenarbeiten und die regionale Entwicklung vorantreiben können.

Projekte in diesem Programm sollen Probleme in der regionalen Entwicklung lösen, die nicht von einer Region allein bewältigt werden können. Es wird erwartet, dass Projekte nicht nur Lösungen erarbeiten, sondern auch dafür sorgen, dass diese auf der politischen oder strukturellen Ebene tatsächlich umgesetzt werden.

Die Förderschwerpunkte des Programms liegen auf den Themen

  1. „Innovativer und sozial verantwortlicher Donauraum“ (hierunter fällt auch soziale Innovation),
  2. „Umwelt- und kulturbewusster Donauraum“ (inklusive der nachhaltigen Nutzung kultureller Ressourcen),
  3. „Vernetzter und energieeffizienter Donauraum“ und
  4. „Gut verwalteter Donauraum“ (inklusive der Begegnung gesellschaftlicher Herausforderungen).

Für den dritten Aufruf sind in einigen der Themenbereiche thematische Einschränkungen vorgegeben. Für diakonische und kirchliche Einrichtungen dürften insbesondere die folgenden Themenbereiche aus den Förderschwerpunkten 1 und 2 interessant sein:

„Innovativer und sozial verantwortlicher Donauraum“:

  • Spezifisches Ziel 1.1: Innovative Dienstleistungen, mit einem besonderen Fokus auf der Stärkung der Beschäftigung durch innovative öffentliche Verwaltung sowie durch die Kultur- und Kreativindustrie
  • Spezifisches Ziel 1.2:
  • Stärkung der Kapazitäten von unterstützenden Organisationen wie Gewerkschaften, Arbeitsämtern etc., um innovative unternehmerische Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten
  • Entwicklung innovativer sozialer Dienstleistungen, die soziale Bedürfnisse besser erfüllen und Dienstleistungen der sozialen Daseinsfürsorge besser erbringen können
  • Spezifisches Ziel 2.2: Förderung einer nachhaltigen Nutzung des Natur- und Kulturerbes sowie von Ressourcen

Detaillierte Beschreibungen aller spezifischen Ziele finden Sie im Kooperationsprogramm des INTERREG Donauraumprogramms unter dem folgenden Link: https://ekd.be/interreg-donauraum-themen-third-call.

Die Antragstellung erfolgt im transnationalen Konsortium unter der Federführung eines sogenannten „Lead Partners“. Dieser ist der Vertragspartner der Kommission und für die inhaltliche, finanzielle und administrative Durchführung des gesamten Projekts verantwortlich. An einem Projekt müssen mindestens drei Partner aus drei verschiedenen Ländern des Programmgebiets teilnehmen, wobei mindestens ein Land ein EU-Mitgliedstaat sein muss (Achtung: im Fall der Ukraine liegen nur wenige Regionen im Programmgebiet, bitte sehen Sie sich daher in Bezug auf ukrainische Partner die Karte des Programmgebiets gut an). Als Lead Partner kommen alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit oder internationale Organisationen mit Sitz im Programmgebiet in Frage, die nicht gewinnorientiert sind. Projektpartner können öffentliche oder private Einrichtungen sowie internationale Organisationen aus dem Programmgebiet sein. 

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.

Die Ko-Finanzierungsrate liegt bei maximal 85% der projektbezogenen Kosten, die restlichen 15% sind von den Antragstellern selbst oder aus anderen Finanzierungsquellen aufzubringen (keine weiteren EU-Finanzierungsquellen!).

Anträge können bis zum 8. März 2019 um 14 Uhr MEZ online eingereicht werden.

Weitere Informationen zu diesem dritten Aufruf im INTERREG Donauraumprogramm finden Sie unter dem folgenden Link: https://ekd.be/interreg-donauraum-third-call

Nähere Informationen zum INTERREG Donauraumprogramm insgesamt finden Sie unter http://ekd.be/interreg-donauraum-info.