„Kreatives Europa“: Aufruf für Kooperationsprojekte geöffnet

Thema: Bildung, Kultur

Die Europäische Kommission hat im Programm „Kreatives Europa“ einen Aufruf für Kooperationsprojekte veröffentlicht. Das Programm hat zum Ziel, den Kultur- und Kreativsektor in Europa zu unterstützen. Es besteht aus den Bereichen Multimedia, Kultur und dem sektorübergreifenden Bereich. Der Aufruf bezieht sich auf den Programmteil „Kultur“.

Diese Information ist von Interesse für evangelische Einrichtungen aus Kirche und Diakonie, die in den Bereichen Kunst und Kultur bzw. Kulturerbe aktiv sind, wie zum Beispiel in den Bereichen Kirchen- oder Chormusik wie auch Museen, und in diesen Bereichen gerne gemeinsam mit Partnern im europäischen Ausland ein Projekt durchführen würden.

Der Programmteil „Kultur“ hat zum Ziel, Kulturakteure nach der Corona-Krise wieder zu stärken und durch Innovationen und neue Produktionen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Ebenso wird angestrebt, dass Organisationen von unterschiedlicher Größe zusammenarbeiten, voneinander lernen und gemeinsame Produktionen erarbeiten um damit ihren Kapazitätsaufbau sowie auch den von Künstlerinnen und Künstlern zu unterstützen wie auch die Verbreitung von Werken. Gefördert wird also der Kultur- und Kreativsektor als Wirtschaftszweig, nicht Kultur im Selbstzweck.

Im Rahmen von Kooperationsprojekten innerhalb des Programms „Kreatives Europa“ soll die intensive grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus verschiedenen europäischen Ländern unterstützt werden.

Über die Förderung der Kooperationsprojekte sollen folgende Ziele der Europäischen Union verfolgt werden:

  • Stärkung der grenzüberschreitenden Schaffung und Verbreitung von Künstlerinnen und Künstlern und ihren Werken;
  • Verbesserung der Kapazität europäischer Kultur- und Kreativsektoren, um Talente zu fördern, Innovationen voranzubringen, zu wachsen und Arbeitsplätze und Wachstum zu generieren.

Projekte müssen sich in der Antragstellung auf eines (nicht beide!) der beiden Ziele beziehen.

Darüber hinaus müssen sie mindestens eine, maximal zwei der folgenden Programmprioritäten bearbeiten:

  • Publikumsentwicklung
  • Soziale Inklusion
  • Nachhaltigkeit
  • Neue Technologien
  • Internationale Dimension

Erstmals wurden in dieser Förderperiode im Programmteil „Kultur“ sektorspezifische Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter Sektoren, darunter auch der Musik- sowie der Kulturerbesektor, eingeführt. Diese Maßnahmen werden nun in diesem Jahr innerhalb des Aufrufs zu Kooperationsprojekten umgesetzt. Unter anderem für den Musiksektor und das Kulturerbe gilt, dass Projekte in diesem Bereich alternativ zu den oben genannten Programmprioritäten mindestens eine, maximal zwei der jeweiligen sektorspezifischen Prioritäten auswählen können.

Sektorspezifische Prioritäten für den Musiksektor:

Aufbauend auf der vorbereitenden Maßnahme „Music Moves Europe“ für Musik aus den Jahren 2018-2020 und in Anbetracht der spezifischen Umstände der Pandemie und deren Auswirkungen, sollen die Kapazitäten von Musikakteuren in folgenden Bereichen gestärkt werden:

  1. Schaffen, Bewerbung, Vertrieb und Monetarisierung von Musik, um dem Sektor zu helfen, insbesondere neue digitale, rechtliche und technische Trends anzugehen, die aus Innovationen auf dem Market und neuen Geschäftsmodellen hervorgehen; oder
  2. Grenzübergreifende Verbreitung europäischer Musik und Musikexport über EU-Grenzen hinaus.

Sektorspezifische Prioritäten für den Bereich Kulturerbe:

Stärkung der Kapazitäten von Fachleuten des Kulturerbes in folgenden Bereichen:

  1. Einbindung von und Vermittlung mit Bürgerinnen und Bürgern in der Interpretation, Kommunikation und Präsentation von Kulturerbe, um Beziehungen zur Zielgruppe und zu Interessensgruppen zu entwickeln. Hierbei sollen neue technologische und digitale Methoden der Inhaltserstellung und der Präsentation von archivierten Arbeitsergebnissen in Betracht gezogen sowie Erkenntnisse aus den Erfahrungen während des Lockdowns gewonnen werden;
  2. Digitalisierung von Kulturerbematerial, Kulturerbestätten und historischen Gebäuden, einschließlich des Gebrauchs von 3D-Technologien sowie Technologien künstlicher Intelligenz;
  3. Risikomanagement für Kulturerbe – mit Fokus auf Prävention und Bereitschaft und Risk in Bezug auf Naturgefahren und andere Gefahren, einschließlich Klimaschutz und Klimawandelanpassung in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Europäischen Grünen Deals.

Neu ist außerdem, dass ab diesem Jahr nicht nur zwei, sondern drei Kategorien von Kooperationsprojekten möglich sind:

  • Kleine Kooperationsprojekte: mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 teilnahmeberechtigten Ländern (Projektkoordinator und Projektpartner)

Die maximale Fördersumme beträgt 200.000 €, bei einer Förderquote von maximal 80%. Das heißt, dass das Projektbudget maximal 250.000 € betragen kann. Die restlichen 20% der Mittel müssen aus anderen Quellen (keine weiteren EU-Mittel!) aufgebracht werden.

 

  • Mittlere Kooperationsprojekte: Mindestens 5 Kultureinrichtungen aus mindestens 5 teilnahmeberechtigten Ländern (Projektkoordinator und Projektpartner). Die maximale Fördersumme beträgt 1 Mio. €, bei einer Förderquote von maximal 70%. Das heißt, dass das Projektbudget maximal 1.428.571 € betragen kann. Die restlichen 30% der Mittel müssen aus anderen Quellen (keine weiteren EU-Mittel!) aufgebracht werden.
  • Große Kooperationsprojekte: Mindestens 10 Kultureinrichtungen aus mindestens 10 teilnahmeberechtigten Ländern (Projektkoordinator und Projektpartner)

Die maximale Fördersumme beträgt 2 Mio. €, bei einer Förderquote von maximal 60%. Das heißt, dass das Projektbudget maximal 3.333.333 € betragen kann. Die restlichen 40% der Mittel müssen aus anderen Quellen (keine weiteren EU-Mittel!) aufgebracht werden.

Alle Kooperationsprojekte sollen in der Regel eine Laufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder Privatrechts, die in einem der Programmländer registriert sind. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Der Koordinator des Projekts muss seit mindestens 2 Jahren über einen Rechtsstatus verfügen.

Die beteiligten Einrichtungen können aus den 27 EU-Mitgliedstaaten kommen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass auch Einrichtungen aus den EFTA- und weiteren assoziierten Ländern teilnehmen können. Jedoch laufen hier noch die entsprechenden Vertragsverhandlungen. Nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU nimmt das Land nicht mehr am Programm teil. Jedoch können britische Einrichtungen weiterhin als sogenannte „Dritte“ (Third Parties) mit maximal 60.000€ gefördert werden.

Anträge müssen elektronisch über das Funding & Tenders Portal eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 7. September 2021 um 17 Uhr MEZ. Voraussichtlich im Februar 2022 werden die Entscheidungen über die Bewertung verschickt, sodass genehmigte Projekte ab März 2022 beginnen sollen.

Detailliertere Informationen finden Sie im Aufruf unter der folgenden Adresse: https://ekd.be/kreatives-europa-aufruf-kooperationsprojekte-2021 beziehungsweise auf der Seite des Creative Europe Desk Kultur in Bonn: https://ekd.be/creative-europe-desk-kooperationsprojekte.